2976/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.09.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Empfehlung des Tierschutzrates hinsichtlich Kennzeichnung des Fleisches "betäubungslos geschlachtet"
Der Tierschutzrat hat seit seiner Einrichtung bereits 17 Mal getagt und zahlreiche Empfehlungen abgegeben. Empfehlung Nr. 38 (sh. dazu 1447/AB vom BMG 19. Mai 2009) lautet:
„Kennzeichnung Fleisch ‚betäubungslos geschlachtet’:
Der TSR ersucht die FBM Umsetzungsschritte im Sinne des Entschließungsantrages zu setzen.“
Der erwähnte Entschließungsantrag wurde anlässlich der Schaffung des Bundestierschutzgesetzes am 27.05.2004 (509 dB XXII. GP – Ausschussbericht, Anlage 3) im Nationalrat einstimmig beschlossen und lautet:
„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird ersucht, die unter den strengen Vorgaben des Bundestierschutzgesetzes normierte Vornahme von rituellen Schlachtungen im Lichte der voranschreitenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu prüfen und gegebenenfalls neue Erkenntnisse, die ein erhöhtes Maß an Tiergerechtheit bewirken, in die einschlägigen Verordnungsbestimmungen einfließen zu lassen.“
Viele Menschen lehnen das betäubungslose Schlachten von Tieren ab bzw. verlässt sich die Mehrheit der KonsumentInnen darauf, Fleisch von Tieren zu kaufen, die vor der Schlachtung betäubt wurden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: