2729/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2009
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Bucher

Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Bankenrettungspaket

 

Das BZÖ hat sich in den Verhandlungen über das Bankenrettungspaket mehrfach dafür ausgesprochen, dass Staatshilfen an Auflagen und Bedingungen geknüpft werden. Entsprechende Auflagen und Bedingungen - wenn auch in abgeschwächter Form - wurden in das Bankenrettungspaket aufgenommen. Sinn und Zweck der BZÖ-Vorschläge war, die Rettung der Banken davon abhängig zu machen, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie die KMU´s ebenfalls von Rettungsmaßnahmen profitieren.

Konkret wurde im Interbankmarktstärkungs- und im Finanzmarktstabilitätsgesetz normiert, dass Auflagen und Bedingungen bezüglich der gesellschaftspolitischen Ausrichtung – bei Kreditinstituten insbesondere die Versorgung kleiner und mittlerer Unternehmen mit Krediten – und die Nachhaltigkeit des verfolgten Geschäftsmodells in einer Verordnung konkretisiert werden können. In der dazu ergangen Verordnung ist in § 3 normiert worden, dass der Begünstigte zu verpflichten ist, entsprechend seinem Geschäftsgegenstand die ihm durch die Maßnahmen zugeführten Mittel auch zur Kreditvergabe oder für Kapitalanlagen zu marktüblichen Konditionen für die Wirtschaft zu verwenden, wobei insbesondere die Kreditversorgung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie die Versorgung mit Hypothekarkrediten zu erfolgen haben.

 

Zu vernehmen ist nun jedoch, dass einzelne Banken (bekanntermaßen BAWAG - Bank für Arbeit und Wirtschaft) Milliardenbeträge für Städte und Gemeinden zur Verfügung stellen wollen, um ihren vertraglichen Verpflichtungen – nämlich das Doppelte der aufgenommen Staatshilfen als Neukredite zur Verfügung zu stellen – nachzukommen.

 

Weiters ist der Presse zu entnehmen, dass eine „zweite Rettungsrunde“ naht (Der Standard, 19.06.2009, S.17).

 

 

Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage:

 

1.

Enthalten die vertraglichen Vereinbarungen mit den Banken, die Staatshilfen in Anspruch genommen haben, konkrete Verpflichtungen, wie viel Kredite an kleine und mittlere Unternehmen zu vergeben sind?

 


2.

Wie sind diesbezügliche Regelungen konkret ausgestaltet bzw. wie hoch sind derartige Quoten?

 

3.

Enthalten alle ausgehandelten Verträge dahingehende Vereinbarungen, wonach die in Anspruch nehmenden Banken das Doppelte der aufgenommen Staatshilfen als Neukredite an KMU´s zu Verfügung stellen müssen?

 

4.

Erfüllen Ihrer Ansicht nach derart hohe Kreditvergaben an Städte und Gemeinden dem Sinn und Zweck des § 3 der Verordnung zum Bankenrettungspaket, wonach „insbesondere“ die Versorgung von KMU´s erfolgen soll bzw. den vertraglichen Vereinbarungen?

 

5.

Können Sie sich vorstellen, im Interbankmarktstärkungs- und im Finanzmarktstabilitätsgesetz höhenmäßig verpflichtende Kreditvergabequoten zugunsten von KMU´s zu normieren und somit die derzeit bestehenden Ermessensspielräume zu begrenzen?

 

6.

Werden die Kreditvergabequoten laufend kontrolliert?

 

7.

Von wem werden derartige Kontrollen vorgenommen?

 

8.

Sollte diese Kontrollen nicht durch den unabhängigen Rechnungshof kontrolliert werden?

 

9.

Gibt es eine erste Bilanz über die Aufwände sowie über die Einnahmen aus dem Bankenrettungspaket? Wie sieht diese Gegenüberstellung aus?

 

10.

Bei welchen Staatshilfen in Anspruch nehmenden Banken drohen Dividendenausfälle mangels Deckung im laufenden Jahresgewinn?

 

11.

Welches Ausmaß haben die zu erwartenden Ausfälle und wie gliedern sich diese konkret auf?

 

12.

Wie hoch sind die bis dato angelaufenen Zinsaufwendungen bezüglich der Finanzierung des Bankenrettungspaketes?

 

13.

Welche betroffenen Banken haben Dividendenausschüttungen vorgenommen?

 

14.

Wie gliedern sich diese konkret auf bzw. in welchem Ausmaß sind diese erfolgt? Wie gliedern sich diese auf?

 

14.

Welche Vereinbarungen wurden bezüglich der Vergütungen der Organe, Angestellten und wesentlichen Erfüllungsgehilfen vereinbart?

 

15.

Wie genau wurde die „Angemessenheit“ der Vergütungen im Sinne der Verordnung zum Bankenrettungspaket in den abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen konkretisiert?

16.

Wurden von den betroffenen Banken Prämien oder ähnliche Leistungen an Organe, Angestellte und wesentliche Erfüllungsgehilfen ausbezahlt?

 

17.

Wie sahen derartige Zahlungen konkret aus?

 

18.

Werden derartige Zahlungen auf ihre „Angemessenheit“ im Sinne der Verordnung überprüft?

 

 

19.

Von wem wird dies überprüft?

 

20.

Wie hoch sind die Verwaltungskosten der FIMBAG und wie gliedern sich diese konkret auf?

 

21.

Ist es richtig, dass weitere Kapitalmaßnahmen zugunsten der Banken geplant sind?

 

22.

Wie sehen die geplanten Maßnahmen aus und sollen diese aus den für das Bankenrettungspaket beschlossenen Mitteln finanziert werden? 

 

23.

Wann sollen diese erfolgen?

 

24.

Können Sie bestätigen, dass weitere sieben Milliarden Euro zur Stärkung des Eigenkapitals der österreichischen Banken erforderlich sind?

 

25.

Haben Sie genauere Informationen über die wirtschaftliche Lage der österreichischen Banken?

 

26.

Wie sehen diese aus?

 

27.

Für welche Banken ergeben sich zusätzliche Eigenkapitalerfordernisse?

 

28.

Haben Banken um neuerliche Haftungen, Garantien oder Eigenkapitalbesserungen ersucht?

 

29.

Ist ein zweites Bankenrettungspaket geplant?

 

30.

Planen Sie die Einrichtung einer Bad Bank nach deutschem Vorbild?

 

31.

Wie weit sind derartige Planungen und wann sollen diese umgesetzt werden?

 

Wien, 09.06.2009