2521/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.06.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Lausch
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesministerin für Justiz
betreffend Einsatz von Diensthunden in Justizanstalten
Die Tageszeitung „Kurier“ meldete am 28. Mai 2009, in ihrem Artikel „Häfnhund muß in Zwangspension“, daß das Projekt eines Suchtmittelspürhundes der bislang in den österreichischen Justizanstalten zum Einsatz gekommen sein soll, am 31. Mai 2009 endete.
In anderen europäischen Staaten hingegen wird der Einsatz von Drogenhunden aufgrund ihrer hohen Aufklärungsquote, aber vor allem wegen ihrer präventiven Wirkung verstärkt eingesetzt. Im Freistaat Bayern, der über 36 Justizvollzugsanstalten (21 selbständige und 15 angegliederte Anstalten) sowie 6 Jugendarrestanstalten verfügt, befinden sich derzeit 12 ausgebildete sogenannte passive Rauschgiftspürhunde im Einsatz. Für eine Ausbildung von bis zu acht Tieren jährlich wird Sorge getragen. Die Erfahrungen mit den Spürhunden waren durchwegs positiv, so daß der Stand von vier Hunden im Jahr 2004 auf bis heute zwölf erhöht wurde.
Aber auch das österreichische Bundesministerium für Inneres lobte in ihrer Publikation „Öffentliche Sicherheit“ (Ausgabe 5-6/08) die Arbeit eines Suchtmittelspürhundes in der Justizwache. So heißt es in dem BMI-Magazin unter anderem: „Die Existenz von Suchtmitteln in Justizanstalten ist eine Realität; die Gegenmaßnahmen, zu denen sich nun erstmals auch der Einsatz eines eigenen Justizwache-Suchtmittelspürhunds gesellt, zeigen Erfolg.“
In einer Beantwortung einer Anfrage vom 29.04.2009 (1132/J XXIV. GP) des Abgeordneten Dr. Rosenkranz betreffend Kostenaufkommen für medizinische Behandlung von Haftinsassen, werden die Behandlungskosten für drogenabhängige Gefängnisinsassen aufgelistet. Aus den Angaben der Justizministerin lässt sich ein steter Anstieg der Ausgaben in diesem Bereich ablesen. Betrugen die Behandlungskosten von Suchtmittelabhängigen Insassen im Jahr 2005 noch 915.399 Euro, so stiegen die Aufwendungen 2008 bereits auf 1,559.701 Euro. Diese eklatante Kostenexplosion weist auf, dass sich die österreichischen Justizanstalten einem massiven Drogenproblem gegenüber sehen. Aus diesem Grunde sollten geeignete Maßnahmen zum Eindämmen dieser Problematik ergriffen werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende
ANFRAGE:
1) Wie viele Suchtmittelspürhunde waren und sind derzeit im Bereich der Justizwache eingesetzt und an welchem Ort waren, bzw. sind diese stationiert?
2) Wie hoch sind die jährlichen Kosten für einen Diensthund samt Diensthundeführer in der Justizwache im Jahr.
3) Wie hoch ist der prozentuale Anteil verglichen am derzeitigen Gesamtbudget der Justizanstalten?
4) Plant das Bundesministerium für Justiz in Zukunft Suchtmittelspürhunde sowie Diensthundeführer in den Dienst der Justizwache zu stellen?
5) Wenn ja, wie viele Tiere und Diensthundeführer plant das Bundesministerium für Justiz in den Justizwachedienst aufzunehmen; an welchem Ort sollen diese stationiert werden?
6) Wenn nein, warum und seit wann hält das Bundesministerium für Justiz den Einsatz von Suchtmittelspürhunden in den Justizanstalten für entbehrlich?
7) Welche Alternativen zu Suchtmittelspürhunden wird das Bundesministerium in Zukunft einsetzen?
8) Wie hoch sind die jährlichen Kosten der Alternativmaßnahmen zu einem Suchtmittelspürhund?
9) Wie viele Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz (SMG) konnten in der Vergangenheit durch den Einsatz von Suchtmittelspürhunden im Justizwachebereich aufgedeckt werden (aufgeschlüsselt nach Diensthund und Einsatzjahr)?
10) Hält das Bundesministerium für Justiz den bisherigen Einsatz von Suchtmittelspürhunden für erfolgreich?
11) Geht das Bundesministerium für Justiz davon aus, dass eine erhöhte Anzahl von Suchtmittelspürhunden eine höhere Erfolgsquote beim Anzeigen von Drogenvergehen erreichen könnte?
12) Wie viele Verfahren haben Staatsanwaltschaften in den Jahren 2007 und 2008 wegen Straftaten mit Suchtmitteln im Zusammenhang mit Justizanstalten eingeleitet (durch Externe, Straf- und Untersuchungshäftlinge)?
13) Wie hoch ist derzeit die Zahl der in den österreichischen Justizanstalten inhaftierten Personen, bei denen eine Abhängigkeit von Medikamenten bzw. illegalen Suchtmitteln vorliegt?
14) Welche Menge an Suchtmitteln wurden innerhalb der Justizanstalten in den Jahren 2005 bis 2008 bei Inhaftierten beschlagnahmt (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Drogenarten)?
15) Auf welchen Wegen gelangen Suchtmittel derzeit in die Justizanstalten?
16) Welche Maßnahmen ergreift, das Bundesministerium für Justiz um die Verbreitungswege der Suchtmittel innerhalb der Justizanstalten zu unterbinden?
17) Hält das Bundesministerium für Justiz den Einsatz von Suchtmittelspürhunden zur Unterstützung der Maßnahmen zur Unterbindung der Verbreitung von Suchtmitteln für sinnvoll?