2550/J XXIV. GP
Eingelangt am 24.06.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Musiol, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend E-Voting bei ÖH-Wahlen 2009
Bei den Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft 2009 wurde zum ersten Mal die elektronische Stimmabgabe über das Internet („E-Voting“) eingesetzt. Nach wie vor sind viele Details über dieses Projekt nicht bekannt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie hoch waren die Kosten für die Durchführung von E-Voting bei den Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft 2009? Wie schlüsseln sich hierbei die Kosten auf folgende Punkte auf?
· Kosten für die E-Voting Software,
· Kosten für die Lesekartensoftware,
· Kosten für die Zertifizierung der Softwares
· Kosten für die technische Weiterentwicklung des E-Votings Systems und die Adaption für die ÖH-Wahl 2009
· Kosten für sonstiger technischer Komponenten
· Kosten für die gratis vergebenen Lesegeräte
· Kosten für die Erstellung und Wartung der Homepage studi.gv.at,
· Kosten für die Werbekampagne zur Freischaltung der BürgerInnenkarte
· Kosten für die Bewerbung von E-Voting in Zeitungsinseraten, Verteilaktionen usw.
· Personalkosten für die Bewerbung von E-Voting und für BürgerInnenkarten-Freischaltaktionen
· Kosten für wissenschaftliche Studien zum Thema E-Voting
· Kosten der Evaluierung des E-Voting Einsatzes bei den ÖH-Wahlen 2009
Unter Kosten im Sinne dieser Anfrage sind finanzielle Aufwendungen zu verstehen, die sowohl die direkte Tätigkeit des Ministeriums, als auch ausgelagerte Tätigkeiten und Förderungen an Dritte betreffend dem jeweiligen Punkt umfassen.
2. Wie hoch sind in Anbetracht der Gesamtausgaben für E-Voting die Kosten pro abgegebener Stimme?
3. a) Wie viele Studierende haben die Möglichkeit des E-Voting genutzt?
b) An welcher Universität wurden wie viele E-Voting Stimmen abgegeben?
c) Weichen die elektronischen Stimmen im Vergleich zum Papierwahl- oder Gesamtwahlergebnis von der Prozentverteilung der wahlwerbenden Gruppen ab?
d) Liegt die WählerInnenzahl bei E-Voting über oder unter den Erwartungen des BMWF?
e) Wird die Beteiligungsrate als Erfolg gewertet?
4. a) Wie viele Computer wurden an den jeweiligen österreichischen Universitäten für die Stimmabgabe mittels E-Voting zur Verfügung gestellt?
b) Wurde diese mit Sichtschutz oder sonstigen Sicherungsmaßnahmen versehen?
5. Wie häufig trat der Fall auf, dass weniger als 3 Stimmen für ein Organ abgegeben wurden und daher die betroffenen WählerInnen gemäß § 67 HSWO in Kenntnis zu setzen und zur Papierwahl einzuladen waren?
6. Wie viele Anfechtungen gegen die Wahl langten bereits bei den Wahlkommissionen der österreichischen HochschülerInnenschaft ein?
7. a) Wie lange stand den Studierenden die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe zur Verfügung?
b) Gab es System- oder Serverausfälle?
c) Wieviele Fehlermeldungen verzeichnete das Bundesrechenzentrum?
8. a) Gab es – erfolgreiche oder erfolglose – Angriffe von außen auf das System?
b) Wenn ja, hatten diese Auswirkungen auf den Wahlablauf?
9. Wie viele Beschwerden von Studierenden wegen Problemen beim E-Voting langten beim Ministerium bzw. beim BRZ ein?
10. Wie viele Beschwerden und Berichte von Problemen mit E-voting von Wahlkommissionen langten beim BMWF bzw. beim BRZ ein?
11. Woran lag es, dass es bei der Zusammenführung von E-voting Stimmen und Papierstimmen zu Problemen und in der Folge zu massiven Verzögerungen bei der Ermittlung der Wahlergebnisse kam (z.B. Karl-Franzens-Universität Graz, Universität für Bodenkultur Wien)?
12. a) Worauf sind die vielen Fehler im elektronischen WählerInnenverzeichnis zurückzuführen?
b) Stimmt es, dass der Datenabgleich des WählerInnenverzeichnisses teilweise so langsam war, dass Studierenden fehlerhafterweise zwei Mal Stimmzettel für dieselbe Universitätsvertretung ausgehändigt wurden?
c) Wie viele Unterwahlkommissionen in Österreich dokumentierten dieses Problem?
13. a) Wie erfolgte die sichere Aufbewahrung der Stimmen zwischen Stimmabgabe und Auszählung (§ 66 HSWO)?
b) In welcher Form werden die Daten nun gemäß § 69 HSWO aufbewahrt?
14. In der Anfragebeantwortung 1171/AB XXIV. GP wird eine Evaluierung des Projekts angekündigt. Wann ist mit den Ergebnissen dieser Evaluierung zu rechnen? Wo wird der Endbericht veröffentlicht?
15. In der Woche von E-Voting wurde eine internationale Delegation mit VertreterInnen aus Norwegen, Spanien, des Europarats bzw. der OSZE von Mag. Robert Krimmer zu den E-Voting Computern der Universität Wien sowie zum BRZ geführt und ihnen die Erfahrungen mit E-Voting in Österreich geschildert.
a) Erfolgte dies auf offizielle Einladung des BMWF?
b) Was war das Ergebnis dieses Zusammentreffens?
c) Welche Staaten bzw. Organisationen waren vertreten?
d) Wurden auch e-Voting-kritische VertreterInnen geladen?
16. a) Wie viele Personen nahmen an der Einsichtnahme in den Source Code am 8. März 2009 im BRZ teil?
b) Warum wurde statt des Source Codes der tatsächlich eingesetzten Software nur ein angeblich ähnlicher gezeigt?
c) Warum wurde dieser Source Code größtenteils – und angeblich auf Wunsch der österreichischen Behörden, nicht auf Wunsch von Scytl – von Kommentaren bereinigt, was das Verständnis nahezu verunmöglichte?
d) Warum standen lediglich 3 Laptops für die Einsichtnahme zur Verfügung?
e) Warum war es den zur Einsichtnahme geladenen Wahlkommissions-mitgliedern nicht erlaubt, den Code zu durchsuchen und durchzusehen?
17. a) Wie beurteilt das BMWF den Erfolg oder Misserfolg des Projekts?
b) Wird weiterhin daran gedacht, E-Voting auch bei den folgenden (ÖH‑)Wahlen einzusetzen?
18. a) Ist seitens des Ministeriums geplant, die Weiterentwicklung von E-Voting voranzutreiben, sodass dieses auch bei anderen Wahlen in Österreich eingesetzt werden kann?
b) Ist ein anderes Ministerium bezüglich der Weitergabe von Erfahrungswerten an Sie herangetreten?
c) Falls ja: Wie lange wird es Ihrer Meinung nach dauern, bis E-Voting – entsprechende Beschlüsse des Gesetzgebers vorausgesetzt – bei anderen Wahlen eingesetzt werden kann?