2927/J XXIV. GP
Eingelangt am 01.09.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Stadler, Schenk
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend unzureichende Anfragebeantwortung 2157/AB
Am 18.06.2009 wurde eine Anfrage des Abgeordneten Mag. Stadler betreffend „Geschäftsfelder und Dienstleistungen der Volksanwaltschaft im Zusammenhang mit einer Markenregistrierung“ (2494/J) dem Bundeskanzleramt übermittelt. In der Anfragebeantwortung (2157/J) wurde unter Berufung auf Art. 148a Abs. 5 B-VG jegliche Vollziehungskompetenzen des Bundeskanzleramts abgelehnt. Jedoch heißt es in §11 des Volksanwaltschaftsgesetzes 1982 (BGBl. Nr. 433/1982 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998) explizit:
„Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich des §9 der Bundesminister für Finanzen, im übrigen der Bundeskanzler betraut.“
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler erneut nachstehende
Anfrage: