2765/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.07.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Karlsböck
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Betreuung von Einbruchsopfern
Die Zahl der Einbrüche ist neuerlich gestiegen. Laut Kriminalitätsstatistik gab es in Wien von Jänner bis April um 17 Prozent mehr Wohnungseinbrüche als im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres. Die Einbrüche in Einfamilienhäuser stiegen sogar um 65 Prozent an.
Das Eindringen von Fremden in den privaten Wohnbereich wird von den Einbruchsopfern als belastender Eingriff in die Intimsphäre erlebt. Im Vordergrund steht weniger der materielle Verlust von Schmuck, Bargeld oder elektronischen Geräten sondern das Gefühl der Angst und Unsicherheit.
Für einige Einbruchsopfer führt das Erlebte zu einer traumatischen Belastung, die psychologisch behandelt werden sollte. Jedes betreten des privaten Wohnbereichs erinnert an den Einbruch und führt beim nach Hause kommen zu Nervosität darüber, ob vielleicht wieder eingebrochen wurde. In einigen Fällen wird diese Angst auch außerhalb des Wohnbereichs empfunden. Die Einbruchsopfer fragen sich, ob die Täter sie beobachten, sie wissen, was sie machen oder wie sie aussehen. Darüber hinaus beschäftigt sie die Frage, warum gerade ihre Wohnung oder ihr Haus für den Einbruch ausgewählt wurde.
Die niedrige Aufklärungsquote ist für manche Einbruchsopfer ein weiterer Unsicherheitsfaktor, da sie befürchten, dass derselbe Täter zurückkommt und erneut zuschlägt. Im Extremfall kann das soweit führen, dass Einbruchsopfer ihre Wohnung oder ihr Haus aufgeben und umziehen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Welche Maßnahmen wurden im Jahr 2008/09 gegen die Einbruchswelle ergriffen?
2. Wie beurteilen Sie deren Nachhaltigkeit?
3. Welche Aufklärungsinitiativen um sich wirksamer gegen Einbrecher zu schützen wurden im Jahr 2008/09 durchgeführt?
4. Welche Maßnahmen sind für die psychologischen Akutbetreuung von Einbruchsopfern im Jahr 2008/09 ergriffen worden?
5. Welche finanzielle Mittel haben Sie für die psychologische Akutbetreuung zur Verfügung gestellt?
6. Welche anderen Maßnahmen sind im Bereich Hilfe und Beratung für Einbruchsopfer im Jahr 2008/09 ergriffen worden?
7. Welche finanzielle Mittel haben Sie für diesen Bereich zur Verfügung gestellt?