2770/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.07.2009
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend freier Eintritt in Bundesmuseen

 

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur hat den Vorschlag gemacht, dass es zu einem freien Eintritt für alle Besucherinnen und Besucher der Bundesmuseen kommen soll, die jünger als 19 Jahre alt sind. Grundsätzlich begrüßen die Bundesmuseen die Ankündigung von Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ), den Eintritt für alle Besucher unter 19 Jahren freizugeben. Für die Bundesmuseen ist aber eine wesentliche Voraussetzung, dass diese das fehlende Geld durch das BMUKK ersetzt erhalten. In Kraft treten soll dieser freie Eintritt bereits mit Jänner 2010.

 

Allerdings sind die „Rückzahlungen“ für diesen freien Eintritt  noch nicht genau geregelt. Im BMUKK sind für solche Rückzahlungen € 2,5 bis 3 Millionen budgetär vorgesehen, wobei die Auszahlung über eine Erhöhung der Basissubvention erfolgen soll. Darüber hinaus soll es diese  „Rückzahlungen“ nur bis zu einer gewissen Besucheranzahl, die noch nicht feststeht, gegeben werden.

Für die Berechnung sollen die Besucherzahlen der vergangenen Jahre herangezogen werden. Sollten die Besucherzahlen mit dem Gratis-Eintritt massiv ansteigen, könnte für die Museen sogar ein finanzieller Nachteil entstehen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für  Unterricht, Kunst und Kultur nachfolgende

 

Anfrage

 

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage soll der freie Eintritt in allen Bundesmuseen durchgeführt werden?
  2. Wie lautet die Regelung des freien Eintritt in allen Bundesmuseen genau?
  3. Ist diese Regelung befristet oder unbefristet?
  4. Welche Kosten entstehen dadurch den Bundesmuseen insgesamt?
  5. Welche Kosten entstehen dadurch, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesmuseen?
  6. Welche Kostenrechnung auf der Grundlage welcher Besucherzahlen wird dieser Entscheidung zu Grunde gelegt?
  7. Bis zu welcher Höhe werden den Bundesmuseen insgesamt die Kosten ersetzt?
  8. Bis zu welcher Höhe werden, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesmuseen, die Kosten ersetzt?
  9. In welchem budgetären Ansatz werden diese Kosten im Budget 2009 und 2010 ersetzt?