2906/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.07.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Scheinselbständigkeit im Bereich der Finanzberatungsunternehmen
Seit Monaten wird öffentlich eine Debatte um die fragwürdigen Vorgehensweisen von einigen Finanzberatungsunternehmen geführt. In einem Entschließungsantrag hat der Nationalrat bereits eine Reform der Anlageberatungsberufe in die Wege geleitet.
Gerade in den sogenannten „Strukturbetrieben“ wie zB AWD, OVB, MLP und anderen gibt es zahlreiche Berichte, dass BerufseinsteigerInnen als sogenannte „FinanzdienstleistungsassistentInnen“ eingestellt werden. Formell sind diese Personen selbständig, inhaltlich zeigt sich aber in zahlreichen Fällen, dass die Kriterien für ein unselbständiges Arbeitsverhältnis wie persönliche Weisungsgebundenheit, strenge Vorgaben für die Arbeitszeiten, Zurverfügungstellung von Betriebsmitteln (Broschüren, Software, Laptops etc.), und über die „Anmietung“ von Büroflächen auch eine örtliche Einbindung in den Arbeitsprozess der Unternehmen vorliegen.
In diesem Licht ist von bloßer „Scheinselbständigkeit“ zu sprechen, welche nicht nur massive Nachteile für die betroffenen BeraterInnen bedeutet, sondern auch zum Entgang von Sozialabgaben führt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
2. Welche Maßnahmen hat Ihr Ressort seit dem Jahr 2000 gesetzt, um Aufklärung über die tatsächlichen Arbeitsumstände formell selbständiger FinanzberaterInnen im Hinblick auf mögliche Scheinselbständigkeit zu erhalten?
3. Welche Maßnahmen hat Ihr Ressort seit dem Jahr 2000 gesetzt, um das Phänomen der Scheinselbständigkeit im Bereich von Finanzberatungs-unternehmen einzudämmen?
4. Wie viele Verwaltungsstrafverfahren wurden wegen der Begründung von Scheinselbständigenverhältnissen im Bereich der Finanzberatungs-unternehmen und der damit verbundenen Verkürzungen bisher eingeleitet?
5. Wie viele Sachverhaltsdarstellungen wurden wegen der Begründung von Scheinselbständigenverhältnissen im Bereich der Finanzberatungs-unternehmen und der damit verbundenen Verkürzungen bisher in Ihrem Ressortbereich an die Staatsanwaltschaften übermittelt?
6. In wie vielen Fällen wurden aufgrund derartiger Scheinselbständigen-verhältnisse im Bereich der Finanzberatungsunternehmen in Ihrem Ressortbereich, insbesondere durch Sozialversicherungsträger zivilrechtliche Klagen eingebracht?
7. Welche Maßnahmen beabsichtigen Sie in Zukunft zu setzen, um das Phänomen der Scheinselbständigkeit im Bereich von Finanzberatungs-unternehmen einzudämmen?