2668/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2009
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ANFRAGE

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Schließungsstopp für Postämter

 

 

 

Die Tageszeitung „Die Presse“ hat am, 2. Juli 2009 von einem neuerlichen „Streit“ zwischen der österreichischen Post AG und der Verkehrsministerin berichtet:

 

Streit: Post klagt gegen Bures-Bescheid

Der „Schließungsstopp“ kostet die Post 2,5 Mio. Euro. Die Kosten tragen könnte am Ende die Republik. Das Schließungsverbot sei ein „Eingriff in die Erwerbsfreiheit“ eines privatisierten Unternehmens.

 

Wien (mac). Dienstagabend musste plötzlich alles schnell gehen im Infrastrukturministerium. Mit einem Blitzbescheid verhinderte Ministerin Doris Bures die geplante Schließung von 193 defizitären Postämtern. Nur hundert der 300 geplanten Kleinstfilialen dürfen in den nächsten drei Monaten durch Postpartner ersetzt werden. Für den Rest habe das Management noch keinen Ersatz gefunden, so ihre Begründung. Die Antwort des Konzerns auf den Schnellschuss der Ministerin kam postwendend. „Wir werden den Bescheid mit allen Mitteln bekämpfen“, kündigt Post-Vorstand Herbert Götz eine mögliche Klage beim VfGh an.

Die Erfolgsaussichten für das Unternehmen seien gut, sagt Verfassungsrechtler Heinz Mayer im ORF-Radio. Laut Gesetz dürfen die Standorte nur dann zugesperrt werden, wenn die „kostendeckende Führung des Postamts dauerhaft ausgeschlossen ist (...) und wenn die Erbringung des Universaldienstes (...) durch eine Postgeschäftsstelle oder durch Landzusteller oder ein mobiles Postamt gewährleistet ist“.

 

Bund muss für Bures haften

Genau an diesem Punkt spießt es sich zwischen Post und Ministerium. Bures hat lediglich jene 100 Postpartner akzeptiert, mit denen es am Dienstag schon unterschriebene Verträge gab. Die Post spricht von über 1400 Bewerbungen, allein in der kommenden Woche sollen 50 weitere Verträge unterzeichnet werden. Vor Ende September dürfen sie nun aber dennoch kein Postamt ersetzen.

Den Konzern kommt das teuer, kostet ein Greißler oder Trafikant im Schnitt doch rund 50.000 Euro weniger im Jahr als ein Amt. Die Post muss sich also auf 2,5 Mio. Euro an Zusatzkosten einstellen. Bezahlen könnte sie im Endeffekt die Republik. Das Schließungsverbot sei ein „Eingriff in die Erwerbsfreiheit“ eines privatisierten Unternehmens, sagt Mayer. Kommt es zu einer Amtshaftungsklage vor dem VfGh, müsste der Staat für diese Schäden voraussichtlich geradestehen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

 

1.      Welche 100 Postämter wurden mit 1. Juli 2009 geschlossen?

 

2.      Welche dieser 100 Postämter wurden offiziell mit anderen Postämtern zusammengelegt?

 

3.      Welcher dieser 100 Postämter wurde durch Postpartner ersetzt und wer hat die Funktion des Postpartners jeweils übernommen?

 

4.      Bei welchen 193 Postämtern wurde die Schließung untersagt?

 

5.      Unter welchen Voraussetzungen kann die Post diese 193 Postämter dennoch schließen?

 

6.      Wann hat die Post Klage gegen den so genannten „Schließungsstopp“ eingebracht?

 

7.      Wie ist der genaue Wortlaut der Klage seitens der Post AG?

 

8.      Inwieweit ist dieser Streit bezüglich der Schließung von Postämtern dafür verantwortlich, dass der Ministerrat bislang noch nicht die Regierungsvorlage betreffend ein Postmarktgesetz beschlossen hat?