2992/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.09.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Krankenpflege im Strafvollzug
Die Krankenpflegedienste in den österreichischen Justizanstalten versehen wichtige Aufgaben, wie die Medikation, den Verbandswechsel und sonstige Pflegeleistungen, sowie die Durchführung medizinischer Tätigkeiten im Zusammenspiel mit Ärzten.
Eine ausreichende personelle Ausstattung ist sowohl aus Sicht der betroffenen Insassen, wie auch der beschäftigten Krankenpfleger/innen dringend gegeben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele besetzte Planstellen gibt es im Bereich der Krankenpflege gegliedert nach Justizanstalten mit Stand 1.9.2009?
2. Wie viele Personalstellen werden gegliedert nach Justizanstalten regelmäßig durch Zukauf von Personal der Justizbetreuungsagentur oder anderer Träger monatlich zum 1.9.2009 besetzt?
3. Welche Tätigkeiten im Bereich der Krankenpflege dürfen ausschließlich von Krankenpflerger/innen vorgenommen werden und können daher ersatzweise nicht von Justizwachebeamten durchgeführt werden?
4. Welche Tätigkeiten im Aufgabenbereich der Krankenpflege dürfen ersatzweise auch von Justizwachebeamten durchgeführt werden?
5. Gibt es einen Erlass für die Justizanstalten hinsichtlich der Befugnis zur Ausgabe von Medikamenten?
6. Wenn ja, was besagt er?
7. Wenn nein, nach welchen Grundlagen wird die Befugnis zur Medikamentenausgabe geregelt?
8. Wie wird im Bereich der Krankenpflege die Vertretung im Fall von Krankenstand und Urlaub gegliedert nach Justizanstalten vorgenommen?
9. Wie wird insbesondere in jenen Justizanstalten, die lediglich einen Planposten zur Krankenpflege haben, die Vertretung geregelt?
10. Wie viele Personalstunden im Bereich der Krankenpflege wurden zusätzlich zum regelmäßig beschäftigten Personal im Zeitraum 1.1.2009 bis zum 31.8.2009 zu Vertretungszwecken gegliedert nach Justizanstalten zugekauft?
11. Können sie ausschließen, dass im Vertretungsfall Justizwachebeamten ohne gesetzliche Befugnis zu Tätigkeiten der Krankenpflege, insbesondere der Medikamentenausgabe, herangezogen werden?
12. Ist es richtig, dass die MA 15 der Stadt Wien 2008 festgestellt hat, dass in der JA Josefstadt im Bereich der Krankenpflege um die Hälfte zu wenig Personal beschäftigt wird?
13. Wenn ja, wie begründet die MA 15 diese Berechung gegenüber dem Justizministerium?
14. Haben sie diesen allfälligen Missstand bereits beseitigt?
15. Gibt es hinsichtlich des Personals der Krankenpflege im Rahmen von PAR 2 im Jahr 2009 Bedarfserhebungen?
16. Wenn ja, wie lautet das Ergebnis?