2381/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.06.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend vereins- und unternehmensfeindlicher Bestimmungen für den Versand von Massensendungen (Info.Mail) bei der Österreichischen Post AG
Mit 1. Jänner 2007 hat die Österreichische Post AG die Bestimmungen für Massensendungen (Info.Mail) drastisch verschärft.
Nicht nur die Briefgröße der Sendungen hat sich geändert, auch die Mindestanzahl der zu versendenden Briefe wurde auf 400 Stück erhöht. Die Zustellung von Rücksendungen an den Absender ist nunmehr kostenpflichtig. Bei einer Standardsendung, bis 50 Gramm, betragen die Kosten dafür 28 Cent pro Poststück. Damit kostet ein retourniertes Stück einer Massensendung mehr als ein voll frankierter Brief. Möchte sich der Kunde diese Kosten ersparen, hat er die Möglichkeit als Absender die Adresse „Postfach 555, 1008 Wien“ anzugeben. In diesem Falle vernichtet die Post die Rücksendungen. Jedoch verfügt der Absender damit nicht mehr über die Möglichkeit sein Adressenverzeichnis zu aktualisieren.
Zusätzlich verschärft wurden die Bestimmungen dahingehend, dass Rechnungen jeder Art, z.B. die Aufforderungen zur Bezahlung von Mitgliedsbeiträgen oder Mahnungen, nicht mehr per Massensendung versandt werden dürfen. Diese Bestimmungen stellen eine Verschärfung zu Ungunsten der Postkunden, vor allem aber von Vereinen und kleineren Unternehmen dar, die meist ihre Tätigkeiten mit dem Erlös aus Mitgliedsbeiträgen oder Sponsoring finanzieren.
Zudem wird bei einer Massensendung (Info.Mail) auch ein Musterexemplar des zu versendenden Briefes von der Post eingefordert und dessen Inhalt überprüft und protokolliert. Wie diese Vorgangsweise mit dem vielversprechenden Werbeslogen auf der Homepage der Österreichische Post AG (www.post.at), der da lautet: „Das Postgeheimnis ist unumstößlich. Im Gegensatz zu elektronischen Kommunikationsmitteln (z.B.: E-Mail, SMS oder Fax) wird der Inhalt Ihrer Briefsendung nirgends geroutet, gespeichert oder protokolliert“, zusammenpasst, sollte einer Prüfung unterzogen werden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Entspricht es den Tatsachen, dass keine Zahlungsaufforderungen jeglicher Art mittels Massensendung (Info.Mail) bei der Österreichischen Post AG versandt werden dürfen?
2. Wenn ja, warum?
3. Ist aus Ihrer Sicht dem Datenschutz Rechnung getragen, auch wenn die Österreichische Post AG von ihren Kunden beim Versand über eine Massensendung ein Musterexemplar des zu versendenden Briefes einfordert und den Inhalt des Schreibens überprüft und protokolliert?
4. Erachten Sie die oben genannten Änderungen der Bestimmungen als kundenfeindlich, vor allem gegenüber Vereinen und kleineren Unternehmen?
5. Welche Maßnahmen werden Sie einleiten, um sicherzustellen, dass die Kundenfreundlichkeit der Österreichischen Post AG, angesichts der Liberalisierung des Postmarktes, wieder hergestellt wird?
6. Sind weitere Tariferhöhungen und Verschärfungen im Bereich des Versand über Massensendungen im Zuge der vollständigen Liberalisierung der Post geplant?
7. Welche Vorgaben in Bezug auf Massensendungen gibt es seitens der Regulierungsbehörden?
8. Wenn ja, kann sichergestellt werden, dass mit dem Sinken der Kundenfreundlichkeit durch Tariferhöhungen, die Post auch in einem konkurrenzierenden Markt nach der vollständigen Liberalisierung 2011 Bestand hat?
9. Inwieweit wird es durch die Liberalisierung des Postmarktes mit 2011 zu Änderungen bei Massensendungen kommen?