2567/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.06.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Prümervertrag - Erfahrungen und Ergebnisse (31.12.2008)"

Mit der AB 3240/XXIII.GP vom 16.01.2008 wurden die Fragen der Abg. Mag. Maier und
GenossInnen zur Anfrage betreffend Prümervertrag - Erfahrungen und Ergebnisse
(31.12.2007)" beantwortet.

Aus systematischen Gründen werden in der XXIV.GP dieselben Fragen wieder gestellt, um
die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2008 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.    Wie oft übte Österreich (Nationale Kontaktstelle) einen Zugriff auf die

Fundstellendatensätze von DNA Analysedateien anderer Prümer-Vertragsstaaten aus
(31.12.2008)? Welche strafrechtlichen Delikte betrafen diese Zugriffe?

2.              Zu wie vielen Treffern (Hit- / No-Hit-Verfahren) haben diese Zugriffe geführt? Wie viele
und welche Verbrechen konnten damit aufgeklärt werden? Welche Morde konnten
aufgeklärt werden?

3.              In wie vielen Fällen konnten ungelöste Kriminalfälle abgeschlossen und die Täter einer
Verurteilung zugeführt werden?

4.      In wie vielen Fällen konnten dadurch Polizei- und/oder Justizirrtümer aufgeklärt werden?


 

5.              Wie oft übten andere Prümer Vertragsstaaten (31.12.2008) einen Zugriff auf
Fundstellendatensätze von DNA-Analysedateien in Österreich aus (Aufschlüsselung der
Staaten)? Welche strafrechtlichen Delikte betrafen diese Zugriffe?

6.              Zu wie vielen Treffern (Hit-/No-Hit-Verfahren) haben diese Zugriffe geführt?
Welche und wie viele Verbrechen konnten damit aufgeklärt werden? Welche Morde
konnten aufgeklärt werden?


7.              In wie vielen Fällen konnten ungelöste Kriminalfälle abgeschlossen und die Täter einer
Verurteilung zugeführt werden?

8.              In wie vielen Fällen konnten dadurch Polizei- und/oder Justizirrtümer aufgeklärt werden?

9.              Wie oft übte Österreich (Nationale Kontaktstelle) einen Zugriff auf die
Fundstellendatensätze von Fingerabdrucksdatenbanken anderer Prümer-Vertragsstaaten
aus (31.12.2008)? Welche strafrechtlichen Delikte betrafen diese Zugriffe?

10.       Zu wie vielen Treffern (Hit- / No Hit Verfahren) haben diese Zugriffe geführt? Wie viele
und welche Verbrechen konnten damit aufgeklärt werden? Welche Morde konnten
aufgeklärt werden?

11.       In wie vielen Fällen konnten ungelöste Kriminalfalle abgeschlossen und die Täter einer
Verurteilung zugeführt werden?

12.       In wie vielen Fällen konnten dadurch Polizei- und/oder Justizirrtümer aufgeklärt werden?

13.       Wie oft übten andere Prümer Vertragsstaaten (31.12.2008) einen Zugriff auf
Fundstellendatensätze von Fingerabdrucksdatenbanken in Österreich aus (Aufschlüsselung
der Staaten)? Welche strafrechtlichen Delikte betrafen diese Zugriffe?

14.  Zu wie vielen Treffern (Hit-/No-Hit Verfahren) haben diese Zugriffe geführt? Welche und
wie viele Verbrechen konnten damit aufgeklärt werden? Welche Morde konnten
aufgeklärt werden?


 

15.       In wie vielen Fällen konnten ungelöste Kriminalfälle abgeschlossen und die Täter einer
Verurteilung zugeführt werden?

16.       In wie vielen Fällen konnten dadurch Polizei- und/oder Justizirrtümer aufgeklärt werden?

17.       Wie beurteilen Sie nach den bisherigen Erfahrungen insgesamt das „Hit - / No- Hit-
Verfahren"?

18.       In wie vielen Fällen kam es bislang zwischen Österreich und einem anderem Vertragsstaat
zu einem Informationsaustausch, zu präventiven Zwecken, im Rahmen von


Großveranstaltungen über reisende Gewalttäter (z.B. Hooligans)? Wie viele Personen
waren davon betroffen?

19.      Wie viele Kontrollen durch die nationale Datenschutzkontrollbehörde (DSK) hinsichtlich
der Rechtmäßigkeit der Datenübermittlungen fanden 2008 in Österreich bereits statt? Zu
welchen Ergebnissen kam diese Kontrollbehörde?

20.  Wie wird das Auskunftsrecht (Rechtsgrundlage, Herkunft der Daten etc.) Betroffener bei
Übernahme des Prümer- Vertrages in das Gemeinschaftsrecht abgesichert und in der EU
durchgesetzt werden? Wie ist der Stand der Diskussion?  

21.  Wie ist der Zugang von europäischen Bürgern zu den unabhängigen (nationalen)
Datenschutzkontrollbehörden bei Übernahme des Prümer-Vertrages in das
Gemeinschaftsrecht abgesichert? Wie ist der Stand der Diskussion?

22.  Soll im Zuge der Übernahme des Prümer Vertrages in das Gemeinschaftsrecht die
bestehende Durchführungsvereinbarung des Prümer Vertrages neu geregelt bzw. geändert
werden? Wenn ja, in welchen konkreten Punkten? Wie ist der Stand der Diskussion?

23.  Wann haben die einzelnen Vertragsstaaten den Prümer-Vertrag ratifiziert und wann ist
dieser Vertrag für Österreich im Verhältnis zu anderen Vertragsstaaten in Kraft getreten
(ersuche um Aufschlüsslung der Staaten und des jeweiligen Zeitpunktes)?