299/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kitzmüller
und weiterer Abgeordneten

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend den Einsatz von gesundheitsgef
ährdendem Parkettkleber

Bei einem Kindergartenneubau in Kirchschlag (Bezirk Urfahr Umgebung/ Ober-österreich) wurde ein Produkt der Firma WAKOL mit dem Handelsnamen K 430 Parkettklebstoff verwendet.

Laut dem Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG, Artikel 31 sind ACETON und ETHANOL als gefährliche Inhaltsstoffe angeführt. Weiters findet man in diesem Sicherheitsdatenblatt unter dem Punkt 15 (Angaben zu Rechtsvorschriften) 2 – Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 51 - Nur in gut gelüfteten Berei-chen verwenden." als Sicherheitssätze und 11 - Leichtentzündlich" als Rechtssatz.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend folgende

Anfrage

1.             Gilt dieser Parkettklebstoff laut BMGFJ als gesundheitsgefährdend und wenn ja,
aus welchen Gr
ünden?

2.             Gilt dieser Parkettklebstoff laut BMGFJ als gesundheitsschädlich und wenn ja,
aus welchen Gr
ünden?

3.             Darf dieser Parkettklebstoff in öffentlichen Gebäuden verwendet werden?

4.             Kann dieser Kleber gesundheitliche Langzeitschäden herbeiführen und wenn ja,
welche und gibt es dazu Ihnen bekannte Statistiken?

5.      Gibt es unterschiedliche Grenzwerte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
betreffend die Gesundheitsauflagen von Neubauten?


6.             Wer kontrolliert öffentliche Bauten auf ihre Gesundheitsverträglichkeit und
inwieweit erfolgen diese Kontrollen automatisch im Zuge von Bauverhandlungen
o.ä.?

7.             Wer haftet für Verstöße bei Verwendung nicht erlaubter und
gesundheitsgefährdeter Produkte (vgl. Frage 5)?

8.             Die Verwendung welcher Baustoffe ist in öffentlichen Gebäuden verboten?

9.             Gibt es Unterschiede bei der Verordnung von Baustoffen in Bezug darauf, wie ein
Geb
äude genutzt wird?

10.     Gibt es Zusammenhänge zwischen der Verwendung eines Klebstoffes und der
Nutzung eines Geb
äudes und wenn ja, welche?