3077/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.09.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Josef Auer,

Genossinnen und Genossen

an den Bundeskanzler

betreffend die Anbietungs- und Ablieferungspflicht des Druckwerks „Der Olympe“

Als Druckwerk des Vereins „Akademische Burschenschaft Olympia“ wird „Der Olympe“
herausgegeben. Dieses wird immer wieder für die Verbreitung deutschnationalen
Gedankenguts verwendet. Stellvertretend sei aus „Der Olympe“ Ausgabe Nr. 1/93 zitiert.
Dort ist die Rede von „Ausländerflut“ (S. 4) und einer „drohenden Überfremdung“ (S. 11),
Rassismus wird zum „natürlichen Abwehrwillen der Bevölkerung“ erklärt und durch
„artfremdes Gedankengut“ (S. 17) konterkariert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundeskanzler folgende

Anfrage:

1.  Ist Ihnen bekannt, dass der Verein „Akademische Burschenschaft Olympia“
Medieninhaber des Druckwerks „Der Olympe“ ist?

2.                 Unterliegt „Der Olympe“ der Anbietungs- und Ablieferungspflicht des Mediengesetzes
insbesondere gemäß §§ 43, 45 Mediengesetz iVm der Verordnung des Bundeskanzlers
über die Anbietungs- und Ablieferungspflicht von Druckwerken, sonstigen
Medienwerken und periodischen elektronischen Medien nach dem Mediengesetz
(allenfalls iVm § 50 Z 4 Mediengesetz)?

Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?

3.                 Falls eine Anbietungs- und Ablieferungspflicht besteht, in welchen Institutionen wurde
„Der Olympe“ abgeliefert bzw. welchen Institutionen wurde er angeboten?

4.                 Sind die Bestände vollständig?

Wenn nein, welche Ausgaben fehlen, weshalb fehlen sie, und welche Maßnahmen werden
Sie setzen bzw. wurden gesetzt um die Vollständigkeit herzustellen
und in Zukunft auch
zu gewährleisten?