2998/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.09.2009
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Gesetzesentwurf, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert werden soll

 

 

 

Der Gesetzesentwurf, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert werden soll (GuKG Novelle 2009), sah wesentliche Verbesserungen für jene Berufsgruppen vor, die im Bereich der Behindertenarbeit tätig sind. Für pädagogische und psychologische Mitarbeiter sollte eine Ausbildung für die Unterstützung bei der Basisversorgung möglich werden.

Nun wurde bekannt, dass diese geplanten Änderungen nicht umgesetzt werden sollen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

 

Anfrage

 

1.      Womit begründen Sie, dass die Bestimmung des Paragraph 3a, Abs. 1 des Entwurfs, der ursprünglich eine Erweiterung des Personenkreises für den Zugang zum Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ für „Angehörige von pädagogischen und psychologischen Berufen, die behinderte Menschen behandeln und betreuen“, vorsah, nicht eingeführt werden soll?