292/J XXIV. GP
Eingelangt am 27.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Vilimsky, Mayerhofer, Dr. Hübner
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Schreiben an den Generaldirektor für öffentliche Sicherheit
Ende September erging an das
Bundesministerium für Inneres, zu Handen Herrn
Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Dr. Erik Buxbaum,
ein Schreiben mit dem
Ersuchen die Herrn Vadim Koshlyak, Alnur
Musaev und Rakhat Aliev wegen diverser
Straftatbestände festzunehmen und entsprechende
Erhebungen durchzuführen.
Die genannten Personen wurden vom Bezirksgericht Almalinsky der Stadt Almaty
wegen folgender Straftatbestände rechtskräftig
verurteilt:
• Erpresserische Entführung
• Verbrecherisches Komplott
• Schwere Erpressung
• Schwerer Raub
Die genannten Personen sollen im
Zusammenhang mit diesen Straftaten einige
hundert Millionen Euro nach Österreich
und in die EU verbracht haben, so das
Schreiben. Weiters wurde mit dem Schreiben
auch eine Sachverhaltsdarstellung an
die Staatsanwaltschaft Wien vom 16.7.2008 übermittelt.
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin
für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen dieses Schreiben bekannt?
2.
Wann hat der Generaldirektor für öffentliche
Sicherheit dieses Schreiben
genau erhalten?
3. Welche Schritte wurden im Zusammenhang mit diesem Schreiben gesetzt?
4. Wurden die genannten Herren überprüft?
5. Wenn nein, warum nicht?
6.
Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Vertretern aus Kasachstan
diesbezüglich aus?
7.
Wurden die finanziellen Hintergründe und Geldflüsse der
genannten Personen
überprüft?
8. Wenn nein, warum nicht?