2483/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.06.2009
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Anfrage
des Abgeordneten Peter Stauber
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Ausweitung des Überprüfungsintervalls bei hauseigenen Kläranlagen
Im ländlichen Raum verfugen etliche Häuser nicht über die Möglichkeit des Anschlusses an das öffentliche Kanalnetz. Seit dem Jahr 2000 wurden die Eigentümer dieser Häuser von den Behörden verstärkt zur Errichtung von hauseigenen biologischen Kläranlagen aufgefordert.
Diese hauseigenen biologischen Kläranlagen stellen für viele Hauseigentümer wegen des betriebsmäßig notwendigen hohen Strombedarfs und somit hoher Energiekosten oft auch eine große finanzielle Belastung dar. Darüber hinaus entstehen für die betroffenen Hauseigentümer durch die verpflichtende jährliche Kläranlagenuntersuchung erhebliche Zusatzkosten.
Gerade bei ordnungsgemäß funktionierenden hauseigenen Kläranlagen bestünde aber die Möglichkeit, die betroffenen Hauseigentümer finanziell zu entlasten, indem das bisher jährliche Intervall zur Überprüfung der Kläranlage auf mehrere Jahre ausgeweitet wird. Eine Ausdehnung des Kläranlagen-Überprüfungsintervalls wäre für viele Menschen im tendenziell weniger wohlhabenden ländlichen Raum gerade in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit eine große materielle Hilfe, ohne dass dadurch die Kläranlagensicherheit oder der Umweltschutzgedanke gefährdet wäre.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Wird sich der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft dafür einsetzen, dass Eigentümer von Häusern, die nicht über die Möglichkeit des Anschlusses an das öffentliche Kanalnetz verfügen, bis Ende des Jahres 2013 verpflichtend hauseigene biologische Kläranlagen zu errichten haben?
2. Wie sehen die Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Bereich hauseigener biologischer Kläranlagen aus?
3. Wird sich der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft dafür einsetzen, dass künftig die verpflichtende Überprüfung der hauseigenen Kläranlagen nur mehr alle drei Jahre stattzufinden hat?
4. Wenn ja, wann soll die Ausweitung des Überprüfungsintervalls bei hauseigenen Kläranlagen in Kraft treten?