Eingelangt am 01.09.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Bucher, Dolinschek, Grosz,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (sog.
Hacklerregelung) und Schwerarbeitspension
Unter
BZÖ-Regierungsbeteiligung wurden wesentliche Schritte in Richtung einer wirksamen, gerechten und
fairen Sozialpolitik gesetzt und der abschlagsfreie Pensionsantritt mit 55/60 Jahren im Rahmen
der Langzeitversichertenregelung (Hacklerregelung) ermöglicht. Derzeit können bis zum 31.12.1958
geborene Frauen mit Vollendung des 55.
Lebensjahres und bis zum 31.12.1953 geborene Männer mit Vollendung des 60.
Lebensjahres eine Pension aufgrund der Hacklerregelung beanspruchen, wenn und sobald Frauen 480 Beitragsmonate und
Männer 540 Beitragsmonate erworben haben.
Jedoch
wird mit der Verlängerung der abschlagsfreien Hacklerregelung bis zum Jahr
2013 keine
dauerhafte Lösung für einen abschlagsfreien vorzeitigen Zugang
für Langzeitversicherte gefunden. Denn durch die befristete Regelung
müssen vor allem jene Personen länger arbeiten und Abschläge in Kauf nehmen, die wesentlich zur
Finanzierung der Pensionsversicherung beigetragen
haben. Zudem ist bekannt, dass die
ständigen Veränderungen in dieser schnelllebigen Arbeitswelt und
der zunehmende Leistungsdruck in vielen Bereichen der Wirtschaft ein noch
längeres Arbeiten kaum mehr ermöglicht.
Das
SPÖ-Wahlprogramm für die NR-Wahl 2008 bekräftigte: „Wir
halten an unseren Prinzipien fest, dass – Männer nach 45 und Frauen
nach 40 Jahren Arbeit im Alter von 60 bzw. 55 Jahren – ohne
Abschläge in Pension gehen können. Deswegen befürworten wir eine
Verlängerung der so genannten „Hacklerregelung“.
Im Regierungsprogramm von
SPÖ und ÖVP wurde aber für diese Gesetzgebungsperiode folgendes
festgelegt: „Die derzeitige Langzeitversichertenregelung endet abrupt
am 31. Dezember 2013. Die Bundesregierung erarbeitet bis zum Ende des Jahres
2009 eine Neuregelung, die das abrupte Ende vermeidet und durch eine leistbare
Regelung ersetzt“.
Bisher ist unklar,
ob Frauen mit 40 und Männer mit 45 Versicherungsjahren ohne
Abschläge weiterhin in Pension gehen können. Im Regierungsprogramm
von SPÖ und ÖVP sind unzählige Arbeitsgruppen (unter
Einbeziehung der Sozialpartner) eingesetzt. Doch Ergebnisse dieser
Arbeitsgruppen sind bis heute nicht bekannt.
Jüngste Zahlen
nähren Zweifel daran, ob von den derzeitigen Regelungen nicht auch Gruppen
profitieren, deren Begünstigung schwer argumentierbar erscheint.
In diesem Zusammenhang
stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
- Wie soll die Neuregelung der
sogenannten „Hacklerregelung“ – wie im
Regierungsprogramm angekündigt – aussehen?
- In welchem Gremium wird
darüber von welchen Personen beraten?
- Gibt es bereits Ergebnisse
dieser Arbeitsgruppe?
- Wann sollen sie
der Öffentlichkeit präsentiert
werden? Wenn nein, warum nicht?
- Welche konkreten
Maßnahmen planen Sie bei den
einzelnen Pensionsarten?
- Wird es in dieser
Legislaturperiode eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters geben?
- Ist beabsichtigt,
die Zugangskriterien bei der Invaliditäts- und
Berufsunfähigkeitspension zu verbessern oder zu verschlechtern?
- Beabsichtigen Sie im
derzeitigen Pensionssystem Korrekturen durchzuführen, um eine
Vereinfachung bzw. Transparenz bei der Pensionsberechnung zu erreichen?
- Wie viele
Zuerkennungen hat es bei der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer
(sog. „Hacklerregelung“) jeweils in den Jahren 2007, 2008 und bisher
2009 gegeben (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und auch nach
Bundesländern)?
- Aus welchen
Berufen bzw. Berufsgruppen kamen die ArbeitnehmerInnen, denen im Jahr 2007, 2008 und bisher 2009 eine
Pension wegen langer Versicherungsdauer zuerkannt wurde (bitte
aufgeschlüsselt nach Jahren und auch nach Bundesländern)?
- Wie hoch war die Anzahl der eingebrachten Pensionsanträge jeweils
im Jahr 2007, 2008 und bisher 2009 (bitte aufgeschlüsselt nach
Pensionsarten und auch nach Anzahl in den Bundesländern)?
- Wie viele Anträge wurden in den Jahren 2007, 2008 und bisher
2009 jeweils abgelehnt (bitte aufgeschlüsselt nach Pensionsarten und
auch nach Anzahl in den Bundesländern)?
- Wie lange dauerte durchschnittlich die Bearbeitung der
Anträge in den Jahren 2007, 2008 und bisher 2009?
- Wie hoch war die die Durchschnittshöhe bei den einzelnen
Pensionsarten jeweils im Jahr 2007, 2008 und bisher 2009 (bitte
aufgeschlüsselt nach Pensionsarten und nach Anzahl in den Bundesländern)?
- Aus welchen
Berufen bzw. Berufsgruppen erhielten ArbeitnehmerInnen in den Jahren 2007,
2008 und im ersten Halbjahr 2009 eine Schwerarbeitspension zuerkannt
(bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und auch nach Anzahl in den
Bundesländern)?
- Wie viele Schwerarbeitspensionen wurden im
Jahr 2007, 2008 und im ersten Halbjahr 2009 zuerkannt und in welchem Verhältnis steht diese Zahl der
Pensions-Zuerkennungen 2007, 2008 und im ersten Halbjahr 2009 zu den anderen
Pensionsarten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und nach Anzahl in
den Bundesländern)?
- Zu welchem Ergebnis ist das im
Regierungsprogramm in der ersten Jahreshälfte 2009 erwartete Gutachten
über die Lebenserwartung von SchwerarbeiterInnen gekommen?
- Wurde bereits eine wie im
Regierungsprogramm angekündigte Arbeitsgruppe eingesetzt und wann
werden entsprechende Ergebnisse vorliegen?
- Wie hoch war der
Bundesbeitrag bei den Pensionen 2007, 2008 und im ersten Halbjahr 2009
(bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Pensionsarten)?
Wien, am 1. Sept. 2009