3077/J XXIV. GP
Eingelangt am
23.09.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Josef Auer,
Genossinnen und Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend die Anbietungs- und Ablieferungspflicht des Druckwerks „Der Olympe“
Als
Druckwerk des Vereins „Akademische Burschenschaft Olympia“ wird
„Der Olympe“
herausgegeben. Dieses
wird immer wieder für die Verbreitung deutschnationalen
Gedankenguts verwendet. Stellvertretend sei aus „Der Olympe“
Ausgabe Nr. 1/93 zitiert.
Dort ist die Rede von
„Ausländerflut“ (S. 4) und einer „drohenden
Überfremdung“ (S. 11),
Rassismus wird zum „natürlichen Abwehrwillen der
Bevölkerung“ erklärt und durch
„artfremdes Gedankengut“ (S. 17) konterkariert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundeskanzler folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen
bekannt, dass der Verein „Akademische Burschenschaft Olympia“
Medieninhaber des
Druckwerks „Der Olympe“ ist?
2.
Unterliegt „Der Olympe“ der Anbietungs- und
Ablieferungspflicht des Mediengesetzes
insbesondere gemäß §§ 43, 45 Mediengesetz iVm der
Verordnung des Bundeskanzlers
über die
Anbietungs- und Ablieferungspflicht von Druckwerken, sonstigen
Medienwerken und periodischen elektronischen Medien nach dem Mediengesetz
(allenfalls iVm § 50 Z 4 Mediengesetz)?
Wenn
ja, warum?
Wenn
nein, warum nicht?
3.
Falls eine Anbietungs- und Ablieferungspflicht besteht, in welchen
Institutionen wurde
„Der
Olympe“ abgeliefert bzw. welchen Institutionen wurde er angeboten?
4. Sind die Bestände vollständig?
Wenn nein, welche Ausgaben fehlen, weshalb
fehlen sie, und welche Maßnahmen werden
Sie setzen bzw. wurden gesetzt um die
Vollständigkeit herzustellen und in Zukunft auch
zu
gewährleisten?