2487/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.06.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Strafrechtliches Entschädigungsgesetz - Ergänzungsanfrage"

Die Anfrage der Abg. Mag. Johann Maier und GenossInnen betreffend „Strafrechtliches Entschädigungsgesetz (StEG 2005) - Zahlen 2008" (737/J XXIV.GP) wurde am 20.03.2009 u.a. wie folgt beantwortet:

„Zu 5, 6, 7.1 bis 7.4, 9.1 bis 9.4, 14 und 15:

Eine Beantwortung der Fragen zu statistischem Zahlenmaterial ist gegenwärtig

nicht aussagekräftig und einem Vergleich mit dem Zahlenmaterial der Vorjahre nicht

zugänglich.

Der Grund hiefür liegt in der Bestimmung des § 9 Abs. 1 StEG 2005.

Nach dieser Bestimmung wird der Finanzprokuratur eine Äußerungsfrist zu

eingegangenen Aufforderungsschreiben von drei Monaten eingeräumt, sodass über

einen erheblichen Teil der 2008 geltend gemachten Entschädigungsansprüche noch

keine grundsätzliche Entscheidung getroffen werden konnte. In vielen Fällen liegen

zudem weder Stellungnahmen der befassten Gerichte/Staatsanwaltschaften oder

Gutachten der Finanzprokuratur vor.

In den weitaus überwiegenden Fällen wird darüber hinaus einem

Entschädigungswerber ein Vergleich angeboten; die anschließenden

Vergleichsverhandlungen können durchaus einige Wochen in Anspruch nehmen.

Ich gehe davon aus, dass etwa Ende Mai dieses Jahres - bis auf einige Ausnahmen

- die im Vorjahr geltend gemachten Ansprüche abgewickelt und die Schadensfälle

auch liquidiert sein werden.


Ich rege daher an, die Anfrage zu einem späteren Zeitpunkt, etwa Mitte Juni 2009,

neuerlich einzubringen".

Dieser Anregung der Frau Bundesministerin kommt der Fragesteller gerne nach.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.             Gibt es Korrekturen oder Ergänzungen zur AB 747/XXIV.GP vom 20.03.2009?

2.             Wie viele Anträge wurden positiv für Personen, die nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft in der Folge außer Verfolgung gesetzt und das Verfahren eingestellt wurde, im Jahr 2009 auf Basis des StEGs 2007 erledigt?

Welche Beträge wurden anerkannt?

Welche Beträge ausbezahlt?

a)              Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b)      Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge

c)      Wie hoch waren jeweils die Haftentschädigungen in Summe?

3.   Wie viele Personen, die nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft in der Folge außer Verfolgung gesetzt und das Verfahren eingestellt wurde, stellten davon jeweils im Jahr 2009 einen Antrag auf Haftentschädigung nach der alten Rechtslage

a)              Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b)      Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?

4.   Wie viele Anträge wurden positiv für Personen, die nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft in der Folge außer Verfolgung gesetzt und das Verfahren eingestellt wurde, im Jahr 2009 auf Basis der alten Rechtslage erledigt?

Welche Beträge wurden anerkannt? Welche Beträge ausbezahlt?

a)              Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b)      Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge


c)      Wie hoch waren jeweils die Haftentschädigungen in Summe?

 

5.   Wie viele Personen wurden im Jahr 2009 durch das Gericht nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft freigesprochen?

a)              Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b)      Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge

6.   Wie viele Personen, die nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft durch das Gericht freigesprochen wurden, stellten im Jahr 2009 einen Antrag auf Haftentschädigung auf Basis der neuen Rechtslage?

a)               Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b)      Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?

7.   Wie viele dieser Anträge wurden 2009 positiv für diese Freigesprochenen erledigt?

Welche Beträge anerkannt?

Welche Beträge ausbezahlt?

a)              Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b)      Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge

c)      Wie hoch waren jeweils die Haftentschädigung in Summe

8.   Wie viele Personen, die nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft in Folge durch das Gericht freigesprochen wurden, stellten im Jahr 2009 einen Antrag auf Haftentschädigung auf Basis der alten Rechtslage?

a)              Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b)      Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?

9.   Wie viele Anträge wurden im Jahr 2009 positiv für diese Freigesprochenen erledigt? Welche Beträge anerkannt?

Welche Beträge ausbezahlt?

a)      Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen


b)      Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge

c)      Wie hoch waren jeweils die Haftentschädigungen in Summe?

 

10. Wie viele strafrechtlich verurteilte Personen wurden im Jahr 2009 während oder nach Strafhaft in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen?

      Bei wie vielen davon erfolgte die Verurteilung durch ein Geschworenengericht?

a)              Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b)      Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge

12. Wie viele Personen, die in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurden oder deren Verfahren eingestellt wurde sowie nach Aufhebung einer rechtskräftigen Entscheidung stellten im Jahr 2009 einen Antrag auf Haftentschädigung nach dem StEG 2005?

a)              Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen und Verfahren

b)      Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge

c)              Wie hoch war jeweils die Haftentschädigung in Summe?

13. Wie viele dieser Anträge wurden für Personen, die in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurden oder deren Verfahren eingestellt wurde oder nach Aufhebung einer rechtskräftigen Entscheidung positiv erledigt?

a)              Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b)      Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge

c)              Wie hoch waren jeweils die Haftentschädigungen in Summe?

14. Wie viele Personen, die in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurden oder deren Verfahren eingestellt wurde sowie nach Aufhebung einer rechtskräftigen Entscheidung stellten im Jahr 2008 einen Antrag auf Haftentschädigung auf Basis der alten Rechtslage?

a)              Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen und Verfahren

b)      Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge


c)      Wie hoch war jeweils die Haftentschädigung in Summe?

 

15. Wie viele Anträge wurden für Personen, die in einem Wiederaufnahmeverfahren

freigesprochen wurden oder deren Verfahren eingestellt wurde oder nach Aufhebung einer rechtskräftigen Entscheidung positiv erledigt?

a)              Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen und Verfahren?

b)      Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?

c)      Wie hoch war jeweils die Haftentschädigung in Summe?

d)      In wie vielen Fällen wurde einem Antrag auf Strafentschädigung unter Hinweis auf § 3 StEG 2005 (Ausschluss und Einschränkung) und § 4 StEG 2005 (Mitverschulden) nicht oder nicht vollständig entsprochen?

e)      In wie vielen Fällen wurde vom Bund § 7 StEG 2005 in Anspruch genommen und Rückersatz von Personen verlangt?

Welche Beträge wurden verlangt?