2990/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.09.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Brunner, Lichtenecker, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Kursänderung in der Antiatompolitik?
Die Bundesregierung vertritt die Position, dass Kernenergie nicht mit den Prinzipien und Prioritäten einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen und daher auch keine Option zur Bekämpfung des Treibhauseffekts sei.
Im Regierungsprogramm hält sie fest: Diese Überzeugung impliziert auch das Eintreten gegen jede Art der Förderung der Kernenergienutzung sowie gegen den Bau neuer Kernkraftwerke generell. Oberste Maxime ist der optimale Schutz der österreichischen Bevölkerung und der Umwelt. In allen Fällen von kerntechnischen Anlagen, die negative Auswirkungen auf Österreich haben oder haben könnten, wird die Bundesregierung alle rechtlichen Möglichkeiten zur Wahrung österreichischer Sicherheitsinteressen nutzen. (Regierungsprogramm 2008-2013)
Für bestehende Anlagen fordert die Bundesregierung ein höchstmögliches Sicherheitsniveau sowie die Schließung der Reaktoren alter Bauart. Österreich deklariere darüber hinaus seine Bedenken auch im Rahmen der bilateralen Nuklearinformationsabkommen, sowie bei grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP-Verfahren) nach der ESPOO-Konvention bzw. nach der UVP-Richtlinie.
Beim grenznahen Kernkraftwerk Temelín in der Tschechischen Republik ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, den Sicherheitsdialog intensiv fortzusetzen. So dass die im Anhang 1 der „Vereinbarung von Brüssel“ festgelegten Sicherheits-maßnahmen vollständig realisiert werden. (Regierungsprogramm 2008-2013)
Nach seinem Treffen mit dem tschechischen Premierminister Jan Fischer am 24.08.2009 erklärte Bundeskanzler Faymann jedoch, „in die Entscheidungen des Nachbarn, auf Atomstrom zu setzen und das AKW Temelin auszubauen, wolle man sich nicht einmischen.“ (Der Standard, 25.08.2009)
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: