2761/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.07.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend den Konzertkristall der Wiener Sängerknaben im Augarten

 

 

Immer noch erhitzen die Debatten um den Konzertkristall der Wiener Sängerknaben die Gemüter. Inzwischen musste sogar die WEGA eingreifen.

Und noch immer dringen unaufgeklärte, widersprüchliche Details aus dem sonderbaren Vertragsdreieck Verein Wiener Sängerknaben – POK Pühringer Privatstiftung – Wirtschaftsministerium an die Öffentlichkeit, die mehr Fragen aufwerfen, als sie beantworten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.             Welche Flächen des Augartens wurden mit dem Vertrag vom 10. Dezember 2007 an den Verein Wiener Sängerknaben vermietet? Wir ersuchen um Bekanntgabe der Parzellen- bzw. Grundstücksnummern.

2.             Wie groß ist insgesamt die Quadratmeterfläche dieses Areals?

3.             Wie viel Quadratmeter werden für die Nutzung des Gesindehauses veranschlagt?

4.             Wurden abseits dieses Vertrages noch weitere, unbebaubare Flächen (etwa Garten- oder Wiesenflächen) des Augartens an den Verein Wiener Sängerknaben vermietet oder verpachtet?

5.             Falls ja: Um welche Grundstücke handelt es sich dabei, und wie viele Quadratmeter umfasst dieses Areal?

6.             Auf welchem Weg werden die zur Errichtung des Konzertkristalls zweifellos notwendigen schweren Baumaschinen in den Augarten gelangen?

7.             Ist es dazu notwendig, das klassizistische Tor der Augartenmauer (die ursprüngliche Zufahrt zum Palais Augarten) zu demolieren?

8.             Falls ja: Wer hat auf welcher rechtlichen Grundlage die Genehmigung für diesen Abbruch erteilt?

9.             Welche anderen denkmalgeschützten Teile des Augartens oder der Augartenmauer werden zur Schaffung der Zufahrt für Baumaschinen in Mitleidenschaft gezogen?

10.        Auf welche Art und Weise wird sichergestellt, dass die denkmalgeschützte Kastanienallee nach Abschluss der Bauarbeiten wiederhergestellt wird?

11.        Inwieweit ist sichergestellt, dass die Bäume an der parkseitigen Fassade des Konzertkristalls nach Abschluss der Bauarbeiten ausreichend Wachstumsmöglichkeiten haben?

12.        Wie groß ist der Abstand zwischen der Westfassade des Konzertkristalls und der ihr am nächsten gelegenen Baumreihe der Kastanienallee?

13.        Entrichtet der Verein Wiener Sängerknaben bereits die vertraglich vereinbarte Miete von € 10.000,– pro Jahr?

14.        Falls nein: Ab welchem Zeitpunkt wird der Verein Wiener Sängerknaben die Miete für das Areal zu zahlen haben?

15.        Laut Baubewilligung erfolgt die Beheizung des Konzertkristalls mittels Fernwärme. Wer trägt die Kosten für die erforderliche Zuleitung? Wie lange (in Metern) ist die erforderliche Zuleitung?

16.        Welche Konsequenzen drohen der POK Pühringer Privatstiftung, sollte diese die zugesagten Verpflichtungen (Errichtung und Einrichtung des Konzertkristalls, Wiederherstellung des Parks, Übernahme der Betriebskosten für 60 Jahre etc.) nicht erfüllen?