2979/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.09.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Sonderanstalt Asten
Da der Maßnahmenvollzug in justizeigenen Einrichtungen wesentlich kostengünstiger als in öffentlichen Krankenanstalten/Psychiatrien ist sollen justizeigene Einrichtungen ausgebaut werden.
Durch die Errichtung einer Justizbetreuungsagentur soll eine kostengünstige, qualitätsvolle und differenzierte Betreuung im Straf- und Maßnahmenvollzug sichergestellt, die Kosten und Ausgaben für den Maßnahmenvollzug durch Einsparungen infolge der Verlagerung von in öffentlichen Psychiatrien Untergebrachten in justizeigene Anstalten verringert und ausreichend qualifiziertes und kostengünstiges Fremdpersonal im Betreuungsbereich des Straf- und Maßnahmenvollzugs zur Verfügung gestellt werden.
Zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für die erforderliche Sonderanstalt ist die Errichtung einer Außenstelle der Justizanstalt Linz auf der bundeseigenen Liegenschaft der bestehenden Außenstelle Asten geplant.
Ab 2010 soll auf dem Gelände der Außenstelle Asten der Justizanstalt Linz eine forensische Psychiatrie eingerichtet werden, in der geistig abnorme Rechtsbrecher zur Langzeitrehabilitation untergebracht werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viel Personal wird in der Sonderanstalt Asten eingesetzt werden?
1. Woher kommt das Personal für die Sonderanstalt Asten?
2. Wie soll die Zusammensetzung des Personals (Justizwache – Fachpersonal) in Asten aussehen?
3. Was für Fachpersonal ist in der Sonderanstalt Asten in welchem Ausmaß vorgesehen?
4. Wieso wird die Sonderanstalt Asten der JA Linz und nicht der JA Göllersdorf zugeordnet?