299/J XXIV. GP
Eingelangt am 27.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Kitzmüller
und
weiterer Abgeordneten
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend den Einsatz von gesundheitsgefährdendem
Parkettkleber
Bei einem Kindergartenneubau in Kirchschlag (Bezirk Urfahr Umgebung/ Ober-österreich) wurde ein Produkt der Firma WAKOL mit dem Handelsnamen K 430 Parkettklebstoff verwendet.
Laut dem Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG, Artikel 31 sind ACETON und ETHANOL als gefährliche Inhaltsstoffe angeführt. Weiters findet man in diesem Sicherheitsdatenblatt unter dem Punkt 15 (Angaben zu Rechtsvorschriften) „2 – Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 51 - Nur in gut gelüfteten Berei-chen verwenden." als Sicherheitssätze und „11 - Leichtentzündlich" als Rechtssatz.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend folgende
Anfrage
1.
Gilt dieser Parkettklebstoff laut BMGFJ als gesundheitsgefährdend und
wenn ja,
aus welchen Gründen?
2.
Gilt dieser Parkettklebstoff laut BMGFJ als gesundheitsschädlich und
wenn ja,
aus welchen Gründen?
3. Darf dieser Parkettklebstoff in öffentlichen Gebäuden verwendet werden?
4.
Kann dieser Kleber gesundheitliche Langzeitschäden herbeiführen und wenn
ja,
welche und gibt es
dazu Ihnen bekannte Statistiken?
5. Gibt es
unterschiedliche Grenzwerte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
betreffend die
Gesundheitsauflagen von Neubauten?
6.
Wer
kontrolliert öffentliche Bauten auf ihre
Gesundheitsverträglichkeit und
inwieweit erfolgen diese Kontrollen
automatisch im Zuge von Bauverhandlungen
o.ä.?
7.
Wer haftet für Verstöße bei
Verwendung nicht erlaubter und
gesundheitsgefährdeter Produkte (vgl. Frage 5)?
8. Die Verwendung welcher Baustoffe ist in öffentlichen Gebäuden verboten?
9.
Gibt es Unterschiede bei der Verordnung von Baustoffen in Bezug darauf,
wie ein
Gebäude genutzt wird?
10.
Gibt es Zusammenhänge zwischen der Verwendung eines
Klebstoffes und der
Nutzung eines Gebäudes und wenn ja, welche?