3032/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.09.2009
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A N F R A G E
des Abgeordneten Ing. Christian Höbart
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes
Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) ist laut Selbstauskunft eine Stiftung, die gemeinsam von der Republik Österreich, der Stadt Wien und dem Verein Dokumentationsarchiv getragen wird.
Das DÖW sieht seine eigenen Schwerpunkte in den Themenfeldern Widerstand, Verfolgung und Exil während des Nationalsozialismus, NS-Verbrechen, NS- und Nachkriegsjustiz, sowie Rechtsextremismus nach 1945, Restitution und „Wiedergutmachung“. Hierzu betreibt es Öffentlichkeitsarbeit und sammelt, archiviert und wertet Quellen aus.
Als zitierfähige Quelle wird das DÖW in allen tagespolitischen Auseinandersetzungen von Medien und Politik genannt, die sich mit dem Phänomen „Rechtsextremismus“ beschäftigen.
Kritiker vertreten jedoch seit einigen Jahren die Meinung, daß das DÖW auch vor Verleumdungen und Diffamierungen nicht zurückschrecke. Tatsächlich ist offenbar die Tendenz zu beobachten, daß das DÖW auch gegen Rechtsdemokraten als Meinungsmacher instrumentalisiert wird, bzw. von sich aus tätig wird. So ist aus einem letztinstanzlichen Urteil des OLG Wien vom 4. Mai 1998 zu ersehen, daß auch scharfe Kritik am DÖW seine Berechtigung hat. So darf das DÖW zu Recht als „Privat-Stasi“, „kommunistische Tarnorganisation“ oder „polypenartige Institution“ bezeichnet werden.
Aufgrund des offensichtlichen gesellschaftspolitischen Einflusses des DÖW in der tagespolitischen Diskussion und Meinungsbildung, ist die Frage der Höhe der staatlichen Zuwendungen, besonders im Zusammenhang der Nutzung der Informationen des DÖW als Mittel zur politischen Auseinandersetzung, bedeutsam.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister folgende
Anfrage: