2773/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.07.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend den Wassereintritt am 23. Juni 2009 und mutmaßliche Baumängel an der „Albertina“

 

Die Tageszeitung „Der Standard“ titelt in seiner Online-Ausgabe vom 3. Juli 2009:

 

„Frage nach Verantwortung noch offen“.

 

Weiter heißt es dort:

 

Die Wiener Albertina ist, so scheint es zehn Tage nach dem Wassereintritt in das Zentraldepot, mit einem blauen Auge davon gekommen. Eine Katastrophe wurde durch ursprünglich gar nicht vorgesehene Blechdächer verhindert, die Evakuierung geht langsam, aber sicher vonstatten, die Ursachenforschung ist im Laufen. "Blech sei Dank!" titelte daher die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am Freitag – aber nicht, ohne die Frage nach der Verantwortung für den Scherbenhaufen zu stellen. Diese wollten bisher weder das Museum noch der Bauherr oder die Baufirmen übernehmen. Und selbst die Frage, wer denn nun die Blechdächer montieren ließ, konnte am Freitag nicht mehr mit Sicherheit beantwortet werden.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur die nachfolgende

 

Anfrage

 

  1. Wie erfolgten die Ausschreibungen der Arbeiten zur Neugestaltung der Albertina?
  2. Liegen die Unterlagen der Ausschreibungen vor und werden Sie diese vorlegen?
  3. Wenn nein, warum nicht?
  4. Wer ermittelte die Bestbieter?
  5. Welche Kriterien waren bei der Zuschlagserteilung ausschlaggebend?
  6. Wurde ein Generalunternehmer mit der Neugestaltung der Albertina beauftragt?
  7. Wenn ja, wer?
  8. War es den Firmen gestattet, Subunternehmer zu beauftragen?
  9. Wurden vertraglich Bedingungen festgelegt, die den Einsatz von Subunternehmen betreffen?
  10. Welche Firmen waren mit der Neugestaltung der Albertina beauftragt?
  11. Liegen die Verträge mit allen beteiligten Unternehmen vor und werden Sie diese – zumindest auszugsweise – vorlegen?
  12. Wenn nein, warum nicht?
  13. Wer wurde mit der Bauaufsicht vor Ort beauftragt?
  14. Wie wurde diese dokumentiert? Liegen diese Unterlagen vor und werden Sie diese – zumindest auszugsweise – zugängig machen?
  15. Liegt eine exakte Chronologie der Neugestaltung vor und werden Sie diese zugängig machen?
  16. Welche Bereiche und Personen des BMUKK bzw. der damals zuständigen Bundesbehörde waren in die Arbeiten der Neugestaltung involviert?
  17. Wie haben diese ihre Kontrollfunktion wahrgenommen?
  18. Liegen dazu interne Berichte der damals zuständigen Bundesbehörde vor und werden Sie diese vorlegen?
  19. Wenn nein, warum nicht?
  20. Warum stieg die PORR AG 2001 aus der Neugestaltung der Albertina aus?
  21. Wurden die Gewerke der PORR AG von einem oder mehreren Prüfingenieuren abgenommen?
  22. Wenn ja, von wem?
  23. Liegen diese Prüfberichte vor und werden Sie diese vorlegen?
  24. Wenn nein, warum nicht?
  25. Wurden mit der PORR AG Haftungsrücklässe vereinbart?
  26. Wenn ja, in welcher Höhe?
  27. Wenn nein, warum nicht?
  28. Welche Rolle spielte die Unternehmensgruppe SORAVIA bei der Neugestaltung der Albertina?
  29. Hat die Unternehmensgruppe SORAVIA ab 2001 nachträgliche Umbauarbeiten vorgenommen?
  30. Wer hat die vier Einlassöffnungen in die „autobombensichere Decke“ des Tiefspeichers schneiden lassen?
  31. Wann wurden diese heiklen Arbeiten durchgeführt?
  32. Wer hat die Arbeiten zur Abdichtung überwacht?
  33. Wurde dieser Vorgang protokolliert und können Sie diese Unterlagen vorlegen?
  34. Wenn nein, warum nicht?
  35. War in die Neugestaltung der Albertina der Architekt Prof. Hans Hollein involviert?
  36. Wenn ja, ab wann und in welcher Form?
  37. Liegt diesbezüglich ein Vertrag mit Hans Hollein vor und werden Sie diesen vorlegen?
  38. Wurden alle Gewerke bis zur Fertigstellung der Neugestaltung von den Organen der Burghauptmannschaft oder von einem oder mehreren Prüfingenieuren abgenommen?
  39. Wenn ja, von wem?
  40. Liegen diese Prüfberichte vor?
  41. Wenn nein, warum nicht?
  42. Wurden für alle weiteren Gewerke der Neugestaltung Haftungsrücklässe vereinbart

  1. Wenn ja, in welcher Form und Höhe?
  2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Welche Aufgaben wurden von der Burghauptmannschaft wahrgenommen?
  4. Welche Aufgaben wurden von der Burghauptmannschaft ausgelagert?
  5. Wenn ja, an wen und warum?
  6. Welche Unternehmen waren mit der Feuchtigkeitsabdichtung im Rahmen der Neugestaltung beauftragt?
  7. Wie, wann und von wem wurde die Dichtheit des Tiefspeichers besonders überprüft?
  8. Wurde diese Überprüfung protokolliert?
  9. Wenn ja, liegen diese Prüfberichte vor und werden Sie diese vorlegen?
  10. Wenn nein, warum nicht?
  11. Welche Unternehmen waren mit der Errichtung des Wassereintrittwarnsystems beauftragt?
  12. Liegen die Verträge mit diesen Unternehmen vor und werden Sie diese –zumindest auszugsweise – vorlegen?
  13. Wurden mit diesen Unternehmen Haftungsrücklässe vereinbart?
  14. Wenn ja, in welcher Form und Höhe?
  15. Wenn nein, warum nicht?
  16. Wann ist der Wassereintritt am 23. Juni 2009 eingetreten und wann wurde er bemerkt?
  17. Wie und von wem wurde der Wassereintritt gemeldet?
  18. Haben Sie unabhängige Sachverständiger mit der Ermittlung der Gründe für den Wassereintritt und des Schadenausmaßes beauftragt?
  19. Wenn ja, wen?
  20. Wann ist mit einem Bericht der Sachverständigen zu rechnen und werden Sie diesen – zumindest auszugsweise – zugängig machen?
  21. Wenn nein, warum nicht?
  22. Gab es Wassereintritte vor dem 23. Juni 2009?
  23. Wenn ja, wann?
  24. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um einen weiteren Wassereintritt zu verhindern?
  25. Wenn nein, warum nicht?
  26. Wie wird gewährleistet, dass Kunstwerke nicht von Schimmel befallen werden?
  27. Sind Sie der Auffassung, dass das für den Tiefspeicher der Albertina verwendete Archivsystem geeignet ist, die weltweit einzigartige und somit unwiederbringliche Sammlung sicher zu verwahren?
  28. Wenn ja, warum?
  29. Wer hat dieses mechanische Archivsystem für die Albertina empfohlen?
  30. Wer hat die Entscheidung für das anfragegegenständliche Archivsystem getroffen und warum?
  31. Welche Versicherungen sind für Wasserschäden Vertragspartner?
  32. Wie sind die Kunstwerke der Albertina versichert?
  33. Wie ist die Gesamtliegenschaft versichert?
  34. Wer führte die Verhandlungen mit Versicherungsunternehmen in anfragegegenständlichem Fall?
  35. Werden sie die Versicherungspolizzen im anfragegegenständlichem Fall von externen Sachverständigen überprüfen lassen?
  36. Wenn ja, von wem und werden Sie das Ergebnis vorlegen?
  37. Wenn nein, warum nicht?
  38. Welche Überlegungen gibt es, sich an den beteiligten Firmen sowie an der Bauaufsicht sowie an Prüfingenieuren zu regressieren?
  39. Werden Sie einer Prüfung der Neugestaltung der Albertina durch den Rechnungshof zustimmen?
  40. Wenn ja, wann?
  41. Wenn nein, warum nicht?
  42. Wie soll die sichere Aufbewahrung der Kunstwerke der Albertina in Zukunft gestaltet werden?