2786/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.07.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Krebsgefahr durch Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Konsumgütern?"

Lenkrad-Überzüge und Badesandalen riechen zwar beißend, aber dafür sind sie im Baumarkt billig. Bei Billigprodukten aus Gummi nehmen die KonsumentInnen ein Übel in Kauf, das sie nicht bedacht haben. Das hohe Risiko, an Krebs zu erkranken. Denn viele dieser Preisschnäppchen bestehen aus Gummi-Teilen, die voller gefährlicher Weichmacher stecken - den PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe).

Einer Untersuchung des TÜV-Rheinland kam im April 2009 zu einem alarmierenden Ergebnis: Tester haben in Baumärkten und Billigläden 27 verschiedene Gummiprodukte gekauft. Fast 80 Prozent der Test-Einkäufe erhielten weit mehr der PAK-Weichmacher, als der deutsche Orientierungswert empfahl. So maßen die Tester in einem Massage-Überzug fürs Lenkrad das 140-fache des Orientierungswertes. Oder anders ausgedrückt: „Hält man es eine Stunde in den Händen, nimmt man so viel Weichmacher auf wie beim Rauchen von 1.100 Zigaretten", erklärt Müller-Gerbes (TÜV-Rheinland). Der Wert des Blasebalges einer Hupe für Kinderfahrräder entsprach 45 Zigaretten pro Stunde (!).

Das Problem: Die Kohlenwasserstoffe werden dabei vor allem über die Haut aufgenommen. Je länger und häufiger man eins der Produkte in den Hände hält oder an den Füßen trägt, desto mehr der giftigen Chemikalien werden aufgenommen. Darum ist eine Transporthilfe für Möbel (der Spitzenreiter bei der PAK-Konzentration im Test) auch bei weitem nicht so gefährlich wie Badelatschen. Lenkrad-Überzüge, Uhren-Armbänder oder Hämmer und Schraubendreher. Produkte, die entweder ständig Kontakt mit der Haut haben oder bei denen sich Handschweiß bildet. Und der fördert die Aufnahme der PAK.


Die Weichmacher stehen dabei laut dem deutschem Bundesinstitut für Risikobewertung in dem begründeten Verdacht, Krebs zu erzeugen und die Fortpflanzung zu beeinträchtigen. Jedes der Preisschnäppchen ist daher ein Spiel mit dem Risiko.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

Anfrage:

1.  Wie werden seitens des Ressorts diese Ergebnisse des TÜV beurteilt? Gibt es ähnliche Untersuchungsergebnisse auch für Österreich?

2.              Halten Sie in Österreich bzw. in Europa einen gesetzlich verbindlichen Grenzwert für Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) für notwendig?

Wenn nein, warum nicht?

3.    Warum gibt es in der EU keinen verbindlichen Grenzwert für die Verwendung von Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK)?

Werden Sie sich für einen derartigen Grenzwert auf EU-Ebene einsetzen?

4.              Welche Studien zur Krebsgefahr durch Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Konsumgütern liegen dem Ressort vor?

5.              Teilt das Ressort die Schlussfolgerungen des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)?

Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie deswegen ergreifen?

6.    Welche Maßnahmen werden seitens des Ressorts für notwendig erachtet? Welche Forschungsarbeiten sind seitens des Ressorts geplant?