2753/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.07.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und öffentlichen Dienst
betreffend Schutzzonen vor Abtreibungskliniken und Zugang zu Verhütungsmitteln
Seit rund 35 Jahren haben Frauen in Österreich die Möglichkeit sich für einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden. Diese Freiheit wird durch die Einschüchterung und die Ausübung moralischen und psychischen Drucks von sogenannten LebensschützerInnen vor Abtreibungskliniken eingeschränkt. So kommt es durch militante AbtreibungsgegnerInnen immer wieder zu Belästigungen sowohl von PatientInnen als auch der ÄrztInnen. In diesem Zusammenhang wird bereits seit mehr als 10 Jahren die Forderung nach bundesweiten Schutzzonen vor Ambulatorien und Ordinationen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, laut.
Als eine wirksame Maßnahme zur Verringerung der Zahl der Schwangerschaftsabbrüche wird von ExpertInnen ein niederschwelligerer und kostengünstigerer Zugang zu Verhütungsmitteln empfohlen als dies derzeit der Fall ist. Obwohl der Oberste Sanitätsrat bereits 2005 eine Empfehlung für eine rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ ausgesprochen hat, ist diese bis heute rezeptpflichtig geblieben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: