2927/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.09.2009
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Stadler, Schenk

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend unzureichende Anfragebeantwortung 2157/AB

 

 

Am 18.06.2009 wurde eine Anfrage des Abgeordneten Mag. Stadler betreffend „Geschäftsfelder und Dienstleistungen der Volksanwaltschaft im Zusammenhang mit einer Markenregistrierung“ (2494/J) dem Bundeskanzleramt übermittelt. In der Anfragebeantwortung (2157/J) wurde unter Berufung auf Art. 148a Abs. 5 B-VG jegliche Vollziehungskompetenzen des Bundeskanzleramts abgelehnt. Jedoch heißt es in §11 des Volksanwaltschaftsgesetzes 1982 (BGBl. Nr. 433/1982 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998) explizit:

 

„Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich des §9 der Bundesminister für Finanzen, im übrigen der Bundeskanzler betraut.“

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler  erneut nachstehende

 

Anfrage:

 

  1. War oder ist die Volksanwaltschaft (VA) bei einem Handelsunternehmen als Prokurist tätig? Wenn ja, bei welchem und seit wann? Wenn nein, warum wurde dann die beschriebene Eintragung vorgenommen?

 

  1. War oder ist die VA bei einem Handelsunternehmen als Geschäftsführer tätig? Wenn ja, bei welchem und seit wann? Wenn nein, warum wurde dann die beschriebene Eintragung vorgenommen?

 

  1. Hat die VA jemals einem Werbeunternehmen Hilfe bei der Durchführung von Dienstleistungen, die sich hauptsächlich mit Mitteilungen an die Öffentlichkeit und mit Erklärungen und Anzeigen durch alle Mittel der Verbreitung befassen, geleistet?  Wenn ja, welchem Unternehmen, wann und in welchem Umfang? Wenn nein, warum wurde dann die beschriebene Eintragung vorgenommen?

  1. Hat die VA jemals einem Unternehmen durch Sekretariatstätigkeiten, wie die Durchführung von Registrierungen, Abschreiben, Abfassen, Zusammenstellen oder das systematische Ordnen von schriftlichen Mitteilungen und Aufzeichnungen, Auswertung und Zusammenstellen von mathematischen oder statistischen Daten geholfen, Prospekte verteilt oder Postwege erledigt? Wenn ja, wann, in welchem Zeitausmaß, für welche Unternehmen und durch welche Tätigkeiten? Wenn nein, warum wurde dann die beschriebene Eintragung vorgenommen?

 

  1. Hat die VA jemals Hilfestellungen bei Dienstleistungen im Finanz- und Geld- und im Versicherungsbereich geleistet bzw. Bankwege erledigt? Wenn ja, wem, wann und in welchem Ausmaß? Wenn nein, warum wurde dann die beschriebene Eintragung vorgenommen?

 

  1. Hat die VA jemals Hilfestellung bei Dienstleistungen anderer Kreditinstitute als Banken, wie Kreditgenossenschaften, Finanzgesellschaften, Geldverleiher geleistet? Wenn ja, wem, wann und in welchem Ausmaß? Wenn nein, warum wurde dann die beschriebene Eintragung vorgenommen?

 

  1. Hat die VA jemals Hilfe bei Dienstleistungen von Treuhändern im Zusammenhang mit Geldangelegenheiten geleistet? Wenn ja, wem, wann und in welchem Ausmaß? Wenn nein, warum wurde dann die beschriebene Eintragung vorgenommen?

 

  1. Hat die VA jemals Hilfe für persönliche und soziale Dienstleistungen betreffend individuelle Bedürfnisse, insbesondere Betreuung von Menschen zu Hause, wie Essenslieferungen, Pflegetätigkeiten oder Haustierversorgung o.ä. geleistet? Wenn ja, wem, wann und in welchem Ausmaß? Wenn nein, warum wurde dann die beschriebene Eintragung vorgenommen?

 

  1. Wird eine Verlängerung der Registrierung der oben angeführten Marke „Volksanwaltschaft“ angestrebt?

 

  1. Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich die VA/Finanzprokuratur bei der Registrierung der Marke Volksanwaltschaft?

 

  1. Ist es bundesverfassungsrechtlich gedeckt, dass die VA Hilfe bei Dienstleistungen von Kreditinstituten leistet?

 

  1. Was werden Sie unternehmen, um die Löschung der zur Täuschung der Bürger geeigneten Markeneintragung, wie sei oben beschriebenen wurde, zu erwirken?