2482/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.06.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Peter Stauber

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend negativer Folgen von Maisanbau in unmittelbarer Nähe von Wohnanlagen und Wohnhäusern

Viele ehemalige Wiesen in unmittelbarer Nähe von Wohnanlagen und Wohnhäusern wurden von den Landwirten in den letzten Jahren wegen des höheren wirtschaftlichen Ertrags zu Maisfeldern ausgebaut. Im Zuge einer offensichtlichen Klimaveränderung auch in unseren geographischen Breiten kommt es immer häufiger bereits ab Mitte Mai, in Zeiten der Aussaat, zu schweren Regenfällen und Niederschlägen. Diese Wassermassen bilden nun gemeinsam mit der Maisaussaat einen gefährlichen Schlamm, der für die in der Nähe der nunmehrigen Maisfelder gelegenen Wohngebiete und für die öffentliche Infrastruktur eine große Bedrohung darstellt.

Die derart entstandenen Schlammmassen führen letztlich zur Beschädigung von öffentlicher Infrastruktur (Vermurung von Straßen und Verschlammung von Kanälen) sowie von Kellern und Wohneinheiten in Privatgebäuden. Die starke Zunahme dieser negativen klimatischen Ereignisse in Verbindung mit dem Maisanbau in unmittelbarer Nähe von Wohnanlagen und Wohnhäusern führte in den letzten Jahren zu einem dramatischen Anstieg der finanziellen Belastungen für Gemeinden und Privatpersonen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende


Anfrage:

1.    Was gedenkt der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft angesichts der beschriebenen Situation im Zusammenhang mit den negativen Folgen eines exzessiven Maisanbaus in unmittelbarer Nähe von Wohnanlagen und Wohnhäusern zu tun?

2.      Welche Möglichkeiten werden im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft angedacht, um die derart zu Schaden gekommenen Eigentümer von Privatgebäuden schadlos zu halten?

3.      Welche Möglichkeiten werden im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft angedacht, um die derart zu Schaden gekommenen Gemeinden hinsichtlich der Straßen- und Kanalerhaltung schadlos zu halten?

4.      Gibt es gegenwärtig im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Überlegungen, wie die Besitzer von Maisfeldern in unmittelbarer Nähe von Wohnanlagen und Wohnhäusern im Anlassfall zu Schadenersatzzahlungen herangezogen werden können?

5.      Gibt es gegenwärtig im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Überlegungen, Landwirte in unmittelbarer Nähe von Wohnanlagen und Wohnhäusern zu verpflichten, lediglich Getreide anzubauen zu dürfen und ihnen im Gegenzug für den Ertragsausfall Ausgleichszahlungen zur Verfügung zu stellen?

6.      Beabsichtigt der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eine Regelung zu schaffen, die einen Mindestabstand zwischen bewirtschafteten Feldern und öffentlichen Straßen normiert? Wenn ja, wie breit soll ein solcher Mindestabstand sein?