3013/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.09.2009
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ANFRAGE

der Abgeordneten Gartelgruber, DDr. Königshofer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend die künftige finanzielle Entwicklung der Sozialschutzsysteme

Die Ausgaben für Soziales in Österreich sind in den letzen Jahren stark gestiegen. So wächst der Anteil der Transferausgaben des Bundes an den gesamten Bundesausgaben von 35,6 % im Jahr 2000 auf 41,7 % im kommenden Jahr an. Ein wachsender Teil des Bundesbudgets wird auch für die Pensionsausgaben aufgewendet: Entfielen 2000 noch 18,3 % der Ausgaben (netto) auf Pensionen, so werden es 2010 22,8 % sein, wie das unlängst feststellte. In absoluten Zahlen steigerten sich die Ausgaben für alle Sozialschutzsysteme von ca. 21,7 Milliarden Euro im Jahre 1980 auf ca. 85,7 Milliarden Euro im Jahr 2007, was eine knappe Vervierfachung (!) darstellt.

Am 24. September 2008 wurden im Nationalrat die Hacklerregelung verlängert, die Familienbeihilfe aufgestockt, die Studiengebühren abgeschafft, das Pflegegeld erhöht, die Mehrwertsteuer auf Medikamente gesenkt und den Pensionisten eine außertourliche Erhöhung gewährt. Das Finanzministerium bezifferte die jährlichen Kosten mit 3 Milliarden Euro.

Diese Situation wirkt sich nachhaltig auf den österreichischen Bundes-Haushalt aus, der nicht nur durch die Auswirkungen der Wirtschaftskrise belastet wird. Neben der Steuerreform und den Konjunkturpaketen bringen insbesondere die oben angeführten Beschlüsse des Nationalrats vier Tage vor der Nationalratswahl im September 2008 Belastungen.

Den Lebensstandard der Masse durch Fremdkapital abzusichern stellt aber einen Missbrauch des Instruments Kredit dar, der zudem nicht unbegrenzt funktioniert. Spätestens dann, wenn die Summe der neu aufnehmbaren jährlichen Kredite kleiner ist, als die Zinslast der bereits angehäuften Schulden, kippt das gesamte System. Und dazu sind wir auf bestem Wege: Noch im Jahr 1980 betrug die Staatsschuld 27 Mrd. Euro (35,4% des BIP), im Jahr 1985 waren es schon 49,58 Mrd. Euro (48,1% des BIP) und 1995 119,21 Mrd. Euro (68,3% des BIP). Auch wenn der Schuldenanteil am BIP in den Jahren nach 1995 gedrückt werden konnte (2008 auf 62,5%) ist die Staatsschuld in absoluten Zahlen munter weiter gewachsen, auf 176,42 Mrd. Euro im Vorjahr. Und die Prognosen sind erschreckend: Gemäß Bundesvoranschlag 2009/10 sowie dem mittelfristigen Finanzrahmen 2009 bis 2013 steigt das Maastricht-Defizit des Gesamtstaates 2009 auf 3,5 Prozent des BIP und beträgt 2010 sowie in den folgenden Jahren 4,7 Prozent. Dementsprechend erhöht sich auch der gesamtstaatliche Schuldenstand bis zum Jahr 2013 auf 78,5 Prozent des BIP.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1. Gibt es wissenschaftlich fundierte Prognosen über die künftige Entwicklung der Finanzsituation der Sozialschutzsysteme im Zuständigkeitsbereich des BMASK?

2. Wenn ja, wie werden sich die Ausgaben bzw. Einnahmen im Zuständigkeitsbereich des BMASK, aufgeschlüsselt nach Sozialschutzsystemen und Jahren, bis zum Jahr 2019 voraussichtlich entwickeln?

3. Wenn nein, warum wurde es bisher unterlassen, die in Frage 1 angeführten Prognosen erstellen zu lassen?

4. Sind seitens des BMASK Maßnahmen vorgesehen, um die Finanzierbarkeit insbesondere der Gesetzlichen Pensionsversicherung, der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Arbeitsunfallversicherung und der Arbeitslosenversicherung nachhaltig sicherzustellen?

5. Wenn ja, welche?

6. Wurden seitens des BMASK Überlegungen dahingehend angestellt, die Finanzierungsstruktur der in Frage 4 angeführten Sozialschutzsysteme zu ändern?

7. Wenn ja, in welcher Weise und welche finanziellen Auswirkungen sind dadurch konkret zu erwarten?

8. Kann insbesondere erwartet werden, dass durch die geplanten Maßnahmen Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt in weiterer Zukunft entfallen können?

9. Welche Maßnahmen sind seitens des BMASK  geplant, um die Ausgabenentwicklung in den Berichen Bundespflegegeld und Krankenfürsorgeanstalten zu bremsen?

10. Welche mittel- und langfristigen Perspektive für das österreichische Sozialsystem wird seitens des BMASK entwickelt?