2997/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.09.2009
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend verpflichtendes Kindergartenjahr

 

Ab dem Herbst 2010 müssen österreichische Kinder vor dem Schuleintritt ein verpflichtendes Kindergartenjahr im Ausmaß von mindestens 16 Stunden wöchentlich absolvieren. Davon ausgenommen sind behinderte Kinder, wenn der Besuch aufgrund ihrer Behinderung nicht zugemutet werden kann oder wenn keine adäquate Kinderbetreuungseinrichtung in Wohnortnähe zur Verfügung steht.

 

Die FPÖ hat sich aus gutem Grund gegen den Kindergartenzwang ausgesprochen. Die Ungleichbehandlung von Kindern mit Behinderungen hat jedoch zu Protesten geführt, die von der FPÖ nachvollzogen werden können.

 

In allen Bundesländern ist der Kindergartenbesuch bereits ab diesem Herbst im Ausmaß von 20 Wochenstunden gratis.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Prozent aller Fünfjährigen besuchen derzeit bundesweit einen Kindergarten?

 

  1. Wie viele Prozent aller Fünfjährigen besuchen derzeit in den einzelnen Bundesländern einen Kindergarten?

 

  1.  Wie hoch ist daran der Anteil an Kindern mit Behinderung?

 

  1. Wie hoch ist der Anteil an Kindern mit Behinderung unter jenen Fünfjährigen, die derzeit keinen Kindergarten besuchen?

  1. Was gedenken Sie zu tun, wenn für Kinder mit Behinderung keine adäquate Kinderbetreuungseinrichtung in Wohnortnähe zur Verfügung steht?

 

  1. Wie gedenken Sie, dem vermehrten Betreuungsaufwand nachzukommen?

 

  1. Wie wollen Sie den vermehrten Bedarf an Kindergartenplätzen decken?

 

  1. Welche zusätzlichen Kosten werden durch den kostenlosen, verpflichtenden Kindergartenbesuch aller Fünfjährigen anfallen?