27/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Am 17.06.2015 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung.

Anfrage

des Abgeordneten Elmar Mayer

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger

betreffend Wiederaufnahme des Strafverfahren 3St 290/03k-318GE“

Am 9.8.1998 ist Herr Johann Ferdinand Bösch, der Onkel von Frau Metzler, verstorben. Er hinterließ ein Testament, das am 23. März 1995 errichtet wurde. In diesem Testament wurden als Begünstigte des beträchtlichen Vermögens der Bruder Kurt Bösch und die Schwester Irene Verocai des Verstorbenen genannt. Die gesetzliche Erbfolge an alle Geschwister des Verstorbenen bzw. deren Nachkommen (darunter Frau Metzler) kam durch dieses Testament nicht zum Tragen.

Aufgrund des Verdachts, dass Johann Bösch zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht testierfähig war, da er zeitlich, örtlich und personell desorientiert war und rund um die Uhr betreut wurde, wurde von RA Dr. Reinhard Weber am 10.5.2000 eine Zivilklage gegen Irene Verocai und Kurt Bösch eingebracht. Trotz massiver Zweifel über die Rechtmäßigkeit der Testamentserstellung wurde der Klagsanspruch mit dem Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 26. 6. 2003, AZ 2R 102/03x ohne Überprüfung der Umstände über die Testamentserrichtung aus formalen Gründen abgewiesen.

Die Auffälligkeiten in den Zeugenaussagen in der Zivilklage veranlasste RA Dr. Reinhard Weber eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Feldkirch am 22. 8. 2003 zu übermitteln. Im eröffneten Vorverfahren wurden die Zeugen und Beschuldigten mit Ausnahme von N.N. gerichtlich einvernommen.

Außerdem wurden verschiedene Dokumente an das Bundeskriminalamt Wien zur Dokumentenuntersuchung übermittelt und es hat unter anderem auch ein Schreibmaschinenschriftenvergleich stattgefunden. Erst im Dezember 2006 wurden die Ermittlungen der Kriminalpolizei abgeschlossen und die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Diese sah nach Aussage des ebenfalls verdächtigen Notars Dr. Kurt Zimmermann offenbar keine Gründe mehr an der Echtheit des Testaments, der Testierfähigkeit und der Einhaltung der Formvorschriften zu zweifeln und mit Schreiben vom 25.6.2007 wurde die Privatbeteiligte Frau Mag. Ulrike Metzler von der Zurücklegung der Strafanzeige bzw. von der Einstellung des Verfahrens 3St 290/03 k, benachrichtigt.

Tatsächlich hat die Aussage des verdächtigen Dr. Kurt Zimmermann lediglich zu Tage gebracht, dass N.N. im durchgeführten Zivilverfahren vor dem LG Feldkirch, AZ 9Cg 114/00 z, bewusst falsch ausgesagt hat. Bezeichnend ist, dass die Entbindung des Notars Dr. Zimmermann von seiner Verschwiegenheitspflicht erst erfolgte, als eine Bestrafung wegen einer falschen Zeugenaussage aufgrund der mittlerweile eingetretenen Verjährung nicht mehr erfolgen konnte. Der Rechtsvertreter der Privatbeteiligten hat bei der Staatsanwaltschaft in Feldkirch mehrfach vorgesprochen  und  ersucht das Strafverfahren  gegen N.N. fortzusetzen. Insbesondere wurde angeregt, N.N. die Falschaussage im Zivilverfahren vorzuhalten. Diesem Ersuchen wurde nicht entsprochen. RA Dr. Gerhard Scheidbach hat am 12.10.2007 ein Schreiben an Sie Frau Bundesministerin verfasst mit der Bitte, von Ihrem Weisungsrecht Gebrauch zu machen und der Staatsanwaltschaft Feldkirch aufzutragen, die Vorerhebungen gegen N.N. und Irene Verocai wieder aufzunehmen. Leider sah der zuständige Sachbearbeiter im Justizministerium keinen Grund für die Fortsetzung des Strafverfahrens. Die Begründung dieser Ablehnung geht jedoch am eigentlichen Thema vorbei, denn im Vorverfahren der Staatsanwaltschaft Feldkirch hat sich herausgestellt, dass N.N. mit Johann Bösch Notar Dr. Zimmermann aufsuchte und diesem ein vorbereitetes Testament vorlegte. Dieser Termin fand nur wenige Tage nach der Entlassung von Johann Bösch aus dem Krankenhaus nach einem schweren Schlaganfall statt. Das Testament wurde im Hause Verocai geschrieben. Es gibt also genügend Gründe warum eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens gerechtfertigt ist.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.                  Warum haben sich die Vorerhebungen in diesem Strafverfahren über einen so langen Zeitraum hingezogen?

2.                  Es kommt der Verdacht auf, dass man mit der Einvernahme des Notars Dr. Zimmermann und der Entbindung von seiner Verschwiegenheitspflicht im Vorverfahren so lange zugewartet hat, bis die Falschaussage des N.N. verjährt war. Sehen Sie das auch so?

3.                  Sehen Sie in diesem Verfahren die Bedingungen für eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens erfüllt?

4.         Werden Sie in diesem Fall von Ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen und die Staatsanwaltschaft auffordern, das Verfahren wieder auf zu nehmen? Wenn nein, warum werden Sie von Ihrem Weisungsrecht nicht Gebrauch machen?