2484/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.06.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend „Illegale Beschäftigung und Schattenwirtschaft im Jahr 2008 - Entziehung
von Gewerbeberechtigungen"
Mit der AB 1117/XXIV.GP vom 27.04.2009 wurden vom Bundesminister Fragen des Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen zur Anfrage „Illegale Beschäftigung und Schattenwirtschaft im Jahr 2008 - Entziehung der Gewerbeberechtigung" beantwortet.
In der Antwort wird darauf verwiesen, dass bei bestimmten Fragen eine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz besteht. Beantwortet wurden die Fragen 1 bis 5 (die allerdings nur teilweise von den Gewerbeabteilungen der Landesregierung beantwortet wurden). Danach wurden in fünf Bundesländern Anträge auf Entziehung der Gewerbeberechtigung gestellt. 54 Anträge wurden gestellt, in 10 Fällen wurde bis 31.12.2008 die Gewerbeberechtigung entzogen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage:
1. In wie vielen Fällen hat das Ressort wegen Nichtentziehung der Gewerbeberechtigung 2008 Beschwerde an den VwGH erhoben (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
2. Wann liegt aus Sicht des Ressorts nach Lehre und aktueller Rechtssprechung wiederholte unerlaubte Beschäftigung von Ausländern vor?
3. Wie beurteilt das Ressort die zit. Entscheidungspraxis der Behörden in Bundesländern zur Entziehung von Gewerbeberechtigungen?