300/J XXIV. GP
Eingelangt am 27.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten DDr. Königshofer und weiteren Abgeordneten
an den Bundesminister für Finanzen betreffend AeW
Gemäß der EU-Richtlinie 97/7/EG wurden die Mitgliedsstaaten der EU dazu verpflichtet, eine diesbezügliche Einrichtung zur Entschädigung von Wertpapieranlagen per nationalem Gesetz zu schaffen. In Österreich geschah dies mit dem Gesetz zur Errichtung der Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH (AeW). Die insolvent gewordenen AMIS Firmen waren Mitglieder dieser AeW. AMIS Geschädigte richteten daher ihre Ansprüche an diese AeW, welche laut Gesetz binnen dreier Monate zur Auszahlung von Beträgen bis zu einer Höhe von EUR 20.000,- verpflichtet gewesen wäre. Faktum jedoch ist, dass diese AeW bis dato keine diesbezüglichen Schadenersatzleistungen erbracht hat. Mittlerweile ist jedoch bekannt geworden, dass diese AeW bedingte Forderungen in Höhe von rd. EUR 218 Millionen im Rahmen des Liquidationsverfahrens beim zuständigen Gericht in Luxemburg angemeldet hat. Die zuständigen Liquidatoren haben diese Forderungen zurückgewiesen, worauf diese AeW gegen die Liquidatoren in Luxemburg Klage eingebracht hat. Dies führt zu einer weiteren Verzögerung der Auszahlungen aus dem Liquidationstopf und somit zu weiteren Schäden für die AMIS Anleger.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Finanzen nachstehende
ANFRAGE
1. Wurde die EU Richtline 97/7/EG von der Republik Österreich richtig umgesetzt?
1.1. Wenn ja, weshalb wurden dann von dieser AeW bis dato noch keine Schadensersatzleistungen an die betroffenen AMIS Anleger/Geschädigten ausbezahlt?
1.2. Wenn nein, warum hat dann die Republik Österreich bis heute noch keine Maßnahmen ergriffen, um die betroffenen AMIS Anleger/Geschädigten auf eine andere , adäquate Art und Weise zu entschädigen?
2. Ist Ihr Ministerium über die Situation und über die Vorgänge in dieser AeW informiert?
2.1. Wenn ja, auf welche Weise und wie ist der letzte Informationsstand?
2.2. Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
3. Wurden von Seiten Ihres Ministeriums jemals irgendwelche Kontrollmaßnahmen gegenüber dieser AeW gesetzt?
3.1. Wenn ja, welche?
3.2. Wenn nein, warum nicht?
4. Unterliegt diese AeW der Kontrolle des Rechnungshofes?
4.1. Wenn ja, wurde sie von diesem bereits kontrolliert und liegt ein entsprechender Bericht vor?
4.2. Falls sie der Kontrolle unterliegt und noch kein Bericht vorliegt, stellt sich die Frage, weshalb?
5. Ist Ihnen die Vorgehensweise der AeW in Luxemburg in Sachen AMIS bekannt?
5.1. Wenn ja, wie sieht die Abstimmung mit Ihrem Ministerium aus?
5.2. Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie in dieser Angelegenheit ergreifen?
6. Welche Schritte wurden bisher in Sachen AMIS von Seiten Ihres Ministeriums gesetzt, um einerseits den rd. 16.000 betrogenen Anlegern in Österreich und Deutschland zu helfen und andererseits einen Schaden für den Finanzplatz Österreich abzuwenden?