2974/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.09.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Umsetzung der Empfehlungen des Tierschutzrates zur Haltung von Primaten im ehemaligen Safaripark Gänserndorf

 

 

 

Unter www.affen.at gibt das Affenbetreuerteam Einblick in den mühevollen Weg der Schimpansen im ehemaligen Safaripark Gänserndorf:

 

„Ihrer Heimat Afrika bereits im Säuglingsalter entrissen – in Österreich als Versuchstiere eingesetzt und in Einzelhaft gehalten – nun in einem Resozialisierungsprojekt erfahren, was es heißt, Freunde zu haben: Dies beschreibt wohl am besten die Affen von Gänserndorf. 41 Schimpansen wohnen dort unter liebevoller Betreuung und lernen nach und nach, was für Schimpansen in freier Wildbahn selbstverständlich ist: einfach zu leben. Mit Artgenossen spielen, klettern, oder einfach mal nur seine Ruhe haben zu können. Sie, die uns Menschen so ähnlich sind, brauchen Körperkontakt, sie lernen immer wieder Neues; sie befinden sich in ständiger Entwicklung, was für sie oft mühselig ist, und auch seine Zeit braucht. Für die Schimpansen ist jeder Tag eine neue Herausforderung, jeder Tag ein neuer Anfang, das „normale“ Leben zu bewältigen. Unterstützt werden sie dabei von den Tierpflegerinnen, die sich um diese „betreute Wohngemeinschaft“ kümmern.

Das Affenhaus Gänserndorf hat bereits schöne Erfolge zu verzeichnen: Tiere, die jahrelang in Isolation zubrachten, bewegen sich in Kleingruppen, haben Freundschaften geschlossen und Konflikte ausgestanden – ganz so, wie es wir Menschen in der Gesellschaft auch tun. Deshalb ist es unsere Pflicht, dieses einzigartige Tierschutzprojekt zu unterstützen, den Schimpansen einen Ort der Ruhe und Hoffnung zu bescheren. Hoffnung auf ein Leben in Sicherheit und mit anderen Artgenossen.

Wir Menschen tragen diesen, unseren engsten Verwandten gegenüber eine große Verantwortung. Jane Goodall Zitat: „Die Schimpansen zeigen uns, was es bedeutet, Mensch zu sein“, bringt es wohl auf den Punkt: Diese Affen haben ihre Kindheit und Jugend in den Dienst der Menschheit gestellt – nun sollten wir es als unseren Dienst ansehen, ihnen ein Altern in Würde zu bereiten!


Die Zukunft ist ungewiss, die Affen befinden sich nun in einem seit über 4 Jahre andauernden Konkursverfahren und sind abhängig von den Entscheidungsträgern wie Masseverwalter, Land Niederösterreich, Firma Baxter und Bundesministerium für Gesundheit/ Abteilung Tierschutz.“


Der Tierschutzrat hat hinsichtlich der Haltung von Schimpansen im ehemaligen Safaripark Gänserndorf folgende Empfehlungen abgegeben:

 

 

„10.) Schimpansen im ehemaligen Safaripark Gänserndorf:

      Antrag betreffend zukünftige Haltung der Primaten im ehemaligen Safaripark Gänserndorf.

      Nach Anhörung der Expertin Dr.Signe Preuschoft, der wissenschaftlichen Betreuerin der derzeit in Gänserndorf befindlichen Affen, stellt der Rat Folgendes fest:

      a.) Die derzeitigen Haltungsbedingungen entsprechen ab 1.1.2006 nicht den Mindestanforderungen der Anlage 1 zur 2. Tierhaltungsverordnung, da insbesondere die notwendigen Außengehege fehlen.

      b.) Die Einrichtung verfügt über keine Zoobewilligung. Da jedoch im Bereich des Safariparks Gänserndorf bereits vor dem In-Kraft-Treten des Bundes-TSchG Menschenaffen gehalten wurden, muss der Betreiber bis 31.12.2005 um eine Bewilligung gem.§ 44 Abs. 8 TSchG ansuchen, um die Schimpansen weiterhin rechtmäßig halten zu dürfen. Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, wird die Behörde ersucht, durch Anpassungsaufträge (§ 35 Abs.6 TSchG) sicherzustellen, dass die Mindestanforderungen innerhalb einer angemessenen Frist erfüllt werden.

      c.) Eine Euthanasierung der Affen ist aus ethischer Sicht abzulehnen. Auch ein „vernünftiger Grund“ im Sinne des § 6 Abs. 1 TSchG kann dafür nicht ins Treffen geführt werden.

      d.) Schließlich vertritt der Rat die Auffassung, dass die öffentliche Hand für die aus Sicht des Tierschutzes notwendigen Maßnahmen eine Mitverantwortung trägt, wobei ausdrücklich auf die Verpflichtung gem. § 2 TSchG hingewiesen wird, wobei die Tierhaltung auch für Zwecke ethologischer Forschung genutzt werden könnte.

      Umsetzung/ Nicht- Umsetzung/ Geplante Umsetzung: Finanzielle Zuwendung. Suche nach einer langfristigen Lösung des vielschichtigen Problems.

22.) Erweiterung Text Schimpansen Gänserndorf:

      Folgende Anforderungen werden seitens des TSR als unverzichtbar betrachtet:

      - selbständige wissenschaftlich fundierte Leitung der Einheit und Fortsetzung der Resozialisierung und der wissenschaftlichen Begleitung als essenzielle Komponenten einer tiergerechten Haltung.

      - Gewährleistung der ordnungsgemäßen Betreuung der Tiere durch eine ausreichende Anzahl qualifizierten Personals.“

      Umsetzung/ Nicht- Umsetzung/ Geplante Umsetzung: siehe Punkt 10.

34.) Affenhaltung Gänserndorf

      Es müsse nur der Dringlichkeit der Empfehlung der 3. TSR Sitzung vom Juni 2005 Ausdruck verliehen werden.

      Umsetzung/ Nicht- Umsetzung/ Geplante Umsetzung: siehe Punkt 10“

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 


 

ANFRAGE:

 

  1. Welchen Empfehlungen des Tierschutzrate wurde im Zusammenhang mit der Haltung der Primaten im ehemaligen Safaripark Gänserndorf bisher Folge geleistet? Welche Empfehlungen sollen hinkünftig umgesetzt werden? Welche Empfehlungen sollen mit welcher Begründung nicht umgesetzt werden?

 

  1. Welche Maßnahmen wurden getroffen, damit die Haltungsbedingungen den Mindestanforderungen der Anlage 1 zur 2. Tierhaltungsverordnung entsprechen? Wurden Außengehege errichtet und wenn nein, warum nicht?

 

  1. Verfügt die Einrichtung bereits über eine Zoobewilligung? Wenn nein, warum nicht? Wurde vom Betreiber um eine Bewilligung angesucht?

 

  1. Der Tierschutzrat lehnt eine Euthanasierung der Affen aus ethischer Sicht ab. Welche Position vertreten Sie diesbezüglich?

 

  1. Aus der Sicht des Tierschutzrates trägt die öffentliche Hand für die notwendigen Maßnahmen Mitverantwortung (sh. § 2 TSG, wonach Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet sind, die wissenschaftliche Tierschutzforschung sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern). Welchen Beitrag hat die Bundesregierung bzw. Ihr Ressort geleistet, damit den Empfehlungen des TSR Folge geleistet werden kann? Welchen Beitrag hat das Land Niederösterreich und welchen Beitrag hat die Gemeinde Gänserndorf bisher geleistet? Welche Zusagen wurden für die nächsten Jahre seitens des Bundes, des Landes und der Gemeinden gemacht?

 

  1. Ist daran gedacht, die Primatenhaltung im ehemaligen Safaripark zur für Zwecke ethologischer Forschung zu nutzen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche diesbezüglichen Initiativen gibt es?

 

  1. In welcher Weise wurden der Empfehlung des Tierschutzrates nachgekommen, eine selbständige wissenschaftlich fundierte Leitung und Fortsetzung der Resozialisierung und der wissenschaftlichen Begleitung  vorzusehen?

 

  1. In welcher Weise wurde der Empfehlung des Tierschutzrates nachgekommen, eine ordnungsgemäße Betreuung der Tiere durch ausreichend qualifiziertes Personal zu gewährleisten?

 

  1. Wie sieht die Zukunft der Schimpansen aus? Welche Maßnahmen sind seitens Ihres Ressorts und der übrigen Entscheidungsträger geplant?

 

  1. Ihr Ressort beruft sich in der Sache Gänserndorf seit ca. einem Jahr auf eine „Stillschweigeübereinkommen“. Wie ist diese Vorgangsweise – insbesondere auch gegenüber einem sachverständigen Beratungsgremium zu rechtfertigen und wann ist aus Ihrer Sicht mit Informationen zu rechnen?