3057/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.09.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend „Dopingsperre gegen Niederländer Ponson gilt nicht für MLB (Baseball)!
Sondervereinbarungen für Profi-Ligen?“
Der APA war am 27.06.2009 folgender Text zu entnehmen:
„ Der
niederländische Baseball-Bitcher Sidney Ponson ist vom Weltverband wegen
Dopings
für zwei Jahre gesperrt worden, nachdem ein Test bei der WM im März
2009 positiv gewesen
war. Auf das
Engagement des 32-Jährigen bei den Kansas City Royals in der US-Profiliga
MLB hat diese Sperre aber keine Auswirkung,
weil dort die WADA-Regeln nicht gelten.
Ponson wurde wegen dieses ersten Vergehens verwarnt und muss sich einer
Kontroll-
Untersuchung unterziehen“.
(APA 0155
27.06.2009)
Diverse
Medienberichten der letzten Jahre zufolge sind angeblich SportlerInnen in
Bewerben
von (Profi)Ligen der USA, Kanada, Russland u.a. möglicherweise auch von
anderen Ländern,
von den
internationalen Anti-Dopingregeln ausgenommen. Der WADA-Code bzw. das
UNESCO-Übereinkommen kommt nicht zur Anwendung, es gibt auch keine
Dopingkontrollen, die den internationalen
Standards des WADA-Codes entsprechen.
Es gibt in diesen (Profi)Ligen nach
Presseberichten ligaeigene - im Vergleich zum WADA-
Code eingeschränkte - Dopingregeln und Sanktionen.
Die
US-amerikanische Anti-Doping-Agentur USADA ist jedenfalls für diese US-
(Profi)Ligen
nicht zuständig und kann dort keine Dopingkontrollen nach den
internationalen Standards durchführen.
Sanktionen,
wie Sperren von SportlerInnen, die von (z.B. internationalen)
Sportverbänden
oder von nationalen
unabhängigen Anti-Dopingkontrolleinrichtungen in Europa verhängt
werden, müssen von SportlerInnen in
diesen (Profi)Ligen nicht eingehalten werden. Trotz
aufrechter Sperren durch (internationale) Sportverbände oder
unabhängige nationale Anti-
Dopingkontrolleinrichtungen können somit SportlerInnen in diesen
(Profi)Ligen eingesetzt
werden und ihren Sport dort weiter ausüben.
Des Weiteren gibt es - bislang noch
unbestätigte - Gerüchte, dass es für diese Ausnahmen
vom WADA-Code Vereinbarungen zwischen den
Betreibern dieser Ligen (z.B. Eigentümern
der Teams) mit der WADA bzw. mit dem IOC gibt. Gerüchteweise
betreffen diese
Ausnahmen vom WADA-Code bzw. der
UNESCO-Konvention zumindest folgende
Sportarten: Eishockey, Football, Basketball und Baseball. Dies sind Sportarten,
die auch bei
den Olympischen Spielen ausgetragen werden!
Europa - und damit auch Österreich - ist von derartigen „Deals“ betroffen, wenn
•
Gedopte SportlerInnen aus diesen (Profi)Ligen in Europa (so auch in
Österreich) im
Rahmen
von Meisterschaften oder Wettkämpfen ihren Sport ausüben oder
•
von nationalen Anti-Dopingkontrolleinrichtungen in Europa oder
(internationalen)
Verbänden verhängte rechtskräftige Dopingsanktionen in
bestimmten Ländern und/oder
in (Profi)Ligen nicht eingehalten werden müssen (z.B. USA).
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung
und Sport nachstehende
Anfrage:
1. Welche
internationalen Sportverbände haben bislang den WADA-Code vollständig
anerkannt (Ersuche um namentliche
Aufschlüsselung der Verbände)?
Welche internationalen Sportverbände noch nicht?
2.
Welche internationalen (Profi)Verbände und Wettkampfveranstalter
(Profiligen) haben
den
WADA-Code bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht anerkannt (Ersuche um
namentliche
Aufschlüsselung der Verbände)?
3.
Welche Staaten haben bislang das UNESCO Übereinkommen zur
Bekämpfung von
Doping im Sport ratifiziert (Ersuche um namentliche Aufschlüsselung der
Staaten)?
4.
Sind Ihnen der im Einleitungstext der Anfrage aus der APA zitierte
Dopingfall und die
Ausnahme
von den WADA-Regeln in der US-Profiliga MLB bekannt?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen ziehen Sie und das Ressort daraus?
5.
Wie ist zu erklären, dass in bestimmten (Profi-)Ligen der
WADA-Code nicht gültig ist
und
keine Dopingkontrollen nach internationale Standards durchgeführt sowie
auch keine
von
(internationalen) Sportverbänden oder nationalen
Anti-Dopingkontrollbehörden
verhängten Dopingsperren auf Basis des WADA-Code anerkannt werden?
6.
Wie ist zu erklären, dass bei der Ausübung bestimmter
Mannschaftssportarten der
WADA-Code
nicht gültig ist, keine Dopingkontrollen nach internationalen Standards
durchgeführt
und keine von internationalen Verbänden oder nationalen Anti-
Dopingkontrollbehörden verhängten Dopingsperren auf Basis des
WADA-Codes
anerkannt werden?
7.
Ist es zulässig, dass SportlerInnen aus (Profi)Ligen in denen der
WADA-Code nicht gültig
ist und keine Dopingkontrollen nach internationalem Standard durchgeführt
werden?
In
den Nationalmannschaften ihrer Heimatländer eingesetzt werden, in denen
der
WADA-Code
(bzw. UNESCO Übereinkommen) gilt und Doping im Sport grundsätzlich
verboten ist?
8.
Ist es richtig, dass in den US-Profiligen, wie in der NHL, AHL, MLP
u.a. die
internationalen
Anti-Doping-Bestimmungen nicht gelten und der WADA-Code bzw. die
anerkannten
internationalen Standards im Rahmen dieser Ligabewerbe nicht zur
Anwendung kommt?
9.
Wenn ja, steht dies nicht im Widerspruch zum UNESCO-Übereinkommen?
Wenn
nein, warum nicht?
10.
In welchen Ländern sind SportlerInnen bestimmter (Profi)Ligen von
der Einhaltung der
Bestimmungen des WADA-Codes ausgenommen und werden keine Dopingkontrollen
nach internationale Standards durchgeführt (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe der
Länder)?
11. Ist es richtig, dass es
derartige Vereinbarungen mit (Profi-)Ligen, deren Betreiber oder
den Eigentümern von Profimannschaften gibt?
Wenn
ja, welche Institutionen oder internationale Sportverbände haben derartige
Vereinbarungen
abgeschlossen?
Welche Sportarten sind davon erfasst?
12. Dürfen SportlerInnen aus (Profi)Ligen - in denen der WADA-Code
und die anerkannten
internationalen Standards nicht gelten - an
Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen
teilnehmen?
Wenn
ja, warum, hat wer diese Entscheidung im Sport getroffen?
Für
welche Olympischen Sportarten gilt diese Entscheidung?
13. Wenn ja, gibt es für
diese Entscheidung eine Zustimmung des IOC und der zuständigen
internationalen Sportverbände?
Seit wann gibt es diese Zustimmung?