2984/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.09.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Umsetzung der GAP-Gesundheitscheck-Beschlüsse in Österreich (Modulation)
Am 20.
November 2008 einigten sich die EU-Agrarminister über die Maßnahmen
nach dem „Gesundheitscheck der Gemeinsamen Agrarpolitik“. Zu
den Beschlüssen, über die Einvernehmen erzielt wurde, gehörte auch
eine Erhöhung der Modulation. Das bedeutet, die Direktzahlungen an die
Landwirte sollen gekürzt werden und die dadurch frei werdenden Mittel dem
Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zugute kommen. Die Mitgliedstaaten können diese Mittel für
die Aufstockung von Programmen in den Bereichen Klimawandel, erneuerbare
Energien, Wassermanagement, Erhaltung der biologischen Vielfalt und für
Innovationen in diesen vier Bereichen sowie für flankierende
Maßnahmen im Milchsektor verwenden. Die EU kofinanziert die
transferierten Mittel zu 75 Prozent.
Vor dem „Health Check“ wurden alle Direktzahlungen in Höhe von
über 5.000 EUR jährlich um 5 % gekürzt, und der freiwerdende
Betrag sollte für die Entwicklung des ländlichen Raums verwendet
werden. Entsprechend der GAP-Gesundheitscheck-Beschlüsse wurde dieser Satz
bis 2012 auf 10 % aufgestockt. Bei Zahlungen von über 300.000 EUR
jährlich an einen Betrieb soll ein zusätzlicher Abschlag von 4 %
vorgenommen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
4. Nach Umsetzung der Health-Check-Maßnahmen können die Mitgliedstaaten 10 % einbehalten und für Umweltschutzmaßnahmen, Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität oder der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse etc. einsetzen. Welcher Prozentanteil und wie viele Mittel sollen nach dem „Gesundheitscheck“ für derartige Maßnahmen zur Verfügung stehen?