2991/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.09.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Brunner, Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Kursänderung in der österreichischen Antiatompolitik?

 

 

Die Bundesregierung vertritt die Position, dass Kernenergie nicht mit den Prinzipien und Prioritäten einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen und daher auch keine Option zur Bekämpfung des Treibhauseffekts sei.

 

Im Regierungsprogramm hält sie fest: Diese Überzeugung impliziert auch das Eintreten gegen jede Art der Förderung der Kernenergienutzung sowie gegen den Bau neuer Kernkraftwerke generell. Oberste Maxime ist der optimale Schutz der österreichischen Bevölkerung und der Umwelt. In allen Fällen von kerntechnischen Anlagen, die negative Auswirkungen auf Österreich haben oder haben könnten, wird die Bundesregierung alle rechtlichen Möglichkeiten zur Wahrung österreichischer Sicherheitsinteressen nutzen. (Regierungsprogramm 2008-2013)

 

Für bestehende Anlagen fordert die Bundesregierung ein höchstmögliches Sicherheitsniveau sowie die Schließung der Reaktoren alter Bauart. Österreich deklariere darüber hinaus seine Bedenken auch im Rahmen der bilateralen Nuklearinformationsabkommen, sowie bei grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP-Verfahren) nach der ESPOO-Konvention bzw. nach der UVP-Richtlinie.

 

Beim grenznahen Kernkraftwerk Temelín in der Tschechischen Republik ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, den Sicherheitsdialog intensiv fortzusetzen. So dass die im Anhang 1 der „Vereinbarung von Brüssel“ festgelegten Sicherheits-maßnahmen vollständig realisiert werden. (Regierungsprogramm 2008-2013)

 

Nach seinem Treffen mit dem tschechischen Premierminister Jan Fischer am 24.08.2009 erklärte Bundeskanzler Faymann jedoch, „in die Entscheidungen des Nachbarn, auf Atomstrom zu setzen und das AKW Temelin auszubauen, wolle man sich nicht einmischen.“ (Der Standard, 25.08.2009)

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Hält die Bundesregierung an Ihrer klaren Ablehnung der Kernenergie fest?

 

  1. Nimmt die Bundesregierung Abstand von ihrem Vorhaben, konkrete Alternativen zur Kernenergie, insbesondere im Rahmen von „Energiepartnerschaften“ mit Reformstaaten, aufzeigen?

 

  1. Wird die Bundesregierung ihre energiewirtschaftliche Kooperation mit der Tschechischen Republik mit dem Ziel Möglichkeiten zum Verzicht auf die geplanten Blöcke 3 und 4 aufzuzeigen beenden?

 

  1. Wird die Bundesregierung an die Regierung der tschechischen Republik herantreten, um sicherzustellen, dass den Nachbarländern im Rahmen der UVP-Verfahren zum geplanten Ausbau des Atomkraftwerks Temelin alle Rechte im Sinne der Espoo-Konvention gewährt werden?

 

  1. Wird die Bundesregierung die Rechte die Österreich aus den Verträgen von Melk entstehen nicht länger einfordern? Wenn doch, welche konkreten Maßnahmen sind geplant?

 

  1. Wird die Bundesregierung, wie im Regierungsprogramm festgehalten auf EU-Ebene für die Stärkung und den Ausbau der Sicherheitsbestimmungen zum Gesundheitsschutz eintreten? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant?