2556/J XXIV. GP
Eingelangt am 24.06.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend eines Suizid im Maßnahmenvollzug
Meldungen nach hat Anfang März dieses Jahres in der JA Stein der Maßnahmeninsasse Markus R. Suizid begangen. Markus R. soll 1994 zu zehneinhalb Monaten Haft und Anhaltung im Maßnahmenvollzug verurteilt worden sein.
Trotz der relativ niedrigen Strafe ist R. bis zu seinem Suizid 2009 in Haft gesessen. Wenn auch die Entscheidung über die Entlassung dem Gericht obliegt, stellt sich die Frage, warum es zu dieser langen Anhaltung gekommen ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist es richtig, dass Markus R. Anfang März 2009 Suizid in der JA Stein begangen hat?
2. Ist es richtig, dass Markus R. 1994 zu zehneinhalb Monaten Haft und Anhaltung in den Maßnahmenvollzug verurteilt wurde?
3. Wegen welchem Delikt wurde Markus R. 1994 verurteilt?
4. Ist es richtig, dass Markus R. wegen der Verurteilung aus 1994 im Jahr 2009 immer noch in Haft gesessen ist?
5. In welchen Justizanstalten war Markus R. seit 1994 inhaftiert?
6. Welche genauen therapeutischen Maßnahmen wurden bei Markus R. wann gesetzt?
7. Welche therapeutischen Maßnahmen wurden im Detail in den Jahren 2008/2009 gesetzt?
8. Wurde Markus R. seitens des Strafvollzugs dem Gericht jemals zur Entlassung empfohlen?
9. Wenn nein, warum nicht?
10. Welche genaue Gefährlichkeitsprognose haben die Gutachten bei Markus R. ergeben?
11. Welche allgemeinen politischen Schlüsse für den Maßnahmenvollzug ziehen sie aus der Tatsache, dass Markus R. über 14 Jahre angehalten wurde, obwohl die Strafhöhe mit etwas mehr als 10 Monaten relativ gering war?