2914/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend "Ist dem Sportressort eine Liste von Dopingkunden bekannt?" II
Die Anfrage „Ist dem Sportressort eine Liste von Dopingkunden bekannt?“ vom 29. 4. 2009 wurde von Ihnen äußerst schmallippig beantwortet. Die Fragen wurden zwar vermutlich nicht unrichtig beantwortet, bei weitem aber nicht vollständig. Daher werden die Fragen wiederholt bzw. präzisiert.
Hintergrund der Anfrage war ein Artikel in der deutschen Wochenzeitung „Die Zeit“ der folgende zentrale Passage enthält (der gesamte Antrag findet sich in der Anfrage 1901/J).
„Hinter vorgehaltener Hand berichten die Dopingfahnder aber von einem gewichtigen Grund, weshalb eine politische Intervention doch noch die rückhaltlose Aufklärung verhindern könnte. Bei der Durchsuchung im Hause von Matschiner-Partner Manfred Kiesl sei auch eine Liste gefunden worden, auf der die Namen vieler Dopingkunden gestanden seien – ein Gerücht, das Kiesls Anwalt bestätigt. Aus staatspolitischen Gründen habe damals Bundeskanzler Viktor Klima striktes Stillschweigen über die Abnehmer verordnet. Sein damaliger Sportreferent Robert Pelousek ist heute Sektionschef bei Sportminister Darabos. Im vergangenen Jahr wurde ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet – und wieder abgebrochen. »Weil er gedroht hat, die Kundenliste zu veröffentlichen«, sagt ein Mitarbeiter des Bundeskanzleramts.“
In der Anfragebeantwortung 1885/AB wurde die Frage verneint, ob dem Sportressort diese Liste bekannt sei. Es wurde aber keinerlei Auskunft darüber erteilt, welche Erhebungen zu dieser Beantwortung geführt haben.
Hinsichtlich der disziplinarrechtlichen Schritte wurde zwar bekanntgegeben, dass kein Disziplinverfahren eingeleitet wurde. Mit dieser Anfrage soll abgeklärt werden, ob die Einleitung eines Disziplinarverfahrens überprüft wurde und in diesem Zusammenhang die Liste von Dopingkunden als Druckmittel verwendet wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wurde Sektionschef Pelousek nach Einbringung der Anfrage 1901/J hinsichtlich seiner Kenntnis bzw. des Besitzes der Liste von Dopingkunden persönlich befragt?
2. Wenn ja, wann?
3. Wenn ja, wie lautete die genaue Fragestellung?
4. Wenn ja, wie lautete die genaue Antwort?
5. Wurde in den letzten Jahren die Einleitung disziplinarrechtlicher Maßnahmen gegen Sektionschef Pelousek geprüft?
6. Wenn ja, wann?
7. Wenn ja, in welchem Stadium und mit welcher Begründung wurde die Überprüfung der Einleitung disziplinarrechtlicher Maßnahmen abgebrochen?
8. Hat Sektionschef Pelousek im Rahmen der Überprüfung solcher Maßnahmen mit der Veröffentlichung der Liste von Dopingkunden gedroht?