2760/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.07.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend die Wiener Sängerknaben und die POK Pühringer Privatstiftung

 

 

In Ihrer Anfragebeantwortung 1838/AB (XXIV. GP) haben Sie auf die Frage, ob Sie ausschließen können, dass für die Errichtung des Konzertkristalls der Wiener Sängerknaben am Augartenspitz finanzielle Mittel aus Ihrem Budget eingesetzt werden, geantwortet: „Es kann ausgeschlossen werden, dass für die Errichtung und den Betrieb des Konzertkristalls der Wiener Sängerknaben am Augartenspitz Bundesmittel des Denkmalschutzes eingesetzt werden.“ Diese Antwort ist unvollständig, weil ja nicht nach Mitteln des Denkmalschutzes, sondern allgemein nach Mitteln des BMUKK gefragt wurde.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

1.             Können Sie ausschließen, dass für die Errichtung des Konzertkristalls der Wiener Sängerknaben am Augartenspitz finanzielle Mittel aus Ihrem Ressort eingesetzt werden?

2.             Gab es in den Jahren 2007 bis 2009 Förder- oder sonstige (Co-) Finanzierungsansuchen seitens des Vereins Wiener Sängerknaben oder der POK Pühringer Privatstiftung an Ihr Ministerium?

3.             Falls ja: Zu welchen Ergebnissen haben diese Ansuchen geführt?

4.             Können Sie auch für die Zukunft ausschließen, dass für den Betrieb des Konzertkristalls der Wiener Sängerknaben am Augartenspitz finanzielle Mittel aus Ihrem Ressort eingesetzt werden?

5.             In welchen sonstigen Projekten ist Ihr Ministerium in den Jahren 2006 bis 2009 gemeinsam mit der POK Pühringer Privatstiftung als (Co-)Förderer aufgetreten?