2618/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.07.2009
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Winter

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend kriminelle Jugendbande in Graz

 

 

Am 26. Mai 2009 wurde in der Kronen Zeitung folgendes berichtet:

 

„Schülerbande“ geht Grazer Polizei ins Netz

 

Einen großen Erfolg hat die Grazer Polizeiinspektion Finanz am Dienstag präsentiert. Den Beamten ist es gelungen, eine Jugendbande auszuheben. Mindestens 60 Fahrraddiebstähle sollen auf das Konto der 17 Verdächtigen gehen, aber auch Einbrüche und Einschleichdiebstähle standen am Programm. Bis dato werden den Schülern stolze 124 Delikte vorgeworfen. Das jüngste Bandenmitglied ist gerade einmal 13 Jahre alt.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

 

  1. Wie viele Täter wurden insgesamt ausgeforscht?
  2. Wann erfolgten die Anzeigen?
  3. Wurden die Täter verhaftet?
  4. Wenn ja, wann?
  5. Wenn ja, wann und mit welcher Begründung wurden sie wieder enthaftet?
  6. Wenn nein, warum nicht?
  7. Handelt es sich bei den Tätern um amtsbekannte Personen?
  8. Wenn ja, wie viele?
  9. Wenn ja, welche?
  10. Wenn ja, weswegen?
  11. Sind einzelne Täter bereits gerichtlich vorbestraft?
  12. Wenn ja, wie viele?
  13. Wenn ja, welche?
  14. Wenn ja, weswegen?
  15. Welches Alter haben die einzelnen Täter (aufgeschlüsselt)?
  16. In welchen Gemeinden haben die Täter ihren Wohnsitz (aufgeschlüsselt)?
  17. Welche Staatsbürgerschaft besitzen die Täter (aufgeschlüsselt)?
  18. Wie viele Täter sind Asylwerber (aufgeschlüsselt)?
  19. Welche Delikte konnten den Tätern nachgewiesen werden (Art der Delikte sowie Anzahl aufgeschlüsselt auf die einzelnen Täter)?
  20. Wo wurden die Fahrraddiebstähle hauptsächlich begangen?
  21. Wann wurden diese Delikte begangen (aufgeschlüsselt nach Monat und Täter)?
  22. Auf welche Art von Objekten (Schulen, Wohnungen, Wohnhäuser, etc.) beziehen sich die begangenen Straftaten?
  23. Wie hoch ist die Anzahl der begangenen Straftaten aufgeteilt auf diese Objekte?
  24. Welche Schadenshöhe konnte festgestellt werden (aufgeschlüsselt auf die Delikte sowie Täter, welche diese Delikte begangen haben)?
  25. Wie viele Beamte waren an der Aufklärung dieser Fälle beteiligt?
  26. Wie viel Zeitaufwand war für die Aufklärung dieser Fälle notwendig?
  27. Werden mehrere begangene gleiche Straftaten (Beispiel: Diebstahl von Fahrrädern), die konkret einem Täter zugeordnet werden können, in der Kriminalstatistik als ein Delikt zusammengefasst?
  28. Wenn nein, warum nicht?
  29. Entspricht die Anzahl der Straftaten der Anzahl der aufgeklärten Fälle?
  30. Wenn nein, warum nicht?
  31. Wie viele Täter, welche auf freiem Fuß angezeigt wurden, begingen weitere Straftaten?