2676/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.07.2009
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Anfrage
des Abgeordneten Hofer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Kosten für Instandsetzung von Schäden, die durch Vorbereitungsarbeiten für das Donauinselfest verursacht wurden
Das Wiener Donauinselfest wurde dieses Jahr von 26. bis 28. Juni abgehalten. Durch das Hochwasser im Vorfeld waren die Böden aufgeweicht. Zum Zwecke des Bühnenaufbaus und des Aufbaus der Gastronomiestände fuhren jedoch große Sattelschlepper, LKWs und Bagger durch die grünen Wiesen der Donauinsel, ohne Rücksicht auf die weichen Böden zu nehmen. Daraus entstanden Flurschäden, die nicht zu übersehen waren.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage
1. Wurde durch diese Vorgehensweise gegen das Umweltstrafrecht verstoßen?
2. Wenn ja, mit welchen Strafen muss der Verantwortliche rechnen?
3. In welcher Höhe sind im Zuge des Aufbaus für das Donauinselfest Schäden entstanden und wer kommt für diese Kosten auf?