Eingelangt am 29.10.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser,
Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie
betreffend Ankauf von
S-Bahngarnituren
Sorgfältige
Anschaffungspolitik in allen Bereichen des Öffentlichen Verkehrs spart
Kosten und bringt Qualität. Beides ist für die Öffentlichkeit
– seien es die mitfinanzierenden SteuerzahlerInnen, seien es die
Fahrgäste – von höchster Relevanz.
Die ÖBB
sollen nach internen Informationen für den Betrieb der S-Bahnen in und um
Wien neue Garnituren angeschafft haben, die sich durch mangelhafte
Bremsleistungen als nicht geeignet für den Nahverkehr herausstellten. Nun
wird dieses Rollmaterial in andere Bundesländer transferiert, um dort zum
Einsatz zu kommen.
Zugleich ist
– Stichwort „Next Generation 2020“ – spät aber
doch auch der unternehmensinterne Prozess für eine – diesmal
hoffentlich gleich und nicht erst nach Nachbesserung brauchbare
Nachfolge-Anschaffung von Rollmaterial für den S-Bahn-Bereich angelaufen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Welche
Garnituren/Baureihen wurden für das S-Bahn-System in Wien und
Umgebung in den letzten Jahren in welchen Stückzahlen angeschafft?
- Stimmt es, dass beim Produkt
„Talent“ sowohl die verkaufende Firma als auch die
probefahrenden Lokführer die Nicht-Eignung ausdrücklich
festgestellt haben?
- Welche Betriebsmängel
stellten sich ein?
- Wurden insbesondere die Bremsen
nachgerüstet?
- Welche Konsequenzen wurden
gezogen?
- In welchen Bereichen sollen die
Garnituren in Zukunft eingesetzt werden?
- Sind sie dafür in vollem
Umfang tauglich?
- Um welchen Preis werden die
Garnituren an die anderen Bundesländer weitergegeben? Wie hoch war
der Preis bei der Anschaffung?
- Wurde die Anschaffung im Rahmen
von Verkehrsdiensteverträgen oder im Rahmen der Verträge
über die vom Bund bezahlten Gemeinwirtschaftlichen Leistungen
finanziert oder kofinanziert? Wenn ja, welche konkreten Bedingungen wurden
seitens der öffentlichen Geldgeber dieser Finanzierung bzw.
Kofinanzierung im einzelnen zugrundegelegt?
- Wenn die Garnituren im Hinblick
auf die erwähnten Mängel nachgerüstet wurde: Um welchen
Preis, und auf wessen Kosten? Und warum sind die Garnituren jetzt trotzdem
auszumustern?
- Wie sollen in Zukunft solche
Fehler vermieden werden?
- Wie ist der aktuelle Stand im
Rahmen des Rollmaterial-Beschaffungsprojekts „Next Generation
2020“ der ÖBB?
- Was sind die Basisdaten des
diesbezüglichen Lastenhefts?
- Welche Spezifikationen aus
Kundensicht für die zu beschaffenden Neufahrzeuge liegen vor?
- Welche Zeitpläne gibt es
für EU-Ausschreibung und Bestbieterermittlung?
- Können Sie
ausschließen, dass die Vorgabe von mindestens 230 Sitzplätzen
pro Garnitur im S-Bahn-Betrieb dahingehend interpretiert werden kann, dass
„sardinenbüchsenartige“ eingeschossige Garnituren mit
unzumutbaren Sitzplatzverhältnissen wie in den derzeitigen
„City-Shuttle“-Garnituren der ÖBB oder schlimmer angeboten
und beschafft werden?
- Können Sie ausschließen,
dass sich - ähnlich wie beim Railjet-Projekt des Fernverkehrs –
die Beschaffung am derzeitigen und absehbar künftig noch
größeren Überbestand an Taurus-Lokomotiven statt am
maximalen Kundennutzen und betrieblichen Nutzen orientieren wird?
- Welche konkreten Schritte (zB
Definition geeigneter Kriterien als Voraussetzung für Gewährung
öffentlicher Zuschüsse) werden Sie im Zusammenhang mit dem
Einsatz öffentlicher Mittel Ihres Ressorts setzen, um der Beschaffung
wenig komfortabler bis unzumutbarer Garnituren (siehe Frage 16) und
kundenfernen Beschaffungsargumenten (siehe Frage 17) wirksam und
rechtzeitig vorzubeugen?