2966/J XXIV. GP
Eingelangt am 01.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Petzner
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend dubiose Vorgänge bei Wahlkartenbestellungen im Rahmen der EU-Wahl in einem österreichischen Geriatriezentrum
Laut einem Bericht in der Wiener Zeitung vom 17.06.2009 wurden seitens des Personals des Pflegeheims SMZ-Ost, einem der größten Geriatriezentren Österreichs, Massenbestellungen von Wahlkarten für die EU-Wahl im Juni 2009 vorgenommen, ohne vorher die Erlaubnis der Pflegebedürftigen einzuholen. Auch von einer Mitarbeiterin der Pflegedirektion des SMZ-Ost wurde bestätigt, dass für alle Bewohner dieses Hauses Wahlkarten bestellt worden sind.
Darüber hinaus berichtete ein Angehöriger einer pflegebedürftigen Heimbewohnerin über weitere Ungereimtheiten am EU-Wahlsonntag wie folgt: „Bei meiner Ankunft war der Wahlvorgang meiner Gattin bei der fliegenden Wahlkommission schon vollzogen. Beim schlechten psychischen und physischen Zustand meiner Gattin kann ich mir allerdings nicht vorstellen, dass sie eine freie unbeeinflusste Wahl treffen konnte und in der Lage war, den Wahlzettel in das Kuvert zu geben.“
Massenbestellungen von Wahlkarten sind unzulässig, und Wahlkarten müssen immer vom Wähler persönlich beantragt werden. Dies wird auch vom Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium bestätigt.
Es besteht somit der Verdacht, dass die Bestellung der Wahlkarten für die EU-Wahl im Pflegeheim des SMZ-Ost nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgt ist, und beim Wahlvorgang eine Manipulation nicht ausgeschlossen werden kann.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1.) Welche Informationen liegen Ihnen bisher vor, die auf unrechtmäßige Vorgänge bei der Bestellung von Wahlkarten für das Wiener Geriatriezentrum SMZ-Ost anlässlich der EU-Wahl im Juni 2009 schließen lassen?
2.) Können Sie es konkret ausschließen, dass bei der zuständigen Abteilung der Gemeinde Wien eine Sammelbestellung von Wahlkarten für das Geriatriezentrum SMZ-Ost eingelangt ist, und diese von der Gemeinde Wien in der Folge positiv erledigt wurde? Wenn ja, weshalb?
3.) Wenn nein, hätte die zuständige Abteilung der Gemeinde Wien in diesem Fall nicht darauf hinweisen müssen, dass Sammelbestellungen von Wahlkarten nicht möglich sind, und der Bestellung somit auch nicht positiv entsprechen dürfen?
4.) Wurden im Zusammenhang mit der erwähnten Sammelbestellung von Wahlkarten für das Geriatriezentrum SMZ-Ost seitens des Bundesministeriums für Inneres bzw. der Bundeswahlbehörde Ermittlungen oder Erhebungen bei der zuständigen Abteilung der Gemeinde Wien eingeleitet?
5.) Können Sie ausschließen, dass es bei der erwähnten Bestellung von Wahlkarten für das Geriatriezentrum SMZ-Ost zu rechtswidrigen Vorgängen gekommen ist? Wenn ja, weshalb?
6.) Können Sie ausschließen, dass es im Zusammenhang mit der EU-Wahl im Juni 2009 auch in anderen Fällen zu Sammelbestellungen von Wahlkarten gekommen ist, und somit der Grundsatz durchbrochen wurde, dass jeder Wähler eine solche selbst beantragen muss? Wenn ja weshalb?
7.) Wenn nein, welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen, um derartige rechtswidrige Vorgehensweisen in Zukunft wirksam zu unterbinden?
8.) Wie beurteilen Sie die Schilderung des Ehegatten einer Bewohnerin des Geriatriezentrums SMZ-Ost, wonach seine Gattin bei der fliegenden Wahlkommission gewählt habe, obwohl diese aufgrund ihres psychischen Zustandes nicht in der Lage gewesen sein soll eine freie und unbeeinflusste Wahl zu treffen?
9.) Nach welchen Kriterien wird von den Mitgliedern fliegender Wahlkommissionen beurteilt, ob jemand wahlfähig ist?
10.) Können Sie ausschließen, dass es in der Vergangenheit bei Stimmabgaben vor diesen fliegenden Wahlkommissionen zu Wahlmanipulationen gekommen ist? Wenn ja, weshalb? Wenn nein, welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen, um derartige Wahlmanipulationen in Zukunft zu unterbinden?