2619/J XXIV. GP
Eingelangt am 03.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Tierversuche für Botox-Faltenbehandlung
„Botox“ ist der Produktname eines Medikaments, welche das Botulinumtoxin als Wirkstoff enthält. Doch mittlerweile hat sich „Botox“ als Kurzbezeichnung für Faltenbehandlungen mit dem Botulinumtoxin durchgesetzt.
Bei der kosmetischen Botox-Behandlung wird die Substanz Botulinumtoxin A, das Gift der Bakterie Clostridium botulinum, in die Gesichtsmuskeln gespritzt. Dabei handelt es sich um die giftigste Einzelsubstanz, die derzeit bekannt ist. Botox muss für die Behandlungen extrem stark verdünnt und jede einzelne Produktionseinheit muss auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit überprüft werden.
In der Regel erfolgt dies mittels der LD-50-Methoden (wobei L für letale = tödliche und D für Dosis steht. Dabei wird die Testsubstanz mehrerer mehrer Gruppen von Mäusen - in verschiedenen Verdünnungen – in die Bauchhöhle gespritzt und jene Dosis ermittelt, nach deren einmaliger Verabreichung 50 Prozent der so behandelten Versuchstiere innerhalb eines bestimmten Zeitraums (bei Botox bis zu vier Tagen) sterben. Es kommt zu Muskellähmungen, die unter anderem auch zu Sehstörungen führen die Versuche sind für die Tiere mit fürchterlichen Leiden und Schmerzen verbunden. Die Mäuse sterben – oft erst nach drei bis vier Tagen – schließlich an Atemstillstand.
In Österreich werden keine Botulinumtoxin-Präparate hergestellt und somit für diese Zwecke keine Tierversuche durchgeführt. Alle Präparate werden jedoch aus EU-Mitgliedstaaten nach Österreich importiert. Laut BMG sind in Österreich vier Arzneimittel mit Botulinumtoxin zugelassen, davon eines explizit zur Faltenbehandlung.
Die Arzneimittelzulassungsbehörde der USA warnte vor der Anwendung von Botulinumtoxin, nachdem PatientInnen unter 16 Jahren mit spastischer Lähmung durch eine Behandlung gestorben sind. In Deutschland hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte seit 1994 insgesamt 210 Zwischenfälle gezählt, darunter 5 tödliche (Quelle: Der Standard, 02.09.2008). Allesamt konnten durch die zahlreichen Tierversuche nicht verhindert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: