2588/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.07.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Lohnkürzungen nach der Steuerreform - Missbrauch von

„Nettolohnvereinbarungen" durch Arbeitgeber"

Böses Erwachen gab es nach einem Bericht der AK Salzburg für eine Tennengauer

Arbeitnehmerin: Ihre Chefin enthielt ihr nicht nur die Gutschrift aus der Lohnsteuersenkung

vor, sondern kürzte auch noch den Lohn.

Laut der Unternehmerin handle es sich nämlich um eine „Nettolohnvereinbarung", wonach

Steuervorteile dem Dienstgeber zugute kämen. Die Arbeiterkammer Salzburg intervenierte -

mit Erfolg. Daher appellierte die AK an alle Beschäftigten mit Nettolohnvereinbarungen,

ihren Lohnzettel genau zu kontrollieren. Die Senkung der Lohnsteuer muss an die

Beschäftigten weitergeben und darf nicht vom Arbeitgeber einbehalten werden.

Eine Steuerreform soll schließlich die Kaufkraft stärken und Arbeitnehmer ent- und

nicht belasten!

Die Arbeitgeberin rechtfertigte die Lohnkürzung so: Die betroffene Mitarbeiterin habe eine so
genannte echte Nettolohnvereinbarung abgeschlossen. Etwaige Steuervorteile - aktuell durch
die Steuerreform 2009 - kämen in diesem Fall dem Dienstgeber zugute. Daher habe sie den
Bruttolohn gekürzt und rückwirkend für drei Monate rund 230 Euro abgezogen. Diesen
Betrag könne sich die Beschäftigte ja im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2010
zurückholen, also am Ende des Tages bestünde kein Unterschied, so die lapidare Begründung
der Arbeitgeberin.

Für AK-Präsidenten Siegfried Pichler ein besonders krasser Fall von Benachteiligung, da die
Betroffene nicht nur um die Gutschrift aus der Lohnsteuersenkung gebracht wurde, sondern
darüber hinaus auch noch eine ungerechtfertigte Lohnkürzung hinnehmen musste. Statt einem
- ihr eigentlich zustehenden - Plus fand die Arbeitnehmerin ein sattes Minus (!) am Lohnzettel
vor.

Unternehmer dürfen Steuervorteil nicht für sich behalten

Die Senkung der Lohnsteuer im Rahmen der Steuerreform 2009 muss allen Beschäftigten
grundsätzlich bis spätestens 30. Juni über die Lohnverrechnung im Betrieb gutgeschrieben
werden. Manche Unternehmer versuchen offenbar, diese Gutschrift für sich zu behalten,
indem sie sich auf angebliche „Nettolohnvereinbarungen" berufen. Auch aus anderen
Bundesländern sind solche Geschäftspraktiken bekannt: Einem oberösterreichischen LKW-
Fahrer wurde von seinem Chef mitgeteilt, die Senkung der Lohnsteuer wäre für ihn nicht
relevant, da er in einem Nettolohnverhältnis stehe.

Wird die Lohnsteuersenkung dahingehend missbraucht, den Beschäftigten den Bruttolohn zu
kürzen, bedeutet das für die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nur ein
Minus am Gehaltszettel, bei Sonderzahlungen und Abfertigungen, sondern auch
sozialrechtliche Nachteile bei Arbeitslosen- und Krankengeld.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales
und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1 .Wie sieht das Ressort diesen geschilderten Sachverhalt?
Wie wird dieser rechtlich und sozialpolitisch beurteilt?

2.              Wie viele derartige Fälle sind dem Ressort bzw. den nachgeordneten Dienststellen bislang
bekannt geworden (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

3.              Ist es aus Ressortsicht zulässig, dass Arbeitgeber nach der Steuerreform Steuervorteile
(d.h. Gutschriften) für sich behalten?

Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?


 

4.    Ist es aus Ressortsicht zulässig, ArbeitnehmerInnen nach der Steuerreform mit einer
Lohnsteuersenkung den Bruttolohn zu kürzen?

Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

5.   Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen um diesen offensichtlichen Missbrauch durch
Arbeitgeber zu verhindern?
Sehen Sie einen gesetzlichen Handlungsbedarf?