2480/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.06.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Tadler, Hagen,

Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend ASFINAG „Ombudsmann“

 

 

Im April 2009 fand eine Blockade der Tauernautobahn bei Kuchl statt, wo besorgte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kuchl gegen die unerträgliche Lärmbelästigung durch die A 10 Tauernautobahn protestierten und rasch Maßnahmen gegen den Verkehrslärm einforderten. Auf Initiative der Gemeindevertretung von Kuchl wurde zu dieser Demonstration aufgerufen.

 

Medienberichte zufolge hat der Bürgermeister der Gemeinde Kuchl, Andreas Wimmer, von der ASFINAG im Zeitraum von Juni 2008 bis April 2009 eine Aufwandsentschädigung von monatlich 600 Euro als Baustellen- Ombudsmann erhalten. In einem Artikel der Zeitschrift Bezirksblatt-Tennengau vom 03.06.2009 berichtet Bgm. Wimmer: „Die ASFINAG ist an mich herangetreten, und nicht umgekehrt, und hat mir die Ombudstätigkeit vorgeschlagen, bis 2010, so lange, wie eben die Baustellenarbeiten auf der Tauernautobahn andauern“.

Dass ein Bürgermeister einer Gemeinde, die von der Autobahn mehr als belastet ist, von der ASFINAG bezahlt wurde und im Verfahren mit der ASFINAG, bezüglich der Lärmeingrenzung und der Verlegung eines „Flüsterasphalts“, eine objektive Haltung einnehmen konnte, ist fraglich.

 

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

  1. Ist es richtig, dass die ASFINAG mit dem Bürgermeister der Gemeinde Kuchl eine Vereinbarung bzw. einen Vertrag als Baustellen-Ombudsmann geschlossen hat?

 

  1. Welcher Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin der ASFINAG hat mit Bgm. Wimmer die Vorgespräche für diese Vereinbarung geführt?

 


  1. Welche und wie viele Personen haben diese Vereinbarung bzw. Vertrag unterzeichnet und welche Vertragsbedingungen sind dabei festgelegt worden?

 

  1. Wurde dieser Vertrag von der Geschäftsführung der ASFINAG genehmigt?

 

  1. Wie hoch ist die gesamte Aufwandsentschädigung, die Bgm. Wimmer von der ASFINAG erhalten hat?

 

  1. Seit wann werden von der ASFINAG Baustellen-Ombudsmänner eingesetzt und welche Personen (wie Bgm., Gemeinderäte bzw. -vorstände, Stadträte, etc.) hat die ASFINAG als Baustellen-Ombudsmann bisher beauftragt und dafür finanziell entschädigt (Bitte um detaillierte Auflistung der Personen nach Bauprojekten in den jeweiligen Bundesländern)?

 

  1. In welchem „Arbeits- bzw. Angestelltenverhältnis“ stehen diese Ombudsmänner?

 

  1. Welche Personen sind derzeit als Baustellen-Ombudsmänner für die ASFINAG tätig und werden dafür entschädigt (Bitte um detaillierte Auflistung der Personen nach Bauprojekten in den Bundesländern und der Höhe der Zahlungen)?

 

  1. Wie hoch sind die Bezüge dieser „Ombudsmänner“ und nach welchen Kriterien wird die Aufwandsentschädigung geleistet? (Bitte um detaillierte Auflistung)?

 

  1. Welche konkreten Aufgaben hat ein Baustellen-Ombudsmann?

 

  1. Ist die Tatsache, dass ein für die ASFINAG tätiger Baustellen-Ombudsmann auch mit den Aufgaben eines Bürgermeisters vereinbar, wenn dieser in Verhandlungen mit der ASFINAG tritt?

 

  1. Hat die ASFINAG für die Baustellen-Ombudsmänner einen eigenen Budgetposten und wie hoch sind die dafür eingesetzten jährlichen Budgetmittel?