2822/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.07.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Krist, Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Wittmann, Fazekas, Andrea Gessl-Ranftl
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Ski- und Snowboardunfälle - Sicherheit auf Skipisten“

Tausende verletzte WintersportlerInnen landen jährlich nach Ski- bzw. Pistenunfällen in Österreichs Arztordinationen und Spitälern, wo sie ambulant oder stationär behandelt werden müssen. Für einige kommt diese Behandlung zu spät. Verantwortlich dafür sind einerseits schwere Stürze ohne Fremdverschulden und anderseits Kollisionsunfälle - mit oft tödlichem Ausgang. Unfälle wegen fehlender Verkehrsicherung sowie Kollisionen mit Pistengeräten führen ebenfalls zu schweren und tödlichen Unfällen. Liftunfälle - bei Sesselliften wie bei Schleppliften - sind wiederum einerseits auf technische Probleme, fehlende Aufsichtspflicht sowie andererseits auf Nachlässigkeit der Ski- bzw. SnowboardfahrerInnen selbst zurückzuführen.

Fälle von schwer verletzten SkifahrerInnen bzw. SnowboarderInnen auf Österreichs Skipisten haben ab Jahresbeginn 2009 nicht nur zu einer Helmpflichtdiskussion, sondern auch zu einer
- leider oberflächlichen - Diskussion zur Sicherheit auf Österreichs Skipisten geführt.
Mehrere tragische Todesfälle - mit wie auch ohne Skihelm - haben diese öffentliche Diskussion verschärft. Es kam zwar dadurch zu einer massiven Nachfrage bei Skihelmen (z.B. Verdoppelung der Verkaufszahlen) verbunden mit finanziellen Förderungsaktionen. An den Sicherheitsproblemen auf den Pisten und an der Unfallhäufigkeit hat sich - wie die regelmäßigen Presseberichte aus den Skigebieten zeigten - allerdings nichts geändert.

Verstärkte Aufklärung und Bewusstseinbildung bei den WintersportlerInnen wurden in öffentlichen Diskussionen zwar angesprochen, notwendige umfassende Maßnahmen sind aber bei den Pisten- und Skiliftbetreibern sowie auf Länderebene noch nicht in Sicht.
Die Landeshauptleute beabsichtigen nun allerdings im Rahmen einer 15a-Vereinbarung zumindest einen österreichweit einheitlichen Standard bei Skihelmen schaffen: Die Verpflichtung zum Tragen eines Skihelms soll für Kinder bis 15 Jahren gelten. Unterrichtsministerin Claudia Schmied hat wiederum mitgeteilt, dass es ab kommendem Schuljahr eine generelle Helmpflicht bei Skikursen (Schulveranstaltungen) geben soll. Für sozial schwache Familien sollen durch das Ressort überdies 10.000 Gratishelme zur Verfügung gestellt werden.

Insgesamt wurde für die Skisaison 2008/2009 mit ca. 60.000 verletzten SportlerInnen (mit Verletzungen wie Prellungen, Schnittwunden, Brüche, Kopfverletzungen, Becken- und Wirbelsäulenverletzungen und innere Verletzungen etc.) gerechnet. Viele verletzte WintersportlerInnen müssen durch Rettungsorganisationen (z.B. Bergrettung) erst geborgen und dann beispielsweise mit Rettungshubschrauber oder Pistenfahrzeugen zur ärztlichen Behandlung abtransportiert werden.

Nach einer Studie des Instituts für Sportwissenschaften der Universität Innsbruck, die vom ÖSV in Auftrag gegeben worden ist, waren in der Saison 2007/2008 die Skifahrer mit 83 % von Verletzungen betroffen, 17 % Snowboarder. Danach sind Stürze ohne Fremdverschulden mit 87 % die weit als häufigste Unfallursache. Ähnlich die Zahlen aus der Schweiz. Danach 92 % aller Unfälle ohne Einwirkung einer anderen Person sind, somit selbst verschuldet (Forschungsabteilung der Beratungsstelle für Unfallverhütung). Kollisionen zwischen den PistennutzerInnen haben tendenziell die schwerwiegenderen Folgen, nämlich schwerste -Verletzungen oft mit Todesfolgen.

Für diese schweren Sportunfälle auf Pisten und außerhalb der Pisten gibt es mehrere, aber höchst unterschiedliche Gründe. Meist überschätzen WintersportlerInnen ihr Können, machen Fahrfehler, sind - bei fehlender Fitness - undiszipliniert und zu schnell unterwegs, halten
FIS-Regeln nicht ein, haben kein Risikobewusstsein, ignorieren Pisten- und Warnhinweise oder beherrschen ihr Sportgerät nicht. Auch eisige oder harte Pisten, Witterungseinflüsse
(z.B. Nebel) sowie die zunehmende Verkehrsdichte (Vollbetrieb) auf den Pisten lösten bereits eine Vielzahl von Unfällen aus. Daher ist die Kenntnis und Einhaltung der FIS-Regeln durch alle PistennutzerInnen Voraussetzung für diese Sportausübung. Falsch eingestellte Sicherheitsbindungen können ebenfalls zu schweren Verletzungen führen. Aber auch zügelloser Alkoholkonsum („Apres-Ski“) spielt bei Pistenunfällen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Alkoholisierte Skifahrer und Snowboarder stellen eine besondere Risikogruppe dar (z.B. auch wegen der Restalkoholproblematik).

Unfälle bedeuten auch enorme volkswirtschaftliche Kosten, so insbesondere für die gesetzlichen Krankenversicherungen und für unser Gesundheitssystem.

Finanziell besonders belastet sind WintersportlerInnen, die über keine private Haftpflichtversicherung verfügen, da die gesetzliche Krankenversicherung nur die Kosten der medizinischen Behandlung übernimmt.

Das Thema „Sicherheit auf Skipisten“ kann sich daher nicht auf die Diskussion um eine Helmpflicht beschränken, es geht um ein Bündel von Maßnahmen durch die Skiliftbetreiber und Länder. Ohne entsprechende Informationen (z.B. über Unfallursachen) und Unfalldaten können aber diese Probleme und offenen Fragen nicht seriös gelöst werden. Notwendig sind vergleichbare Daten für die Jahre 2005 bis 2008 bzw. für die Saisonen 2005/2006 bis 2008/2009 (je nachdem, welche Zahlen in den Ressorts vorliegen).

Diese parlamentarische Anfrage wird gleichlautend - da es sich dabei um eine Querschnittsmaterie handelt und die Fragen unmittelbar zusammenhängen - unabhängig von der gesetzlichen Zuständigkeit nach dem Bundesministeriengesetz sowohl an den Sportminister, als auch an den Gesundheitsminister, den Konsumentenschutzminister, die Innenministerin, die Justizministerin und den Wirtschaftsminister gerichtet.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.        Wie viele Pistenunfälle mit bzw. von SkifahrerInnen und SnowboarderInnen gab es in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 bzw. in den Saisonen 2005/2006, 2006/2007, 2007/2008 und 2008/2009 (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?

2.        Wie viele SkifahrerInnen und SnowboarderInnen wurden bei Pistenunfällen in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 bzw. in den Saisonen 2005/2006, 2006/2007, 2007/2008 und 2008/2009 verletzt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?

3.        Welche Verletzungsmuster gab es in diesen Jahren/Saisonen bei diesen Pistenunfällen? Wie haben sich diese Verletzungsmuster entwickelt (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?

4.        Wie viele auf Skipisten verletzte Personen mussten in diesen Jahren/Saisonen insgesamt ambulant, wie viele stationär medizinisch behandelt werden (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?

5.        Wie viel Prozent dieser Pistenunfälle (Frage 1) waren in diesen Jahren/Saisonen Einzelstürze, wie viele Kollisionsunfälle (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?

6.        Wie viele Kollisionsunfälle zwischen Skifahrern und wie viele Kollisionsunfälle zwischen Skifahrer und Snowboarder, bzw. wie viele Kollisionsunfälle zwischen Snowboardern gab es in diesen Jahren/Saisonen (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?

7.        Welche Verletzungsmuster gab es in diesen Jahren/Saisonen bei diesen Kollisionsunfällen (Frage 6)?
Wie haben sich diese Verletzungsmuster entwickelt (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?

8.        Welche Altersgruppen waren nach den vorliegenden Zahlen der letzten Jahre bzw. Saisonen von allen Ski- bzw. Snowboardunfällen besonders betroffen?

9.        In wie vielen Fällen waren in diesen Jahren/Saisonen Pistenunfälle mit verletzten oder getöteten Personen auf mangelnde oder fehlende Verkehrssicherheitsmaßnahmen der Lift- bzw. Pistenbetreiber zurückzuführen (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?

10.    In wie vielen Fällen mussten in diesen Jahren/Saisonen durch Unfälle auf Skipisten oder in freiem Gelände verletzte SkifahrerInnen oder SnowboarderInnen durch eine Alpin- oder Flugrettung abtransportiert werden?

11.    Welche Kosten fielen dabei im Durchschnitt an (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen, Rettungsart und wenn möglich nach Bundesländern)?
Unter welchen Voraussetzungen werden Alpinrettungskosten oder Flugrettungskosten von den Sozialversicherungsträgern übernommen?
Welche Probleme werden aktuell beim Rettungseinsatz von „Flugrettungen“ in Österreich gesehen?
Welche Maßnahmen sind seitens des Ressorts geplant?

12.    Wie sieht die Kassenvertragslage von niedergelassenen Ärzten in den österreichischen Schigebieten aus?

13.    Gibt es hinsichtlich der Behandlung und Leistungsverrechnungen von niedergelassenen Ärzten oder Privatkliniken in den Skigebieten von verletzten SchifahrerInnen Beschwerden beim Ressort, dem Hauptverband oder bei einzelnen Sozialversicherungsträgern?
Gibt es diesbezügliche Beschwerden von verletzten ausländischen Schifahrern?
Wenn ja, welche?

14.    In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren aufgrund von Unfällen von SkifahrerInnen oder SnowboarderInnen gerichtliche Strafanzeigen (z.B. wegen Körperverletzung) erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre und wenn möglich auch nach Bezirks- und Landesgerichte)?

15.    Wie wurden in diesen Jahren diese gerichtlichen Strafanzeigen erledigt?
In wie vielen Fällen wurden die Anzeigen zurückgelegt oder diversionelle Maßnahmen vorgenommen?
In wie vielen Fällen wurden die Strafverfahren eingestellt?
In wie vielen Fällen kam es zu einem Freispruch?
In wie vielen Fällen kam es zu einer strafgerichtlichen Verurteilung?
(Jeweils Aufschlüsselung auf Jahre und wenn möglich nach Bezirks- und Landesgerichte)

16.    In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren/Saisonen nach Unfällen von SkifahrerInnen oder SnowboarderInnen (z.B. Kollision) zu einer „Fahrerflucht“ des/der für den Unfall Verantwortlichen (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?

17.    In wie vielen Fällen konnten in diesen Jahren/Saisonen fahrerflüchtige SkifahrerInnen und SnowboarderInnen auch ermittelt werden (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?

18.    Wie viele SkifahrerInnen und SnowboarderInnen wurden bei Pistenunfällen 2005, 2006, 2007 und 2008 bzw. in den Saisonen 2005/2006, 2006/2007, 2007/2008 und 2008/2009 tödlich verletzt bzw. starben an den Unfallverletzungen (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?

19.    Wie viel Prozent dieser Unfälle von SkifahrerInnen oder SnowboarderInnen mit tödlichem Ausgang waren in diesen Jahren/Saisonen Einzelstürze, wie viele Kollisionsunfälle (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?

20.    Welcher Art waren die tödlichen Verletzungen in diesen Jahren/Saisonen bei Unfällen von SkifahrerInnen oder SnowboarderInnen (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?

21.    In wie vielen Fällen waren in diesen Jahren/Saisonen Unfälle von SkifahrerInnen oder SnowboarderInnen mit tödlichem Ausgang auf mangelnde oder fehlende Verkehrssicherheitsmaßnahmen der Lift- oder Pistenbetreiber zurückzuführen (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?

22.    In wie Fällen wurden in diesen Jahren aufgrund von Pistenunfällen oder von Unfällen im freien Gelände mit tödlichem Ausgang gerichtliche Strafanzeigen erstattet?

23.    Wie wurden in diesen Jahren diese gerichtlichen Strafanzeigen erledigt?
In wie vielen Fällen wurden die Anzeigen zurückgelegt oder diversionelle Maßnahmen vorgenommen?
In wie vielen Fällen wurden die Strafverfahren eingestellt?
In wie vielen Fällen kam es zu einem Freispruch?
In wie vielen Fällen kam es zu einer strafgerichtlichen Verurteilung?
(Jeweils Aufschlüsselung auf Jahre und wenn möglich nach Bezirks- und Landesgerichte)

24.    In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren/Saisonen nach einem Pistenunfall mit tödlichem Ausgang zur Fahrerflucht des/der für den Unfall Verantwortlichen (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?

25.    In wie vielen Fällen konnten in diesen Jahren/Saisonen diese fahrerflüchtigen SkifahrerInnen und SnowboarderInnen ermittelt werden (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?

26.    Wie viele SkifahrerInnen und SnowboarderInnen verunglückten in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 bzw. in den Saisonen 2005/2006, 2006/2007, 2007/2008 und 2008/2009 im freien (d.h. ungesicherten) Gelände?
Wie viele verletzte Personen, wie viele Todesfälle gab es bei diesen Unfällen (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?

27.    Wie viele SkifahrerInnen, SnowboarderInnen und SkitourengeherInnen wurden in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 bzw. in den Saisonen 2005/2006, 2006/2007, 2007/2008 und 2008/2009 auf Skipisten oder bei Skitouren im freien Gelände durch Lawinenabgänge verletzt oder getötet (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und nach Bundesländern)?

28.    In wie vielen Fällen kam es 2005, 2006, 2007 und 2008 bzw. in den Saisonen 2005/2006, 2006/2007, 2007/2008 und 2008/2009 kam es zu nicht unfallbedingten Erkrankungen und Todesfällen (z.B. Herz- und Kreislaufversagen) auf Skipisten, Langlaufpisten oder bei Skitouren im freien Gelände, etc.?
Wie viele Todesfälle gab es dabei?
(Jeweils Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)

29.    Wie viele WintersportlerInnen haben sich in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 bzw. in den Saisonen 2005/2006, 2006/2007, 2007/2008 und 2008/2009 bei Seilbahn- oder Liftunfällen verletzt?
Wie viele wurden dabei getötet?
Wie viele Unfälle gab es in diesen Jahren/Saisonen (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?

30.    In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren aufgrund von Seilbahn- oder Liftunfällen gerichtliche Strafanzeigen (z.B. wegen Körperverletzung) erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre und wenn möglich auch nach Bezirks- und Landesgerichte)?

31.    Wie wurden in diesen Jahren diese gerichtlichen Strafanzeigen erledigt?
In wie vielen Fällen wurden die Anzeigen zurückgelegt oder diversioneile Maßnahmen vorgenommen?
In wie vielen Fällen wurden die Strafverfahren eingestellt?
In wie vielen Fällen kam es zu einem Freispruch?
In wie vielen Fällen kam es zu einer strafgerichtlichen Verurteilung (Jeweils Aufschlüsselung auf Jahre und wenn möglich nach Bezirks- und Landesgerichte)?

32.    Wie viele WintersportlerInnen haben sich in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 bzw. in den Saisonen 2005/2006, 2006/2007, 2007/2008 und 2008/2009 bei Kollisionen mit Pistenraupen etc. verletzt?
Wie viele wurden dabei getötet?
Wie viele Unfälle gab es in diesen Jahren/Saisonen (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?

33.    Welche Maßnahmen wurden in Österreich bislang zur Empfehlung des Rates vom 31. Mai 2007 zur „Prävention von Verletzungen und zur Förderung der Sicherheit“ ergriffen?

34.    Welche Haltung nehmen Sie und das Ressort zu der von internationalen Experten erarbeiteten „Skisicherheitscharta“ ein, die in Turin vor den Olympischen Spielen am 5.Februar 2006 präsentiert wurde (Turin Charta on Skiing Safety)?

35.    Wie halten Sie und das Ressort von der darin festgelegten internationalen Harmonisierung von Pistenordnungen etc. und der dazu zugehörigen Gesetzgebung sowie auch des Gesetzesvollzugs?
Werden Sie auf europäischer Ebene für diese „Skisicherheitscharta“ eintreten?

36.    Sind Sie und das Ressort auch der Auffassung, dass eine international harmonisierte Politik für sicheren Skisport (d.h. harmonisierte Rechtslage) ein Meilenstein für die Gesundheit, den Tourismus und den Konsumentenschutz darstellt?

37.    Halten Sie und das Ressort generell spezielle gesetzliche Regelungen (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Besucherbeschränkung, Pistenordnungen) und entsprechende Kontrollen zur Hebung der Sicherheit und Einhaltung der FIS-Regeln etc. auf Österreichs Skipisten für erforderlich?
Werden Sie derartige Initiativen zur Minimierung und Verhinderung von Pistenunfällen ergreifen bzw. unterstützen?

38.    Welche Auswirkungen nach Ansicht des Ressorts die OGH-Entscheidung vom 20. Jänner 2009, 4 Ob 204/08s auf die Pistensicherheit und das Verhalten aller PistennutzerInnen?

39.    Welche Haltung nehmen Sie und Ihr Ressort zu einer verpflichtenden privaten Haftpflicht- und Unfallversicherung für WintersportlerInnen (Ski- und Snowboardfahrer) ein?
Werden Sie eine derartige Initiative ergreifen bzw. unterstützen?

40.    Wurden und werden vor Schulschikursen und sonstigen schulischen Wintersportveranstaltungen die SchülerInnen über die Pistenregeln (FIS-Regeln) informiert und geschult?

41.    Wie hoch sind aus Sicht des Ressorts die volkswirtschaftlichen Kosten, die jährlich durch Pistenunfälle und Unfälle im freien Gelände (d.h. durch Ski- und Snowboardunfälle) anfallen?
Wie hoch sind nach Kenntnis des Ressorts die jährlichen Kosten für den Gesundheitssektor, insbesondere für die gesetzlichen Krankenversicherungen?

42.    Welche Maßnahmen können Sie in Ihrem Kompetenzbereich ergreifen, um die Sicherheit auf Österreichs Skipisten zu erhöhen und ein erhöhtes Sicherheitsbewusstsein unter den WintersportlerInnen zu schaffen?
Welche konkreten Beiträge erwarten Sie sich dazu von den dafür verantwortlichen einzelnen Skigebieten (Tourismusverbände), Pistenbetreibern, Skiliftbetreibern, dem Sportartikelhandel sowie sonstigen öffentlichen und privaten Einrichtungen?