2620/J XXIV. GP
Eingelangt am 03.07.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend technische Überwachungsmöglichkeit von IP-Telefonie (3. Versuch nach Verweigerung der Beantwortung)
Am 14. Jänner 2009 haben wir die Anfrage betreffend Überwachungsmöglichkeit von IP-Telefonie (571/J) mit folgendem Inhalt erstmals eingebracht:
VoIP-Telefonie wie etwa über Skype erfreut sich weitreichender Beliebtheit, so dass ein allgemeines Interesse an der Aufklärung der Nutzungsbedingungen dieses Telefoniedienstes besteht.
IP-Telefonie (oder auch Voice over IP - Voip) ist eine Technologie, die es ermöglicht, den Telefondienst auf der Internet Infrastruktur zu realisieren, so dass diese die herkömmliche Telefontechnologie ersetzen kann. Als Telefonendgerät wird meist der Computer mit Mikrofon und Lautsprecher oder ein über einen Adapter angeschlossenes herkömmliches Telefon verwendet.
Aus Datenschutzgründen wird von einigen Anbietern (z.B. Skype) eine Verschlüsselung der Sprachdaten eingesetzt. Zumindest bei Skype gibt es derzeit keine der Öffentlichkeit bekannte Methode diese Sprachdaten auf dem Weg von Sender zu Empfänger abzugreifen und zu entschlüsseln. Ein Abgreifen der Sprachdaten an sich ist zwar möglich (z.B. beim Provider des Senders oder Empfängers) aber eine geeignete Methode zur Entschlüsselung ist nicht bekannt.
In einer Auskunftsveranstaltung Ende Juni 2008 im Wiener Arsenal mit Vertretern des BMI, der RTR und Breitbandprovidern wurde angedeutet, das die Verschlüsselung von (zumindest) Skype "kein Problem mehr darstelle".
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Besitzt das BMI die Möglichkeit die verschlüsselten Sprachdaten von Skype in Echtzeit zu Entschlüsseln bzw. Entschlüsseln zu lassen?
2. Besitzt das BMI die Möglichkeit die aufgezeichneten verschlüsselten Sprachdaten von Skype im Nachhinein zu Entschlüsseln bzw. Entschlüsseln zu lassen?
3. Besitzt das BMI die Möglichkeit die Verschlüsselung von Skype zu deaktivieren?
4. Welche Verschlüsselungsmechanismen können vom BMI umgangen/deaktiviert oder entschlüsselt werden?
5. Steht oder stand das BMI in Kontakt mit Skype oder mit Skype in Verbindung stehenden Organisationen, wenn ja zu welchem Zweck?
6. Erhält oder erhielt das BMI von Skype oder mit Skype in Verbindung stehenden Organisationen Unterstützung bzw. Informationen zum Entschlüsseln von Skype?
7. Besitzt das BMI die Möglichkeit die verschlüsselten Sprachdaten von anderen Voip Anbietern in Echtzeit zu Entschlüsseln bzw. Entschlüsseln zu lassen?
8. Besitzt das BMI die Möglichkeit die aufgezeichneten verschlüsselten Sprachdaten von anderen Voip Anbietern im Nachhinein zu Entschlüsseln bzw. Entschlüsseln zu lassen?
9. Wird im bzw. im Auftrag vom BMI an der Erforschung bzw. an Methoden zur Umgehung der Verschlüsselungsmechanismen von Skype gearbeitet?
10. Wird im bzw. im Auftrag vom BMI an der Erforschung bzw. an Methoden zur Umgehung von Verschlüsselungsmechanismen im Allgemeinen gearbeitet?
In der Anfragebeantwortung 590/AB vom 9.3.2009 haben Sie zu
den Fragen 1 bis 4 und 6 bis 10, welche die Entschlüsselung
verschlüsselter Internet-Telefongespräche betreffen, dargetan, dass
"diese Fragen unter anderem auch einen Vollzugsbereich betreffen, dessen
Überprüfung gem. Art 52a B-VG dem ständigen Unterausschuss des
Innenausschusses obliegt und somit der Geheimhaltung unterliegt". Sie
haben daher von einer Beantwortung abgesehen.
Da unserer Ansicht nach Art 52a B-VG keine rechtmäßige Grundlage für die Verweigerung der Beantwortung der obigen parlamentarischen Anfrage bietet, haben wir die Anfrage mit dem selben Wortlaut am 23. März unter der Nummer 1446/J erneut eingebracht.
In der Anfragebeantwortung 1479/AB vom 22.05.2009 haben Sie die Beantwortung der Fragen 1 bis 5, die den ersten fünf Fragen der Anfrage 517/J entsprechen, wieder verweigert. Dieses mal mit der Begründung, dass die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage im Internet veröffentlicht wird, und dass daher eine Aussage über die angefragten Möglichkeiten oder Mechanismen auch in Bereichen des Schutzes der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit nachteilig sein könnte. Die Bekanntgabe derartig vertraulicher Informationen kann nationale Interessen gefährden, weshalb keine Beantwortung im Rahmen des Interpellationsrechts nach Art. 52 B-VG erfolgen kann.
Bei der Tagung der Österreichischen Juristenkommission „Alles unter Kontrolle? Überwachung, Privatsphäre, Datenschutz“ am 22. Mai 2009 in Weißenbach hat der Direktor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismus, Mag. Peter Gridling vor Fachpublikum und Journalisten öffentlich über die Möglichkeiten der Skypeüberwachung gesprochen bzw. ausgeführt, was für das BMI derzeit technisch möglich ist und was nicht.
Gerade unter diesem Aspekt ist die wiederholte Verweigerung der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage überhaupt nicht nachvollziehbar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Stimmt es, dass der BVT-Chef Mag. Gridling bei der Veranstaltung der Österreichischen Juristenkommission am 22. Mai 2009 in Weissenbach diese Aussagen zum Thema Skype-Überwachung getätigt hat?
2. Was war der genaue Wortlaut seiner Aussage zum Thema Skype-Überwachung?
3. Wieso verweigern Sie den Parteien die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage, wenn der BVT-Chef öffentlich (vor Journalisten) zu diesem Thema Stellung nimmt?
4. Besitzt das BMI die Möglichkeit die verschlüsselten Sprachdaten von Skype in Echtzeit zu Entschlüsseln bzw. Entschlüsseln zu lassen?
5. Besitzt das BMI die Möglichkeit die aufgezeichneten verschlüsselten Sprachdaten von Skype im Nachhinein zu Entschlüsseln bzw. Entschlüsseln zu lassen?
6. Besitzt das BMI die Möglichkeit die Verschlüsselung von Skype zu deaktivieren?
7. Welche Verschlüsselungsmechanismen können vom BMI umgangen/deaktiviert oder entschlüsselt werden?
8. Steht oder stand das BMI in Kontakt mit Skype oder mit Skype in Verbindung stehenden Organisationen, wenn ja zu welchem Zweck?