2652/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Vock

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Erfassung von Eigentümerwechseln bei nicht zugelassenen Fahrzeugen

 

 

 

Alle in Österreich zugelassenen Fahrzeuge sind von der Zulassungsstelle erfasst. Jedoch wechselt ein Fahrzeug häufig auch nach Ende der letzten Zulassung noch den Besitzer. Derzeit besteht über den Verkauf eines solchen Autowracks keine Auskunftspflicht gegenüber den Behörden.

Autowracks, die nicht ordnungsgemäß entsorgt wurden, können daher oftmals nicht eindeutig einem Letztbesitzer zugeordnet werden. Sowohl im Sinne des Umweltschutzes, als auch zur Unterstützung der Kriminalitätsbekämpfung besteht hier Handlungsbedarf.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.      Wie viele Fahrzeuge in Österreich, die bereits zugelassen waren, sind mittlerweile nicht mehr zugelassen, wurden aber nicht verschrottet?

 

2.      Wie viele Fahrzeuge, die bereits zugelassen waren und in Folge abgemeldet wurden, werden in der Regel erneut zugelassen?

 

3.      Wie viele Auto(wrack)s, die auf öffentlichen Flächen abgestellt wurden und die nicht zugelassen sind, müssen im Durchschnitt pro Jahr entsorgt werden?

 

4.      Bei wie vielen dieser Autowracks ist es nicht möglich den Eigentümer festzustellen?

 

5.      Wie hoch sind die Kosten für die Entsorgung eines Autowracks und wer muss dafür aufkommen, sofern es unmöglich ist, einen Eigentümer zu ermitteln?

 

6.      Inwieweit gibt es Überlegungen, eine Auskunfts- bzw. Meldepflicht von Eigentümerwechseln nicht zugelassener Fahrzeuge an die Zulassungsstelle mittels Kaufvertrag oder Verschrottungsbestätigung einzuführen?

 

7.      Welcher Verwaltungsaufwand wäre mit der Einführung einer solchen Auskunfts- und Meldepflicht verbunden?