30/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.10.2008
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Ankauf von S-Bahngarnituren

 

 

Sorgfältige Anschaffungspolitik in allen Bereichen des Öffentlichen Verkehrs spart Kosten und bringt Qualität. Beides ist für die Öffentlichkeit – seien es die mitfinanzierenden SteuerzahlerInnen, seien es die Fahrgäste – von höchster Relevanz.

 

Die ÖBB sollen nach internen Informationen für den Betrieb der S-Bahnen in und um Wien neue Garnituren angeschafft haben, die sich durch mangelhafte Bremsleistungen als nicht geeignet für den Nahverkehr herausstellten. Nun wird dieses Rollmaterial in andere Bundesländer transferiert, um dort zum Einsatz zu kommen.

 

Zugleich ist – Stichwort „Next Generation 2020“ – spät aber doch auch der unternehmensinterne Prozess für eine – diesmal hoffentlich gleich und nicht erst nach Nachbesserung brauchbare Nachfolge-Anschaffung von Rollmaterial für den S-Bahn-Bereich angelaufen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Welche Garnituren/Baureihen wurden für das S-Bahn-System in Wien und Umgebung in den letzten Jahren in welchen Stückzahlen angeschafft?

 

  1. Stimmt es, dass beim Produkt „Talent“ sowohl die verkaufende Firma als auch die probefahrenden Lokführer die Nicht-Eignung ausdrücklich festgestellt haben?

 

  1. Welche Betriebsmängel stellten sich ein?

 

  1. Wurden insbesondere die Bremsen nachgerüstet?

 

  1. Welche Konsequenzen wurden gezogen?

 

  1. In welchen Bereichen sollen die Garnituren in Zukunft eingesetzt werden?

 

  1. Sind sie dafür in vollem Umfang tauglich?

 

  1. Um welchen Preis werden die Garnituren an die anderen Bundesländer weitergegeben? Wie hoch war der Preis bei der Anschaffung?

 

  1. Wurde die Anschaffung im Rahmen von Verkehrsdiensteverträgen oder im Rahmen der Verträge über die vom Bund bezahlten Gemeinwirtschaftlichen Leistungen finanziert oder kofinanziert? Wenn ja, welche konkreten Bedingungen wurden seitens der öffentlichen Geldgeber dieser Finanzierung bzw. Kofinanzierung im einzelnen zugrundegelegt?

 

  1. Wenn die Garnituren im Hinblick auf die erwähnten Mängel nachgerüstet wurde: Um welchen Preis, und auf wessen Kosten? Und warum sind die Garnituren jetzt trotzdem auszumustern?

 

  1. Wie sollen in Zukunft solche Fehler vermieden werden?

 

  1. Wie ist der aktuelle Stand im Rahmen des Rollmaterial-Beschaffungsprojekts „Next Generation 2020“ der ÖBB?

 

  1. Was sind die Basisdaten des diesbezüglichen Lastenhefts?

 

  1. Welche Spezifikationen aus Kundensicht für die zu beschaffenden Neufahrzeuge liegen vor?

 

  1. Welche Zeitpläne gibt es für EU-Ausschreibung und Bestbieterermittlung?

 

  1. Können Sie ausschließen, dass die Vorgabe von mindestens 230 Sitzplätzen pro Garnitur im S-Bahn-Betrieb dahingehend interpretiert werden kann, dass „sardinenbüchsenartige“ eingeschossige Garnituren mit unzumutbaren Sitzplatzverhältnissen wie in den derzeitigen „City-Shuttle“-Garnituren der ÖBB oder schlimmer angeboten und beschafft werden?

 

  1. Können Sie ausschließen, dass sich - ähnlich wie beim Railjet-Projekt des Fernverkehrs – die Beschaffung am derzeitigen und absehbar künftig noch größeren Überbestand an Taurus-Lokomotiven statt am maximalen Kundennutzen und betrieblichen Nutzen orientieren wird?

 

  1. Welche konkreten Schritte (zB Definition geeigneter Kriterien als Voraussetzung für Gewährung öffentlicher Zuschüsse) werden Sie im Zusammenhang mit dem Einsatz öffentlicher Mittel Ihres Ressorts setzen, um der Beschaffung wenig komfortabler bis unzumutbarer Garnituren (siehe Frage 16) und kundenfernen Beschaffungsargumenten (siehe Frage 17) wirksam und rechtzeitig vorzubeugen?