2984/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.09.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Umsetzung der GAP-Gesundheitscheck-Beschlüsse in Österreich (Modulation)

 

 

 

Am 20. November 2008 einigten sich die EU-Agrarminister über die Maßnahmen nach dem  „Gesundheitscheck der Gemeinsamen Agrarpolitik“. Zu den Beschlüssen, über die Einvernehmen erzielt wurde, gehörte auch eine Erhöhung der Modulation. Das bedeutet, die Direktzahlungen an die Landwirte sollen gekürzt werden und die dadurch frei werdenden Mittel dem Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zugute kommen. Die Mitgliedstaaten können diese Mittel für die Aufstockung von Programmen in den Bereichen Klimawandel, erneuerbare Energien, Wassermanagement, Erhaltung der biologischen Vielfalt und für Innovationen in diesen vier Bereichen sowie für flankierende Maßnahmen im Milchsektor verwenden. Die EU kofinanziert die transferierten Mittel zu 75 Prozent.

Vor dem „Health Check“ wurden alle Direktzahlungen in Höhe von über 5.000 EUR jährlich um 5 % gekürzt, und der freiwerdende Betrag sollte für die Entwicklung des ländlichen Raums verwendet werden. Entsprechend der GAP-Gesundheitscheck-Beschlüsse wurde dieser Satz bis 2012 auf 10 % aufgestockt. Bei Zahlungen von über 300.000 EUR jährlich an einen Betrieb soll ein zusätzlicher Abschlag von 4 % vorgenommen werden.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wie viel Prozent der Direktzahlungen bzw. welcher Betrag wurde in Österreich  insgesamt seit der Umsetzung der GAP-Reform 2003 im Rahmen der Modulation einbehalten?

 

  1. Für welche konkreten Maßnahmen (Umweltschutzmaßnahmen, Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse etc.) wurden diese Mittel bisher verwendet (bitte um eine jährliche Aufstellung und um Darstellung der Maßnahmen)?

 

  1. Wurden bisher die Möglichkeiten der Modulation maximal ausgenützt und die Mittel in die Ländliche Entwicklung umgeschichtet? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?

 

4.      Nach Umsetzung der Health-Check-Maßnahmen können die Mitgliedstaaten 10 % einbehalten und für Umweltschutzmaßnahmen, Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität oder der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse etc. einsetzen. Welcher Prozentanteil und wie viele Mittel sollen nach dem „Gesundheitscheck“ für derartige Maßnahmen zur Verfügung stehen?

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen sollen mit diesen Mitteln gesetzt werden (bitte um eine detaillierte Aufstellung)?

 

  1. Mitgliedstaaten, welche die Betriebsprämienregelung anwenden, können derzeit nicht ausgegebene Mittel aus ihrem nationalen Finanzrahmen entweder für Artikel 68-Maßnahmen (Hilfen für Sektoren mit besonderen Problemen) verwenden oder auf den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums übertragen. In welche Weise und in welchem Ausmaß wurde bisher von dieser Regelung Gebrauch gemacht bzw. in welcher Weise und in welchem Ausmaß soll diese Möglichkeit in Hinkunft genutzt werden?

 

  1. Mit welchen konkreten Maßnahmen reagieren Sie im Agrarbereich auf die Herausforderungen wie Klimawandel, Erneuerbare Energien und Biodiversität und wie viele Mittel sollen dafür aus dem Agrarbudget zur Verfügung gestellt werden?