2960/J XXIV. GP
Eingelangt am 01.09.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend Einhaltung von Datenschutzrichtlinien bei der Ausstellung von Schriftstücken durch Behörden des BMWF
Es ist gängige Praxis, dass Behörden auf Kuverts, insbesondere RSa- und RSb-Briefen, den Inhalt des Briefes samt Geschäftszahl wiedergeben. Der Postzusteller ist dadurch in der Lage, auf den Inhalt des Briefes zu schließen. Aus dem angefügten Beispiel ist klar ersichtlich, dass das Zustellorgan vom Kuvert „Disziplinarerkenntnis“ ablesen und auf die Hinterlegungsanzeige schreiben konnte. Das Zustellorgan erfährt daher, dass der Adressat zumindest ein Disziplinarverfahren hatte.
Aber auch andere Fälle sind bekannt, wo z. B. „Urteil“, „Exekution“, „Klage“ u. v. m. am Kuvert ersichtlich gewesen ist.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage
1. Gibt es in Ihrem Ministerium bzw. für die Behörden im Vollzugsbereich Ihres Ministeriums Vorschriften für die Adressierung von offiziellen Schriftstücken im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes?
2. Falls nein, warum nicht?
3. Falls nein, welche Schritte werden Sie setzen, dass derartige Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten wie oben abgebildet in Ihrem Ministerium bzw. bei den Behörden im Vollzugsbereich Ihres Ministeriums hintangehalten werden?