2588/J XXIV. GP
Eingelangt am 02.07.2009
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend „Lohnkürzungen nach der Steuerreform - Missbrauch von
„Nettolohnvereinbarungen" durch Arbeitgeber"
Böses Erwachen gab es nach einem Bericht der AK Salzburg für eine Tennengauer
Arbeitnehmerin: Ihre Chefin enthielt ihr nicht nur die Gutschrift aus der Lohnsteuersenkung
vor, sondern kürzte auch noch den Lohn.
Laut der Unternehmerin handle es sich nämlich um eine „Nettolohnvereinbarung", wonach
Steuervorteile dem Dienstgeber zugute kämen. Die Arbeiterkammer Salzburg intervenierte -
mit Erfolg. Daher appellierte die AK an alle Beschäftigten mit Nettolohnvereinbarungen,
ihren Lohnzettel genau zu kontrollieren. Die Senkung der Lohnsteuer muss an die
Beschäftigten weitergeben und darf nicht vom Arbeitgeber einbehalten werden.
Eine Steuerreform soll schließlich die Kaufkraft stärken und Arbeitnehmer ent- und
nicht belasten!
Die
Arbeitgeberin rechtfertigte die Lohnkürzung so: Die betroffene
Mitarbeiterin habe eine so
genannte echte
Nettolohnvereinbarung abgeschlossen. Etwaige Steuervorteile - aktuell durch
die Steuerreform 2009 - kämen in diesem Fall dem Dienstgeber zugute. Daher
habe sie den
Bruttolohn gekürzt und rückwirkend für drei Monate rund 230 Euro
abgezogen. Diesen
Betrag könne sich die
Beschäftigte ja im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2010
zurückholen, also am Ende des Tages bestünde kein Unterschied, so die
lapidare Begründung
der Arbeitgeberin.
Für AK-Präsidenten Siegfried
Pichler ein besonders krasser Fall von Benachteiligung, da die
Betroffene nicht nur um die Gutschrift aus der Lohnsteuersenkung gebracht
wurde, sondern
darüber hinaus auch noch eine
ungerechtfertigte Lohnkürzung hinnehmen musste. Statt einem
- ihr eigentlich zustehenden - Plus fand die Arbeitnehmerin ein sattes Minus
(!) am Lohnzettel
vor.
Unternehmer dürfen Steuervorteil nicht für sich behalten
Die Senkung der Lohnsteuer im Rahmen der
Steuerreform 2009 muss allen Beschäftigten
grundsätzlich bis spätestens 30. Juni über die Lohnverrechnung
im Betrieb gutgeschrieben
werden. Manche Unternehmer versuchen offenbar, diese Gutschrift für sich
zu behalten,
indem sie sich auf angebliche „Nettolohnvereinbarungen" berufen.
Auch aus anderen
Bundesländern sind solche
Geschäftspraktiken bekannt: Einem oberösterreichischen LKW-
Fahrer wurde von seinem Chef mitgeteilt, die Senkung der Lohnsteuer
wäre für ihn nicht
relevant, da er in einem Nettolohnverhältnis stehe.
Wird
die Lohnsteuersenkung dahingehend missbraucht, den Beschäftigten den
Bruttolohn zu
kürzen, bedeutet
das für die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nur ein
Minus am Gehaltszettel, bei Sonderzahlungen und Abfertigungen, sondern auch
sozialrechtliche Nachteile bei
Arbeitslosen- und Krankengeld.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Arbeit, Soziales
und Konsumentenschutz
nachstehende
Anfrage:
1 .Wie sieht das Ressort diesen geschilderten
Sachverhalt?
Wie wird dieser
rechtlich und sozialpolitisch beurteilt?
2.
Wie viele derartige Fälle sind dem Ressort bzw. den nachgeordneten
Dienststellen bislang
bekannt geworden
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
3.
Ist es aus Ressortsicht zulässig, dass Arbeitgeber nach der
Steuerreform Steuervorteile
(d.h. Gutschriften)
für sich behalten?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
4. Ist es aus
Ressortsicht zulässig, ArbeitnehmerInnen nach der Steuerreform mit einer
Lohnsteuersenkung den Bruttolohn zu kürzen?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
5. Welche Maßnahmen werden Sie
ergreifen um diesen offensichtlichen Missbrauch durch
Arbeitgeber zu
verhindern?
Sehen Sie einen gesetzlichen
Handlungsbedarf?